AccDoc
Papierform, das die Waren anstelle der Exemplare 4 und 5 des Einheitspapiers von der Abgangs- bis zur Bestimmungsstelle begleitet - siehe auch Versandbegleitdokument
AEO
AEO (Authorised Economic Operator, zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) ist ein Status, der einem Wirtschaftsbeteiligten auf Antrag von den Zollbehörden bewilligt wird und Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen nach den Zollvorschriften ermöglicht
AISÖ
Arbeitsgemeinschaft Internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs, ist der bürgende Verband in Österreich für C-TIR
Anrechnungshöchstbetrag
Auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen oder auf Grund der Doppelbesteuerungsverordnung anrechenbare Auslandssteuern.
Ansässigkeit
Ein Begriff der Doppelbesteuerungsabkommen. Man ist in jenem Staat "ansässig", in dem man "unbeschränkt steuerpflichtig" ist. Trifft das für beide Vertragstaaten zu, dann besteht "Ansässigkeit" in dem Staat, in dem sich der "Mittelpunkt der Lebensinteressen" befindet.
Ansässigkeitsbescheinigung
Ein Begriff der Doppelbesteuerungsabkommen; die Ansässigkeitsbescheinigung stellt in Österreich jenes Finanzamt aus, in dessen Amtsbereich der Abgabepflichtige im Sinn des Abkommens "ansässig" ist.
Anschreibeverfahren
Dieses Bewilligungsverfahren stellt eine Verfahrensvereinfachung bei der Abgabe der Zollanmeldung dar. Die Gestellung erfolgt in den Geschäftsräumen oder an einem anderen von der Zollbehörde zugelassenen Ort.
Antidumpingzölle
Wird eine Ware unter ihrem Wert in die Gemeinschaft eingeführt, so können Antidumpingzölle erhoben werden, um die Wettbewerbsgleichheit herzustellen. Die EU wehrt sehr punktuell solche marktgefährdende Niedrigpreiseinfuhren ab, indem sie Produkte bestimmter Herstellerfirmen mit diesen Sonderzöllen belegt.
AÖFV
Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung
APS
allgemeines Präferenzsystem für Entwicklungsländer
Äquivalenzprinzip
Als Alternative zum Nämlichkeitsprinzip können in das Verfahren der aktiven Veredelung übergeführte Nichtgemeinschaftswaren durch gleichartige Gemeinschaftswaren (Ersatzwaren) ersetzt werden.
Arbeitnehmer
Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen z. B. Angestellte, Beamte. Sie beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Arbeitnehmerveranlagung
Die Arbeitnehmerveranlagung (früher Jahresausgleich) wird nachträglich für das gesamte Kalenderjahr - nach Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage - durchgeführt.
Arbeitskleidung
Typische Berufs- oder Arbeitsschutzkleidung z. B. Arbeitsmäntel, Uniformen) kann als Bekleidungsaufwand bzw. als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Arbeitsmittel und Werkzeuge
Arbeitsmittel und Werkzeuge im steuerlichen Sinne sind Wirtschaftsgüter, die überwiegend zur Ausübung einer Berufstätigkeit benötigt werden (z. B. Fachliteratur, Computer, Kfz).
Arbeitszimmer
Ein in der Privatwohnung eingerichtetes Zimmer einschließlich Einrichtung, das für berufliche/betriebliche Zwecke genutzt wird.
Artenschutz
Schutz bzw. Einfuhrverbot von gefährdeten Tieren und Pflanzen bzw. deren Produkten
Aufzeichnungen
Die Unterlagen, gleich auf welchem Träger, die alle von den Zollbehörden für die Überwachung und Kontrolle der Verfahren benötigten Angaben und technischen Einzelheiten, insbesondere über die Bewegungen und den jeweiligen zollrechtlichen Status der Waren, enthalten.
Ausbeute
Die Menge oder der Prozentsatz der bei der Veredelung einer bestimmten Menge von Einfuhrwaren gewonnener Veredelungserzeugnisse.
Ausbildung
Bildungsmaßnahmen zur Erlangung von Kenntnissen, die eine künftige Berufsausübung ermöglichen.
Außenprüfung
Alle Kontrollen, die von Außendienstbeamten durchgeführt werden. Insbesondere handelt es sich um Betriebsprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, Lohnsteuerprüfungen, Erhebungen und Nachschauen.
Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für die Lebensführung, die ohne die gesetzliche Anordnung nicht absetzbar wären (z. B. Krankheitskosten, Kosten auf Grund von Behinderung).
Ausfuhr
Verfahren des Verbringens von Gemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft
Ausführer
Person, für deren Rechnung die Ausfuhranmeldung abgegeben wird und die Eigentümer der Ware ist (Unternehmer, Privater).
Ausfuhrerstattung
Subvention für den Export von Agrarprodukten zum Ausgleich der Differenz zwischen Weltmarktpreis und dem hohen EG Binnenmarktpreis
Ausfuhrlizenz
Ausfuhrlizenzen berechtigen und verpflichten den Ausführer zur Ausfuhr einer bestimmten Menge landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Lizenzen können bei der Agrarmarkt Austria oder dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beantragt werden.
Ausfuhrverbote
Ausfuhrverbote verbieten die Ausfuhr bestimmter Waren aus besonderen Gründen.
Ausgang
Ausgang der Ware aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft
Ausgleichshaushalt
Enthält im wesentlichen die Einnahmen aus der Aufnahme und die Ausgaben für die Rückzahlung von Finanzschulden und kurzfristigen Geldverbindlichkeiten zur vorübergehenden Kassenstärkung.
Ausgleichszinsen
Zinsen, die auf Zollschuldbeträge erhoben werden, die im Rahmen eines Verfahrens der aktiven Veredelung oder der vorübergehenden Verwendung auf Einfuhrwaren entstanden sind.
Auslandssteuer
Steuern, die nicht in Österreich erhoben werden.
Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV, Coreper)
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) besteht aus den Ständigen Vertretern (Botschafter) der Mitgliedstaaten bei der EU. Er unterstützt den Rat der Union, in dem er die auf der Tagesordnung stehenden Dossiers (von der Kommission unterbreitete Vorschläge und Entwürfe von Rechtsakten) vor den Tagungen des Rates prüft, sobald die technische Arbeit auf Ebene der Sachverständigen abgeschlossen ist. Der Ausschuss ist sowohl ein Forum des Dialogs zwischen den Ständigen Vertretern untereinander und zwischen ihren Regierungen als auch ein politisches Kontrollgremium, das die Arbeit der Sachverständigengruppen lenkt und überwacht. Der AStV arbeitet auf zwei Ebenen: AStV I (stellvertretende Ständige Vertreter), sowie AStV II (Ständige Vertreter). Für den ECOFIN-Rat ist der der AStV II zuständig.
B
Basler Ausschuss
Ausschuss, der sich aus Vertretern der Zentralbanken und
Bankenaufsichtsbehörden aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada,
Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, Großbritannien und der USA zusammensetzt. Da das Generalsekretariat dieses Gremiums bei der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel angesiedelt ist, wird im
Zusammenhang mit den neuen Eigenkapitalvorschriften für Banken vom "Basler Ausschuss" und in
Folge von den "Basler Richtlinien" (Basler Akkord) gesprochen.
Behandlungen, übliche
Bestimmte in einem Zolllager, in der vorübergehenden Verwahrung, in einer Freizone oder einem Freilager zugelassene Behandlungen an Waren, die ihrer Erhaltung, der Verbesserung der Aufmachung und Handelsgüte oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen.
Bemessungsgrundlage
alle für die Ermittlung eines Eingangs- oder Ausgangsabgabenbetrages erforderlichen Grundlagen, wie Menge, Beschaffenheit, Zollsatz, Ursprung oder Zollwert
Beschau
Die Beschau ist eine der möglichen zollamtlichen Prüfungen. Eine Beschau kann zur Überprüfung der von der Zollstelle angenommenen Anmeldung durchgeführt werden.
Bestimmungsstelle
Die Zollstelle, bei der die in das Versandverfahren übergeführten Waren zur Beendigung des Verfahrens zu gestellen sind.
Betrugsbekämpfung
Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich auf dem Sektor der öffentlichen Abgaben. Die Betrugsbekämpfung erfolgt mittels Kontrollen, Prüfungen, Risikoanalysen und strafrechtlichen Ermittlungen.
Betrugsbekämpfung
Darunter versteht man den Schutz der finanziellen Interessen der Republik Österreich auf dem Sektor der öffentlichen Abgaben. Die Betrugsbekämpfung erfolgt mittels Kontrollen, Prüfungen, Risikoanalysen und strafrechtlichen Ermittlungen.
Bewilligung
Erlaubnis zur Inanspruchnahme eines Verfahrens;
bei handelspolitischen Maßnahmen: Erlaubnis zur Ein-/Ausfuhr von Waren (dort: Genehmigung) durch die Zollbehörden
Bewilligungsinhaber
Die Person, der eine Bewilligung erteilt worden ist.
BGBl
Bundesgesetzblatt
Binnengrenze
Grenze zu anderen EU-Mitgliedstaaten
Blaukanal
Ausgang für Reisende, die aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union einreisen.
Bodenwertabgabe
Die Bodenwertabgabe ist eine Steuer auf unbebaute Grundstücke, die für Bauzwecke in Betracht kommen und deren Einheitswert mehr als 14.600 Euro beträgt.
BOI
Binding Origin Information sind die europaweit gültigen rechtsverbindlichen Ursprungsauskünfte, die Wirtschaftsbeteiligten auf Grund eines entsprechenden Antrages erteilt werden.
Bonität
Kreditwürdigkeit eines Kunden Kreditwürdigkeit d.h. Einschätzung seiner Zahlungsfähigkeit
Breitbandanschluss
Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Downloadbreite von mindestens 256 KBit pro Sekunde gegeben ist. Es muss sich um einen ständigen Internetzugang handeln, für den eine zeitunabhängige, laufende Grundgebühr entrichtet wird. Nicht unter die Breitbandanschlüsse fallen UMTS, ISDN und analoge Anschlüsse.
Die steuerliche Absetzbarkeit gilt nur für neue Internet-Zugänge auf Basis der Breitbandtechnik (z.B. ADSL, xDSL..).
Bruttodefizit
Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen eines Finanzjahres einschließlich der Ausgaben für die Tilgung von Finanzschulden.
Budget
Haushaltsplan des Bundes mit der zahlenmäßigen Abbildung der beabsichtigten finanzwirtschaftlichen Aktivitäten. Gegenüberstellung der für ein Finanzjahr vorgesehenen Ausgaben und der erwarteten Einnahmen.
Budgetbericht
Das Bundeshaushaltsgesetz verpflichtet die Bundesregierung vor Beginn der Budgetverhandlungen im Nationalrat über ein neues Budget einen Budgetbericht vorzulegen. In diesem Bericht sollen Lage, Rahmenbedingungen und Entwicklung des Bundeshaushaltes dargestellt werden. Zuständig für die Erstellung des Budgetberichtes ist der Bundesminister für Finanzen.
Budgetcontrolling
§ 15a BHG ordnet die Einrichtung eines Budget- und Personalcontrolling an. Die entsprechende vom Bundesminister für Finanzen erlassene Durchführungsverordnung ist am 1. Jänner 2000 in Kraft getreten. Ziel des Budgetcontrollings ist das frühzeitige Erkennen von negativen finanziellen Auswirkungen auf das Budget und die Ermöglichung rechtzeitiger Gegensteuerungsmaßnahmen.
Budgetprogramm
Das Bundeshaushaltsgesetz verpflichtet jede neue Bundesregierung, innerhalb eines halben Jahres nach ihrem Amtsantritt dem Nationalrat ein Budgetprogramm vorzulegen. Darin soll die budgetäre Ausgangsposition, die budgetären Zielsetzungen, die in Aussicht genommenen Maßnahmen und die außerbudgetären Finanzierungen dargestellt werden.
Budgetprovisorium
Vorläufige Regelungen für die Haushaltsführung, wenn der Nationalrat vor Ablauf des Finanzjahres kein Budget beschließt. Es wird zwischen dem automatischen und dem gesetzlichen Budgetprovisorium unterschieden.
Budgetprozess
Vorgang, der die Entstehung des Budgets von seiner Erstellung und Beschlussfassung über den Vollzug bis zu seinem Abschluss beschreibt.
Bundesanleihen
Zur Deckung seines Finanzierungsbedarfes emittiert der Bund im Wege der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) u.a. Bundesanleihen. Es handelt sich dabei um verzinsliche Schuldverschreibungen des Bundes.
Bundesfinanzgesetz
Mit dem Bundesfinanzgesetz (BFG) wird vom Nationalrat das Budget für ein Finanzjahr bewilligt. Das BFG enthält neben einem Textteil, der im wesentlichen detalliert umschriebene Ermächtigungen an den Bundesminister für Finanzen enthält, den Bundesvoranschlag und den Stellenplan.
Bundeshaushaltsgesetz
1986 in Durchführung des Art. 51 Abs.6 B-VG erlassenes Bundesgesetz, das sich an die Bundesorgane richtet (damit nur Innennormcharakter hat) und im wesentlichen die Ziele und Organisation der Haushaltsführung, die Budgetplanung, die Budgeterstellung, den Budgetvollzug, die Bundesvermögens- und Schuldengebarung, die (Innen)Kontrolle und die Rechnungslegung determiniert.
Bundesrechnungsabschluss (BRA)
Vom Rechnungshof alljährlich verfasste systematische Darstellung der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen des Bundes im jeweiligen Finanzjahr. Er enthält die Voranschlagsvergleichsrechnung in der Gliederung des Bundesfinanzgesetzes, weiters eine Vermögens- und Schuldenrechnung des Bundes, eine Erfolgsrechnung des Bundes sowie Vermögens- und Schuldenrechnungen und Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger.
Bundesvoranschlag (BVA)
Jährlich vorgenommene systematische Zusammenstellung der für das nächste Finanzjahr geplanten Ausgaben und der zur Bedeckung dieser Ausgaben vorgesehenen Einnahmen. Der Bundesvoranschlag (BVA) ist Bestandteil des Bundesfinanzgesetzes.
Bürge
Jede natürliche oder juristische dritte Person, die sich schriftlich verpflichtet, den Betrag der möglicherweise entstehenden Schuld bis zur Höhe des Bürgschaftsbetrags selbstschuldnerisch zu entrichten.
C
CARDS
Community Assistance for Reconstruction Development Stabilisation.
Verordnung EC 2066/2000, vom 5.12.2000, Hilfsinstrument der Europäischen Union für Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Jugoslawien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
Carnet ATA
"Admission Temporaire/Temporary Admission" ist ein internationales Zolldokument, das Sie bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren an Stelle der sonst erforderlichen Zollpapiere des jeweiligen Landes verwenden können.
Carnet de Passages
Unter einem Carnet de Passages versteht man ein Grenzdokument, das für die vorübergehend zollfreie Einfuhr von Land- und Wasserfahrzeugen in bestimmten Ländern Afrikas, Asiens, Südamerikas sowie Australien und Neuseeland verlangt wird.
Carnet-TIR
Das Carnet-TIR (Carnet-Transport Internationaux Routier)ist ein internationales Zolldokument für Transporte, bei denen Zollgut ohne Umladung über eine oder mehrere Grenzen von einer Abgangszollstelle bis zu einem Bestimmungszollamt befördert werden, sofern der Transport zumindest auf einem Teil der Strecke im Straßenverkehr erfolgt.
CCN/CSI
Abkürzung für "Common Communication Network/Common System Interface" - ein transeuropäischen EDV-gestütztes System welches dem sicheren Austausch von Nachrichten der Zoll- und Steuerverwaltungen der EU und einiger anderer Länder, wie zum Beispiel der Schweiz, dient.
CRN
Customs Registration Number, durch elektr. System vergebene Registriernummer
18 stellig, 1-2 - Jahreszahl, 3-4 - Länderkennung, 5-10 - Zollstellennummer, 11-12 - Verfahren (z.B. IM für Import), 13-17 - laufende Nummer alphanumerisch, 18 - Prüfziffer
C-TIR-Inhaber
Inhaber des Carnet TIR Verfahrens
D
DBA
Doppelbesteuerungsabkommen
DDS
Data Dissamination System - Datenverbreitungssystem der Europäischen Kommission
Defizitquote
Die Defizitquote stellt das (Maastricht-)Defizit in Beziehung zur Wirtschaftsleistung einer Volkswirtschaft.
Dienstreise
Ist eine Reise im Auftrag des Arbeitgebers an einen Ort außerhalb seines Dienstortes (Büro, Werkstätte). Dem Arbeitnehmer stehen Tagesgelder, Nächtigungsgelder und Fahrtkosten zu.
Doppelbesteuerung
Ein und dieselbe Einkunftsart wird von zwei oder mehreren Ländern besteuert.
Doppelbesteuerungsabkommen
Abkommen zur Vermeidung internationaler Doppelbesteuerungen.
Doppelbesteuerungsverordnung
Regelt das Verhältnis zu Staaten, mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Doppelte Haushaltsführung
Liegt vor, wenn (zusätzlich zum Familienwohnsitz) eine Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes benötigt wird, weil der Familienwohnsitz so weit entfernt ist, dass eine tägliche Heimfahrt unzumutbar ist. Siehe auch Familienheimfahrten.
Dreieckverkehr
Der Verkehr, bei dem die Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens der aktiven Veredelung nicht die gleiche wie die Zollstelle für die Überführung in das Verfahren ist.
Drittstaat
Staat, der nicht EU-Mitglied ist
Dual-Use-Waren
Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl zivilen als auch militärischen Zwecken zugeführt werden können. Die Ausfuhr derartiger Güter ist genehmigungspflichtig.
E
EBTI
Electronic Binding Tariff Information sind die europaweit gültigen rechtsverbindlichen Zolltarifauskünfte, die Wirtschaftsbeteiligten auf Grund eines entsprechenden Antrages erteilt werden.
ECICS
Europäische Zollinventar chemischer Stoffe
ECOFIN-Rat
Die Ratsformation "Economic and Financial Affairs" (Wirtschaft und Finanzen) tagt üblicherweise einmal im Monat. Im ECOFIN-Rat werden unter anderem Fragen der Wirtschafts- und Währungsunion, der Wirtschafts- und Budgetpolitik, der Steuerkoordination sowie der Finanzbeziehungen zu Drittstaaten erörtert. Österreich wird vom jeweiligen Finanzminister vertreten.
eCustoms
Schaffung papierlosen Umfeldes für die Zollverwaltungen in Rahmen der Europäischen Kommission
EDI
electronic data interchange, elektronischer Datenaustausch
EFTA
Europäische Freihandelszone (European Free Trade Association)
EG
Europäische Gemeinschaft
Eigenbedarf
Unter Eigenbedarf versteht man Ihren persönlichen Ge - oder Verbrauch oder jener von Angehörigen Ihres Haushalts.
Eigenmittel (traditionelle) der EU
Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs und andere Zölle auf den Warenverkehr mit Nichtmitgliedstaaten, die von Gemeinschaftsorganen eingeführt wurden oder werden, sowie Abgaben, die im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker vorgesehen.
Eigentum
Eigentum ist das umfassende Herrschaftsrecht, das eine Person an einer Sache haben kann.
Einfuhr
Verfahren des Verbringens von Waren (Gemeinschaftswaren oder Nichtgemeinschaftswaren) aus einem Drittland in das Zollgebiet der Gemeinschaft.
Einfuhrabgaben
Zölle und Abgaben mit gleicher Wirkung, die bei der Einfuhr von Waren erhoben werden.
Einfuhrbeschränkungen
Einfuhrbeschränkungen beschränken die Einfuhr bestimmter Waren aus besonderen Gründen.
Einfuhrlizenz
Einfuhrlizenzen berechtigen und verpflichten den Einführer zur Einfuhr einer bestimmten Menge landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Die Lizenzen können bei der Agrarmarkt Austria oder dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft beantragt werden.
Einfuhrumsatzsteuer
Form der Umsatzsteuer, die bei der Einfuhr einer Ware von außerhalb der EU erhoben wird.
Einfuhrverbote
Einfuhrverbote verbieten die Einfuhr bestimmter Waren aus besonderen Gründen
Eingangsabgaben
Alle Abgaben, die bei der Einfuhr einer Ware aus einem Nicht-EU-Staat erhoben werden. Darunter fallen insbesondere neben dem Zoll und insbesondere noch die Einfuhrumsatzsteuer und allenfalls Verbrauchsteuern an.
Einheitspapier
Das Einheitspapier ist ein amtlich vorgeschriebener Vordruck zur Abgabe einer Zollanmeldung (das Formular Lager-Nr. Za-58A liegt bei allen Zollämtern auf).
Einheitswert
Ein nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes für Besteuerungszwecke vom Finanzamt mit Bescheid festgestellter Wert für Grundbesitz, der idR wesentlich unter dem Verkehrswert liegt.
Einkommensteuertarif
Die Steuer für das steuerpflichtige Einkommen wird nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Der Einkommensteuertarif ist ein so genannter Stufentarif. Der Tarif besteht einerseits aus einzelnen Prozentsätzen, die auf die jeweiligen Tarifstufen angewendet werden, und andererseits aus den Steuerabsetzbeträgen, die vom Ergebnis der Tarifberechnung unmittelbar abgezogen werden. Erst durch die Kombination von Tarif und Absetzbeträgen ergibt sich die Steuer.
Embargo
Eine von der Europäischen Union oder der Regierung eines Staates verfügte Sperre über die Ein- und Ausfuhr von Waren oder Kapital; richtet sich gegen bestimmte Länder.
EMCS
Excise Movement Control System - IT Anwendung zur Überwachung des Transportes von verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Empfänger, zugelassener
Ein zugelassener Empfänger (ZE) kann Waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen.
EORI
EORI (Economic Operators Registration and Identification) dient zur eindeutigen Identifikation sämtlicher Wirtschaftsbeteiligter innerhalb der EU
Erlass
Eine Entscheidung, durch die auf die Erhebung der Gesamtheit oder eines Teils einer Zollschuld verzichtet wird, oder eine Entscheidung, durch die die buchmäßige Erfassung der Gesamtheit oder eines Teils eines noch nicht entrichteten Eingangs- oder Ausgangsabgabenbetrags für ungültig erklärt wird.
Ermächtigungen
Gesetzlich eingeräumte Befugnis des Bundesministers für Finanzen, die für bestimmte haushaltsrechtliche Belange entweder die ausschließliche Zuständigkeit vorsieht oder seine Zustimmung erfordert.
Erstattung
Erstattung bedeutet die Rückzahlung der Gesamtheit oder eines Teils der entrichteten Abgaben.
Erstattungsnomenklatur
Nomenklatur der landwirtschaftlichen Erzeugnisse für Ausfuhrerstattungen
Erweiterung
Die EU ist in mehreren Erweiterungsrunden von 6 Mitgliedstaaten bei der Gründung der Europäischen Gemeinschaft in den 50er Jahren auf mittlerweile 27 Mitgliedstaaten gewachsen. Die Erweiterung um zehn mittel-, ost- und südeuropäische Staaten im Jahr 2004 begünstigte auch vor allem Österreich - aufgrund seiner Lage und historischen Beziehungen zu den mittel- und osteuropäischen Ländern. Der Beitritt von Bulgarien und Rumänien 2007 ist aufgrund der guten bilateralen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen für Österreich ebenfalls von großem Interesse.
Darüber hinaus haben drei Staaten den Status eines Beitrittskandidaten erhalten: Kroatien, die Türkei und Mazedonien.
ESVG
Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, welches für alle Mitgliedstaaten der EU rechtlich verbindlich ist. Das ESVG ist ein international vereinheitlichtes Rechnungssystem, das systematisch und detailliert eine Volkswirtschaft mit ihren wesentlichen Merkmalen und den Beziehungen zu anderen Volkswirtschaften beschreibt. Bis Ende 1999 war das ESVG¿79 in Kraft. Ab Herbst 1999 gilt das neue ESVG¿95, welches in der EG-VO Nr. 2223/96 festgelegt ist. Das ESVG¿95 entspricht dem internationalen System der Vereinten Nationen (System of National Accounts 1993). Das ESVG¿95 ist bei der Berechnung der Maastricht-Kennzahlen über den öffentlichen Schuldenstand und das öffentliche Defizit anzuwenden.
ETOS
Einreihungs- und TUA Organisations System
EU
Europäische Union
EUGH
Europäischer Gerichtshof
EUR
Euro
Euro
Die Euro-Banknoten und -Münzen wurden am 1. Januar 2002 in den Mitgliedstaaten eingeführt. Am 28. Februar endete die durch den Parallelumlauf der alten Währungen und des Euro gekennzeichnete Übergangsphase. Seither ist der Euro für über 300 Millionen Europäer einziges Zahlungsmittel. Der Name der gemeinsamen Währung wurde vom Europäischen Rat in Madrid im Dezember 1995 mit Euro festgesetzt. Vorher war für den Währungskorb "ECU" (European Currency Unit) gebräuchlich gewesen.
Eurogruppe (Euro-Gruppe)
Die Euro-Gruppe ist ein informelles Gremium, das am Vorabend der ECOFIN-Räte tagt. Sie wurde gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Luxemburg 1997 eingerichtet, damit die Finanzminister der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Staaten im informellen Rahmen jene Fragen erörtern können, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der gemeinsamen Währung stehen. Rechtlich bindende Entscheidungen können allerdings nur vom ECOFIN-Rat getroffen werden. Neben dem Präsidenten der EZB nimmt auch der für Wirtschafts- und Finanzfragen zuständige Kommissar regelmäßig an den Sitzungen der Euro-Gruppe teil.
Europäische Investitionsbank (EIB)
Die Europäische Investitionsbank wurde durch den Vertrag von Rom errichtet und ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union. Durch die Förderung der wirtschaftlichen Integration und des sozialen Zusammenhalts soll sie zur ausgewogenen Entwicklung des Gebiets der Gemeinschaft beitragen. Anteilseigner sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die EIB besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und Finanzautonomie.
Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist die Hüterin der Verträge und verkörpert das Gemeinschaftsinteresse. Sie besteht aus einem Kollegium von einem Kommissar pro Mitgliedstaat; ein Kommissar ist gleichzeitig der Präsident der Kommission. Sie wird vom Rat mit qualifizierter Mehrheit im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten für 5 Jahre ernannt und muss vom Europäischen Parlament, dem sie verantwortlich ist, bestätigt werden. Das Kollegium der Kommissionsmitglieder wird von einer Verwaltung aus Generaldirektionen und spezialisierten Dienststellen mit Sitz in Brüssel und Luxemburg unterstützt.
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Der EuGH überprüft die Rechtsakte der EU und der Mitgliedstaaten auf ihre Vereinbarkeit mit den Verträgen und entscheidet auf Ersuchen nationaler Gerichte über die Auslegung oder Anwendung von EG-Recht. Ihm gehört ein Richter je Mitgliedstaat an. Diese werden von den Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für sechs Jahre ernannt. Der Gerichtshof tagt in Kammern, als Große Kammer (elf Richter) oder als Plenum. Das Gericht erster Instanz (EuG), das 1989 eingesetzt wurde, und das Gericht für den europäischen öffentlichen Dienst, das 2004 eingerichtet wurde, unterstützen ihn.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat legt die allgemeinen politischen Leitlinien fest. Er besteht aus den Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sowie dem Präsident der Europäischen Kommission. Der Europäische Rat ging aus den zwischen 1961 bis 1974 üblichen europäischen Gipfelkonferenzen hervor und tagte erstmals 1975 (10.-11. März 1975 in Dublin). Er wurde in der Einheitlichen Europäischen Akte rechtlich festgeschrieben. Die Tagungen finden mindestens zweimal jährlich statt.
Europäischer Rechnungshof
Der in Luxemburg ansässige Europäische Rechnungshof setzt sich aus einem Staatsangehörigen je Mitgliedstaat zusammen. Diese werden vom Rat der Europäischen Union nach Anhörung des Europäischen Parlaments einstimmig für sechs Jahre ernannt. Der "Hof" überprüft die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union sowie die wirtschaftliche Haushaltsführung. Durch den Maastrichter Vertrag von 1992 wurde dem 1977 errichteten Rechnungshof der Status eines EU-Organs zuerkannt.
Europäisches Parlament (EP)
In dem seit 1979 in allgemeiner und direkter Wahl gewählten Europäischen Parlament haben die Vertreter der fast 500 Millionen EU-Bürger Sitz und Stimme. Die Verteilung der derzeit 785 Abgeordneten (Höchstzahl seit Nizza 732 wird temporär durch die Erweiterung 2007 überschritten) auf die Mitgliedstaaten richtet sich nach der jeweiligen Bevölkerungszahl. Das EP hat u.a. folgende Aufgaben: Mitwirkung am Rechtsetzungsverfahren, Ernennung und Misstrauensvotum hinsichtlich der Europäischen Kommission, Ausübung der Haushaltsbefugnisse mit dem Rat, Ernennung des Bürgerbeauftragten, sowie Einsetzung von Untersuchungsausschüssen.
EUSt
Einfuhrumsatzsteuer
EU-Staat
Mitgliedstaat der Europäischen Union. Diese sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern
EU-Zolltarif
Alle Waren erfassender Warenkatalog, in dem für Waren bzw. Warengruppen jeweils ein eigener Zollsatz vorgesehen ist.
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
e-zoll
Nationale Umsetzung der eCustoms Projekte sowie die Schaffung eines papierlosen Umfeldes für die Zollverwaltung
F
Fachliteratur
Aufwendungen für Fachbücher (oder entsprechende elektronische Datenträger). Diese sind als Werbungskosten absetzbar. Siehe auch Arbeitsmittel und Werkzeuge.
Fallback
Bei Systemausfall in e-Zoll zu verwenden - siehe auch Notfallverfahren
Familienbeihilfe
Eltern haben Anspruch auf Familienbeihilfe für haushaltszugehörige Kinder bzw. für Kinder, für die sie überwiegend Unterhalt leisten. Vorrangig anspruchberechtigt ist die Mutter. Für ausländische Staatsbürger bestehen Sonderregelungen. Zuständig für die Auszahlung sind die Finanzämter. Zuständiges Ministerium ist das BM für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Familienheimfahrten
Familienheimfahrten sind Fahrten zwischen der Wohnung in der Nähe des Arbeitsplatzes und dem Familienwohnsitz. Siehe auch Doppelte Haushaltsführung.
Finanzausgleich
Finanzausgleich ist die Regelung der finanziellen Beziehung zwischen den Gebietskörperschaften. Er wird zwischen den Finanzausgleichspartnern (Bund, Länder, Gemeinden) im Verhandlungsweg vereinbart und findet seinen Niederschlag in den auf einige Jahre befristeten Finanzausgleichsgesetzen (für die Jahre 2001 bis 2004: Finanzausgleichsgesetz 2001 - FAG 2001) und unbefristeten Nebengesetzen (beispielsweise Katastrophenfondsgesetz 1996 und Zweckzuschussgesetz 2001).
Finanzschulden
Finanzschulden sind alle Geldverbindlichkeiten des Bundes, die zu dem Zweck eingegangen werden, dem Bund die Verfügungsmacht über Geld zu verschaffen. Darunter fallen insbesondere Kredite, Darlehen, Anleihen und außergewöhnliche Finanzierungserleichterungen bei langfristigen Verbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften. Finanzschulden dürfen nur vom Bundesminister für Finanzen im Wege der Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) eingegangen werden; diesbezügliche Urkunden müssen vom Präsidenten des Rechnungshofes gegengezeichnet werden.
Fortbildung
Bildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bereits ausgeübten Beruf dienen (z. B. berufsbezogenen Kurse, Seminare.
Fortschrittsbericht
Von der Generaldirektion 'Erweiterung' der Europäischen Kommission jährlich veröffentlichte Berichte zu jedem Kandidatenland über die Fortschritte auf dem Weg zum EU-Beitritt und zum Stand der Beitrittsverhandlungen.
Freibetrag
Ein Freibetrag vermindert die Steuerbemessungsgrundlage.
Freibetragsbescheid
Ein Freibetragsbescheid enthält bestimmte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, die der Arbeitgeber bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigen kann.
Freier Verkehr
In der EU hergestellte oder von Drittstaaten importierte und verzollte Produkte befinden sich im freien Verkehr.
FRN
Fallback Registration Number, Verwendung in e-zoll
Frühjahrstagung Europäischer Rat
Die Staats- und Regierungschefs treffen sich jährlich im Frühjahr zur Erörterung von Wirtschafts- und Sozialfragen. Das erste Treffen fand am 23./24. März 2001 in Stockholm statt.
Frühwarnsystem
Das Verfahren der multilateralen Überwachung, das in Artikel 103 Absätze 3 und 4 des Vertrages verankert ist, wurde durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt mit einem Frühwarnsystem ergänzt. Auf Empfehlung der Kommission kann der Rat einen Mitgliedstaat frühzeitig darauf aufmerksam machen, daß die erforderlichen Maßnahmen zur Korrektur des Haushalts ergriffen werden müssen, damit kein übermäßiges öffentliches Defizit entsteht.
G
GATT
Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade)
Gebarung
Jedes Verhalten, das finanzielle Auswirkungen hat.
Gemeinsamer Zolltarif
Jede Ware ist in eine Tarifposition des EU-Zolltarifs einzuordnen, wodurch sich Zollsatz, Steuern, Importbeschränkungen, Importverbote etc. ergeben.
Gemeinsames Versandverfahren
Anwendung grundsätzlicher Bestimmungen des gemeinschaftlichen Versandverfahrens bei Beförderungen von Waren von der Gemeinschaft in EFTA-Länder bzw. in umgekehrter Richtung.
Gemeinschaftswaren
Gemeinschaftswaren sind:
- Waren, die vollständig in der Gemeinschaft gewonnen oder hergestellt worden sind, ohne dass ihnen aus nicht zum EU-Zollgebiet gehörenden Ländern oder Gebieten eingeführte Waren hinzugefügt wurden;
- aus nicht zum EU-Zollgebiet gehörenden Ländern oder Gebieten eingeführte Waren, die in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt worden sind;
- Waren, die im EU-Zollgebiet aus zuvor genannten Waren gewonnen oder hergestellt worden sind;
Eine Gemeinschaftsware muss nicht notwendigerweise auch EU-Warenursprung besitzen.
gemVV
Das gemeinschaftliche Versandverfahren ist die Beförderung von Waren zwischen zwei im Zollgebiet der Gemeinschaft gelegenen Orten
Genehmigung
siehe Bewilligung
Gepäck
siehe Reisegepäck
Gesetzliche Verpflichtung
Ausgaben auf Grund von Ansprüchen, die dem Grunde und der Höhe nach in einem Bundesgesetz so eindeutig festgelegt sind, dass sie weder bei der Erstellung des Bundesfinanzgesetzes noch bei der Vollziehung des betreffenden Bundesgesetzes beeinflussbar sind (Gegenbegriff: Ermessensausgaben).
Gestellung
Die Mitteilung an die Zollbehörden in der vorgeschriebenen Form, dass sich die Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen von den Zollbehörden bezeichneten oder zugelassenen Ort befinden.
Gewerbliche Zwecke
nicht für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt
Gewöhnlicher Wohnsitz
Jener Wohnsitz einer natürlichen Person, an dem diese während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr wohnt. Liegen die beruflichen Bindungen einer Person an einem anderen Ort und hält sich diese Person daher abwechselnd an verschiedenen Orten innerhalb und außerhalb der EU auf, so gilt bei regelmäßiger Rückkehr (z.B. einmal im Monat) der Wohnsitz der persönlichen Bindungen als gewöhnlicher Wohnsitz. Bei nicht regelmäßiger Rückkehr gilt der Wohnsitz der beruflichen Bindungen als gewöhnlicher Wohnsitz. Handelt es sich bei dem Aufenthalt auf Grund beruflicher Bindungen aber um die Ausführung eines Auftrages von begrenzter Dauer, dann gilt der Wohnsitz der persönlichen Bindungen als gewöhnlicher Wohnsitz. Der Universitäts- und Schulbesuch hat keine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes zur Folge.
Grenzgänger
Sind Personen, die in einem Staat nahe der Grenze ansässig sind und in einem anderen Staat ¿ ebenfalls nahe der Grenze ¿ arbeiten.
Grenzverkehr
Reiseregime für Bewohner des Grenzgebiets, Grenzarbeitnehmer sowie für Personal von im Verkehr zwischen Nicht-EU-Staaten und EU-Staaten eingesetzten Verkehrsmitteln.
GRN
Garantiereferenznummer - eine eindeutige Registriernummer zur Bürgschaftsverwaltung
Grundbesitzabgabe
Grundbesitzabgaben sind Abgaben auf den inländischen Grundbesitz (Grundsteuer, Bodenwertabgabe, Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).
Grundbesitzabgaben
Grundbesitzabgaben sind Abgaben auf den inländischen Grundbesitz (Grundsteuer, Bodenwertabgabe, Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).
Grundlagenbescheid
Feststellungsbescheid über das Vorliegen einer Abgabenbefreiung.
Grundsteuer
Eine von den Gemeinden erhobene Steuer auf inländischen Grundbesitz (im Sinne des Bewertungsgesetzes).
Grundsteuermessbetrag
Ist ein nach den Bestimmungen des Grundsteuergesetzes (§ 19) auf den Einheitswert angewendeter gestaffelter Tausendsatz (Steuermesszahl).
Grundzüge der Wirtschaftspolitik
Das Hauptinstrument der wirtschaftspolitischen Koordinierung sind die sogenannten Grundzüge der Wirtschaftspolitik (engl: Broad Economic Policy Guidelines, BEPGs). Diese werden gemäß dem Verfahren des Art 99 EGV auf Empfehlung der Kommission, nach Bericht des ECOFIN-Rats an den Europäischen Rat und Schlussfolgerungen des Europäischen Rats durch Empfehlung des ECOFIN-Rats erlassen. Die Grundzüge bilden das Kernstück der reformierten Lissabon-Strategie.
Grünkanal
Kontrollausgang für Reisende, die keine Waren deklarieren müssen;.
gVV
Das gemeinsame Versandverfahren ist für die Warenbeförderung zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern sowie zwischen den einzelnen EFTA-Ländern vorgesehen.
H
Handelspolitische Maßnahmen
Nichttarifäre Maßnahmen, die im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik durch Gemeinschaftsvorschriften über die Regelung für die Ein- und Ausfuhr von Waren getroffen worden sind, wie Überwachungs- und Schutzmaßnahmen, mengenmäßige Beschränkungen oder Höchstmengen sowie Ein- und Ausfuhrverbote.
Hauptveredelungserzeugnisse
Die Veredelungserzeugnisse, für deren Herstellung das Verfahren bewilligt wurde.
Hauptverpflichteter
Inhaber des gemeinschaftlichen Versandverfahrens
Homeworking
Form der Arbeitsleistung zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, die ausschließlich von zu Hause erledigt wird.
HS-Code
numerischer Code für die Positionen und Unterpositionen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren
I
Inhaber des Zollverfahrens
Die Person, für deren Rechnung die Zollanmeldung abgegeben wird, oder die Person, der die Rechte und Pflichten der vorgenannten Person im Zusammenhang mit einem Zollverfahren übertragen worden sind.
Initiativrecht
Die Kommission als Hüterin der Verträge und des Allgemeininteresses besitzt ein Initiativrecht im legislativen Bereich. Sie hat somit die Aufgabe und Pflicht, Vorschläge vorzulegen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist oder wenn sie es für erforderlich hält. Rat und Europäisches Parlament können die Kommission auffordern, Vorschläge vorzulegen. Das Initiativrecht der Kommission gilt als Kernstück der Gemeinschaftsmethode.
IR
Implementation Rules - Durchführungsrichtlinien zum Modernisierten Zollkodex
IRU
International Road Transport Union - Dachverband der bürgenden Verbände im C-TIR Verfahren
ISPA
Instrument for Structural Policies for pre-Accession - Strukturpolitisches Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt
ISPP
Information System for Processing Procedures - Anwendung für die Verwaltung von Einsatzstoffen im Rahmen der aktiven Veredelung
J
Juristische Person
Ein Gebilde, das wie eine natürliche Person Rechte und Pflichten haben kann. Beispiele juristischer Personen: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, Genossenschaft.
K
Kinderabsetzbetrag
Der Kinderabsetzbetrag ist eine Familienleistung, der bei Anspruch auf Familienbeihilfe gewährt wird. Der Absetzbetrag wird gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
Kirchenbeiträge
Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften.
Kleinverkaufspreis
Preis, zu dem Tabakwaren in der Trafik verkauft werden. Für nicht in Österreich gehandelte Marken wird ein vergleichbarer Schätzwert herangezogen.
KN
Kombinierte Nomenklatur
Konsultationsmechanismus
Die "Vereinbarung über einen Konsultations-mechanismus", BGBl. I Nr. 35/1999, zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden enthält Regelungen über die Kostentragung für den Fall, dass rechtsetzende Maßnahmen einer Gebietskörperschaft andere Gebietskörperschaften belasten, und sieht zu diesem Zweck wechselseitige Informations-, Konsultations- und Kostentragungspflichten vor.
Konvent
Eine dem Vertrag von Nizza beigefügte ¿Erklärung zur Zukunft der Union" sah die Abhaltung einer neuerlichen Regierungskonferenz im Jahr 2004 vor, der eine umfassende öffentliche Diskussion vorangehen und die von einem Konvent zur institutionellen Reform vorbereitet werden soll. Dieser Konvent, der im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates von Laeken im Dezember 2001 einberufen wurde, legte im Juli 2003 einen Verfassungsentwurf vor, der als "gute Ausgangsbasis" (Europäischer Rat von Thessaloniki) für die Verhandlungen der Regierungskonferenz diente.
Konvergenzkriterien
Um die zur Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) erforderliche dauerhafte Konvergenz zu gewährleisten, sieht der Vertrag fünf Kriterien vor, die jeder Mitgliedstaat erfüllen muss, wenn er an der dritten Phase der WWU teilnehmen will. Die Erfüllung der Konvergenzkriterien wird anhand von Berichten der Kommission und der Europäischen Zentralbank überprüft. Die Kriterien sind Haushaltsdefizit und Staatsverschuldung, Inflationsrate, langfristige Zinssätze sowie Wechselkurs.
Die das öffentliche Defizit und den öffentlichen Schuldenstand betreffenden Kriterien müssen auch nach Inkrafttreten der dritten Phase der WWU (1. Januar 1999) weiter erfüllt sein. Zu diesem Zweck wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt beschlossen.
Kopenhagen-Kriterien
Nach den Kriterien vom Europäischen Rat in Kopenhagen 1993 muss ein Bewerberland für den Beitritt folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Politisch: Institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten. 2. Wirtschaftlich: funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. 3. Besitzstandskriterium: Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu übernehmen und sich die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen zu machen. Gemäß Europäischem Rat von Madrid 1995 ist dabei der Aufbau geeigneter Strukturen in Verwaltung und Justiz besonders wichtig.
Kreditrisiko
Das mit dem Verleihen von Geld verbundene Risiko des Gläubigers, nämlich dass die Gegenpartei (der Kreditnehmer) ausfällt, d.h. rückzahlungsunfähig wird.
Kreisverkehr
Unter Inanspruchnahme von Ausfuhrerstattungen werden erstattungsfähige Agrarwaren in einen Drittstaat ausgeführt und unter (teilweisem) falschem Ursprung wieder in die Gemeinschaft eingeführt.
L
Lagerhalter
Lagerhalter ist derjenige, der eine Bewilligung für den Betrieb eines Zolllagers erhalten hat. Er muss im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässig sein.
Lagertypen
Es wird zwischen öffentlichen und privaten Zolllager unterschieden.
Landweg
über eine Landgrenze (auch Wassergrenze), nicht im Luftverkehr
Lieferantenerklärung
Eine Lieferantenerklärung ist eine Erklärung, mit der ein Lieferant Angaben über die Eigenschaft gelieferter Waren hinsichtlich der Präferenzursprungsregeln der Gemeinschaft macht.
LIMS
Abkürzung für Labor Informations- und Managementsystem
Lissabon Ziele
Gemäß Europäischem Rat von Lissabon 2000 soll die Europäische Union bis 2010 "zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden, einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einen größeren sozialen Zusammenhalt zu erreichen". Gleichzeitig einigte sich der Europäische Rat auf konkrete quantitative Ziele und Maßnahmen, zum Teil verbunden mit Zeitplänen zur Umsetzung, v.a. in den Bereichen Beschäftigung und Bildung, Forschung, KMU-Förderung, Wirtschaftsreformen etc. Weitere Ziele wurden am Frühjahrsgipfel 2002 (Barcelona) sowie am Frühjahrsgipfel 2006 (Wien) formuliert (z. B. für die FuE-Quote und den Anteil von erneuerbaren Energien).
Lohnsteuer
Eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vom Arbeitgeber (bei inländischer Betriebsstätte) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Lohnveredelung
Jede nach den Anweisungen und für Rechnung des in einem Drittland ansässigen Auftraggebers durchgeführte Veredelung von Einfuhrwaren, die dem Inhaber mittelbar oder unmittelbar zur Verfügung gestellt werden, wobei im Allgemeinen nur das Veredelungsentgelt zu zahlen ist.
Luxemburg Prozess
Mit dem Vertrag von Amsterdam im Juni 1997 wurde ein Titel zur Beschäftigung (Art. 125-130) sowie als neue Gemeinschaftstätigkeit die Förderung der Koordinierung der nationalen Beschäftigungspolitiken (Art. 3) in den EG-Vertrag aufgenommen. Noch 1997 hat der Europäische Rat von Luxemburg diese Bestimmungen präzisiert ("Luxemburg-Prozess") und 2005 wurde der Luxemburg-Prozess in die neue Partnerschaft für Lissabon integriert.
M
Maastricht-Defizit
Das Maastricht-Defizit (genauer: Finanzierungssaldo laut ESVG¿95) beruht auf dem Konzept der Darstellung der öffentlichen Haushalte, das im sogenannten Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG¿95) festgeschrieben ist und misst den jährlichen Finanzierungssaldo des Sektors ¿Staat¿ in der Abgrenzung der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Marktordnung (MO)
Der Bereich der Europäischen Marktordnung umfasst die einheitliche Gemeinsame Marktorganisation bzw. Handelsregelungen, welche binnenmarkt- bzw. außenhandelsbezogene Aspekte der einzelnen landwirtschaftlichen Sektoren regeln. Sie erfasst die meisten Agrarerzeugnisse der EU. In Österreich fällt die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben sowie die Gewährung von Ausfuhrerstattungen (=Ausfuhrsubventionen) in die Zuständigkeit des BMF, die übrigen Marktordnungsaufgaben werden vom BMLFUW bzw. der Agrarmarkt Austria wahrgenommen.
Marktrisiko
Risiko, dass bestehende Aktiva aufgrund einer negativen Marktentwicklung an Wert verlieren und für den Risikoträger dadurch ein Verlust entsteht.
MASP
Multi Annual Strategic Plan - der mehrjährige Strategieplan der Europäischen Kommission für die Umsetzung der eCustoms Projekte
Matthaeus-Tax Programme (EU)!
Berufsbildungsprogramm der Kommission für Finanzbedienstete, die indirekte Steuern erheben
MCC
Modernised Customs Code - Modernisierter Zollkodex
MEDA
Euro-Mediterannian Partnership. Europa-Mittelmeer-Abkommen über Entwicklung (Begleitmaßnahmen zu den Reformen der Wirtschafts- und Sozialstrukturen in Drittländern des Mittelmeerraums) für Algerien, Ägypten, Jordanien, Libanon, Marokko, Syrien, Tunesien, West Bank und Gaza Streifen.
Mehrkindzuschlag
Ein Betrag auf den BezieherInnen von Familienbeihilfe für mindestens drei Kinder für das "dritte" und jedes weitere Kind zusätzlich zur Familienbeihilfe Anspruch haben, wobei das Familieneinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf. Er wird auf Antrag vom Finanzamt ausbezahlt und ist im Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) geregelt.
MIAS
MwSt-Informationsaustauschsystem - in diesem IT System werden die MwSt-Datenbanken der einzelnen Mitgliedstaaten zusammengeführt
Monatserfolg
Einnahmen und Ausgaben des Bundes, die während eines Monats tatsächlich wirksam wurden.
Monatshaushalt
Ermittlung, Zusammenfassung, Festsetzung, Überwachung und Steuerung des Monatsvoranschlags einschließlich der Genehmigung von Abweichungen jeweils durch den Bundesminister für Finanzen.
Monatsvoranschlag
Festsetzung sämtlicher voraussichtlicher Einnahmen und Ausgaben des nächsten Monats durch den Bundesminister für Finanzen.
MRN
MRN (Movement Reference Number) eine eindeutige Registriernummer, die vom System der Anmeldung zur Identifizierung des Vorgangs zugewiesen wird.
18 stellig, 1-2 - Jahreszahl, 3-4 - Länderkennung, 5-10 - Zollstellennummer, 11-12 - Verfahren (z.B. TV Transit an zugelassenen Warenorten), 13-17 - laufende Nummer alphanumerisch, 18 - Prüfziffer
MS
Mitgliedstaat der Europäischen Union. Diese sind Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern;
Multilaterale Überwachung
Der Vertrag (Art 99) sieht ein Verfahren vor, gemäß dem die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten anhand laufender Berichte der Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik überprüft wird.
N
Nächtigungsgelder
Für Nächtigungen bei Dienstreisen im Inland stehen dem Arbeitnehmer die Kosten der Nächtigung inklusive eines Frühstücks zu.
NAFTA
North-American Free Trade Area, Nordamerikanische Freihandelszone, Mitglieder USA, Kanada, Mexiko
NCTS
New Computerised Transit System - papierloses, elektronisch unterstütztes Versandverfahren
NCTS-TIR
New Computerised Transit System - papierloses Versandverfahren im C-TIR Verfahren
Nebenveredelungserzeugnisse
Andere Erzeugnisse als die in der Bewilligung angegebenen Hauptveredelungserzeugnisse, die bei einer Veredelung zwangsläufig anfallen.
Nebenwegverkehr
Bewilligung zur Benützung eines Grenzübergangs, der keine Zollstelle aufweist.
Negativsteuer
Die Negativsteuer ist eine Steuergutschrift von bestimmten Steuerabsetzbeträgen.
Prinzipiell wirken sich Steuerabsetzbeträge nur höchstens im Ausmaß der errechneten Tarifsteuer aus. Die Ermittlung erfolgt bei der (Arbeitnehmer)Veranlagung und wird vom Finanzamt ausbezahlt.
Nettodefizit
Nettokreditbedarf des Bundes in administrativer Abgrenzung. Es errechnet sich aus dem Überhang der Ausgaben des allgemeinen Haushaltes über die Einnahmen des allgemeinen Haushalts.
New Public Management
Oberbegriff für eine mittlerweile globale Modernisierungsbewegung im Bereich der öffentlichen Verwaltung mit dem charakteristischen Wechsel von einer Input- zu einer Output-Orientierung. Die alleinige politische und rechtliche Steuerung soll durch eine ökonomische ergänzt werden, die auf mehr Effektivität und Effizienz zielt.
Nichterhebungsverfahren
Bei der Überführung von Drittlandswaren in ein Nichterhebungsverfahren werden keine Eingangsabgaben erhoben.
Zu den Nichterhebungsverfahren zählen:
das Versandverfahren, das Zolllagerverfahren, die Aktive Veredelung nach dem Nichterhebungsverfahren,
die Umwandlung und
die vorübergehende Verwendung
Normverbrauchsabgabe
Sie wird kurz NoVA genannt und richtet sich nach Verbrauch und Kaufpreis des betreffenden KFZ. Informationen zur Höhe der NoVA erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
Notfallverfahren
Ist zu verwenden, wenn das Netzwerk zwischen einem Hauptverpflichteten und den Zollbehörden in e-zoll ausgefallen ist - siehe auch Fallback
Notifikation - budgetäre
Seit Anfang 1994 müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zweimal jährlich die Höhe ihrer geplanten und tatsächlichen öffentlichen Defizite sowie die Höhe ihres tatsächlichen öffentlichen Schuldenstandes mit, und zwar das erste Mal vor dem 1. März des laufenden Jahres und das zweite Mal vor dem 1. September des laufenden Jahres. Gemeldet werden müssen Schätzungen für das laufende Jahr und Ergebnisse für die letzten vier Jahre.
O
ÖBFA
Österreichische Bundesfinanzierungsagentur. Gemäß dem Bundesfinanzierungsgesetz von 1992 ist die ÖBFA für das Treasury des Bundes zuständig und handelt auf dessen Namen und Rechnung. Hauptaufgaben sind das Liquiditäts- und Schuldenportfoliomanagement des Bundes, einiger Rechtsträger und der neun Bundesländer.
Öffentliche Zolllager
Zolllager, die jedermann für die Lagerung zur Verfügung stehen
Öffentlicher Schuldenstand
Schulden des Gesamtstaates in der Abgrenzung der VGR (ESVG¿95). Das sind alle Schulden der Einheiten, die dem Sektor Staat zugerechnet werden, bereinigt um die intergovernmentale Verschuldung, also die Schulden die die Einheiten gegenseitig eingegangen sind. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich im Vertrag von Maastricht dazu verpflichtet, den öffentlichen Schuldenstand auf unter 60% des BIP zu reduzieren.
Öffentliches Defizit
Unter dem öffentlichen Defizit versteht man das Defizit des Gesamtstaates in der Abgrenzung der VGR (auch Maastricht-Defizit). Nach dem Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union darf das öffentliche Defizit 3% des BIP nicht überschreiten.
Operationelles Risiko
Gefahr von Verlusten als Folge der Unangemessenheit bzw. des Versagens von Mitarbeitern, internen Prozessen oder Systemen sowie aufgrund externer Ereignisse.
OTS
Old Transit System - kann nur als Notfallverfahren bei Systemausfällen durchgeführt werden
P
Packstückverschluss
Eine Art der Nämlichkeitssicherung an Waren oder ihren Umschließungen bei der Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren. Der Packstückverschluss ist so anzulegen, dass es ausgeschlossen ist, an die verschlossenen Waren heranzukommen, ohne äußerlich wahrnehmbare Spuren zu hinterlassen werden.
Passive Veredelung
Ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung; Gemeinschaftswaren, können vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt, in einem Drittland veredelt, und unter vollständiger oder teilweiser Befreiung der Einfuhrabgaben wieder in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft übergeführt werden.
Pauschalsatz
siehe Verzollung zum Pauschalsatz
Pendlerpauschale
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer Entfernung von mindestens 2 km (Unzumutbarkeitspauschale) bzw. 20 km (Entfernungspauschale) kann das Pendlerpauschale entweder beim Arbeitgeber oder im Wege der Arbeitnehmerveranlagung beantragt werden.
Pensionskassenbeiträge
Beiträge, die der Arbeitnehmer an eine inländische Pensionskasse oder ohne gesetzliche Verpflichtung an eine ausländische Pensionskasse leistet.
Person
- eine natürliche Person;
- eine juristische Person;
- eine Personenvereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die aber im Rechtsverkehr wirksam auftreten kann, wenn diese Möglichkeit im geltenden Recht vorgesehen ist
Personalausgaben
Alle im Dienstrecht der Bundesbediensteten vorgesehenen Geldleistungen und Sachbezüge. Ausgenommen sind die Ausgaben für Reisegebühren sowie sonstige Aufwandsentschädigungen und Vorschüsse.
PHARE
Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Regime 1989 wurde das Programme PHARE geschaffen, um den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL) beim Wiederaufbau ihrer Wirtschaft zu helfen. PHARE wurde auch das wichtigste Finanzinstrument der Heranführungsstrategie für die 10 MOEL, die Kandidaten für den Beitritt zur Europäischen Union sind. Im Jahr 2002 war PHARE mit 1,664 Mrd. Euro ausgestattet. Prioritäten sind der Institutionenaufbau sowie die Finanzierung von Investitionen. Weitere Vorbeitrittsinstrumente sind ISPA (Anhebung des Umweltschutzniveaus und der Verkehrsinfrastruktur)sowie SAPHARD (Hilfen für den Agrarsektor).
PHASE
Initiative der Europäischen Union, die durch die Bereitstellung von Finanzmittel die Entwicklung ihrer Partnerländer in Mitteleuropa unterstützt, bis sie die Anforderungen einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union erfüllen können (Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Estland, Lettland, Litauen).
Präferenz
Zollbegünstigung, Gewährung eines ermäßigten Zollsatzes
Präferenzmaßnahme
Vorschriften über Begünstigungsmöglichkeiten auf Grund von autonomen Maßnahmen bzw. Internationalen Abkommen
Präferenznachweis
Ist jener in der Präferenzmaßnahme jeweils vorgesehene urkundliche Nachweis, der bestätigt, dass es sich bei den betreffenden Waren um Ursprungserzeugnisse handelt, für welche die jeweilige Zollpräferenz zur Anwendung gelangt.
Präferenzzölle
Begünstigte Zollsätze auf Grund der Präferenzmaßnahmen
Präferenzzone
Das Gebiet, für welches die Zollpräferenzmaßnahmen gelten.
Private Zolllager
vom Bewilligungsinhaber nutzbare Zolllager
Privatisierung
Übertragung von Aufgaben bzw. Bundesvermögen auf Rechtsträger, auf die der Bund keinen bestimmenden Einfluss hat.
Produktpiraterie
Fälschung von Markenprodukten unter Missachtung von Urheber- und Markenrechten
PROFIT
Prüfsoftware für Betriebsprüfungen im Zollbereich
Q
Qualifizierte Mehrheit
Bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit können einzelne Mitgliedstaaten überstimmt werden (keine Vetomöglichkeit). Für eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat gelten folgende drei Anforderungen: 1. Mindestens 255 der 345 der Stimmen, das sind 73,91 %, sind erforderlich. 2. Die Mehrheit der Mitgliedstaaten muss zustimmen. 3. Auf Antrag eines Mitgliedslandes kann überprüft werden, ob diese Mehrheit 62% der Gesamtbevölkerung der EU umfasst, wobei der betreffende Beschluss im Falle eines negativen Resultats dieser Prüfung nicht zustande kommt.
Quota
Kontingentüberwachungssystem der Europäischen Kommission
R
Rat
Der Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat) ist das eigentliche Entscheidungsorgan der EU. Der Rat tagt in unterschiedlichen Formationen Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), Allgemeines und Auswärtiges (RAA/AB), Landwirtschaft usw., wobei die jeweils zuständigen Fachminister der 27 Mitgliedstaaten teilnehmen.
Ratenzahlung
Eine vom Finanzamt zu bewilligende Zahlungserleichterung einer Steuernachzahlung.
Rating
Beurteilung der Bonität eines Unternehmens auf Basis standardisierter qualitativer und quantitativer Kriterien.
Raumverschluss
Eine Art der Nämlichkeitssicherung bei der Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren. Der Verschluss erfolgt durch Raumverschluss, wenn das Beförderungsmittel bereits aufgrund anderer Vorschriften zugelassen ("Verschlussanerkenntnis") oder von der Abgangsstelle als Verschlusssicher anerkannt worden ist.
Regierungskonferenz
Der Begriff Regierungskonferenz (Intergovernmental Conference, IGC) bezeichnet Verhandlungen der Regierungen der Mitgliedstaaten mit dem Ziel, Änderungen der Verträge herbeizuführen. Die wichtigsten Regierungskonferenzen führten zur Einheitlichen Europäischen Akte (1986), zum Vertrag von Maastricht (1992), Amsterdam (1997), sowie Nizza (2000). Die Konferenzen werden auf Initiative eines Mitgliedstaats oder der Kommission vom Ministerrat einberufen. Gewöhnlich wird die Konferenz durch eine Gruppe vorbereitet, der je ein Vertreter der einzelstaatlichen Regierungen angehört, ein Vertreter der Kommission sowie Beobachter des Europäischen Parlaments. Die Gruppe erstattet dem Rat "Allgemeine Angelegenheiten" regelmäßig Bericht. Die endgültigen Entscheidungen treffen die Staats- und Regierungschefs auf einer Tagung des Europäischen Rates. Das Ergebnis muss von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren nationalen Verfahren ratifiziert werden.
Reisebedarf
Waren zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch während der Reise
Reisegepäck
Jenes Gepäck, das Sie persönlich auf der Reise mitführen; dazu zählt auch z. B. der PKW. Per Post voraus- oder nachgesandtes Gepäck zählt jedoch nicht dazu.
RIN
Representative Identification Number - für die Vertreter der Bewilligungsinhaber, die aufgrund der Bürgschaftsbescheinigung befugt sind, Versandanmeldungen zu erstellen
Risikoanalyse
Sammeln und Auswerten von Informationen, um alle Kontroll-, Überwachungs- und Prüfungsmaßnahmen gezielt auf jene Bereich zu konzentrieren, wo das größte Risiko der Nichtentrichtung von Abgaben oder Nichteinhaltung von Verpflichtungen besteht.
Risikoanalyse
Darunter versteht man das Sammeln und Auswerten von Informationen, um alle Kontroll-, Überwachungs- und Prüfmaßnahmen gezielt auf jene Bereiche zu konzentrieren, wo das größte Risiko der Nichtentrichtung von Abgaben oder Nichteinhaltung von Verpflichtungen besteht.
Risikokapital
Beteiligungskapital, das in Gründungs- und Wachstumsphasen von Unternehmen zum Einsatz kommt, in denen die charakteristische Kombination von hohem Risiko und großem Wertsteigerungspo-tential am stärksten ausgeprägt ist.
road map
Fahrplan für die Erweiterung, der vom Europäischen Rat in Nizza Ende 2000 gebilligt worden war.
Rotkanal
Kontrollausgang für Reisende, die Waren deklarieren müssen
Rücklagen
Nicht durch Zahlung in Anspruch genommene Teile von bestimmten Ausgaben- oder Einnahmenansätzen eines Finanzjahres, die für Zahlungen in späteren Finanzjahren reserviert sind.
S
Sachausgaben
Alle Geldleistungen des Bundes, die keine Personalausgaben sind.
Sachbezüge
Sachbezüge sind Entlohnungen in Sachleistungen. Für die meisten Sachbezüge, wie beispielsweise die Privatnutzung eines firmeneigenen PKWs, wurden bundeseinheitliche Sachbezugswerte festgesetzt.
SAPARD
Special Accession Programme for Agriculture and Rural Development. Sonderprogramm für die Vorbereitung auf den Beitritt in den Bereichen Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilität in den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens (ohne Slowenien plus Albanien).
SASP
SASP (Single Authorisation for Simplified Procedures) ist eine EU-Mitgliedstaaten übergreifende "einzige" Bewilligung für vereinfachte Verfahren nach Artikel 76 Zollkodex
Schulden
Umgangssprachlicher Begriff für Finanzschulden, das sind Kredite, Darlehen, Anleihen oder langfristige (mehr als 10 Jahre) Geldverbindlichkeiten aus Rechtsgeschäften. Alle übrigen Schuldverhältnisse sind Verwaltungsschulden (z.B. Dauerschuldverhältnisse, Ratenkäufe, Bauträgerverträge, etc.) und werden nicht in den öffentlichen Schuldenstand eingerechnet.
Sektor Staat
Das ESVG 95 unterteilt den Sektor Staat in die Teilbereiche Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen. Zum Teilsektor Bund zählen auch Bundesfonds, Bundeskammer, die österreichische Hochschülerschaft und die Österreichische Akademie der Wissenschaft.
Sekundärrecht
Primärrecht, das aus den Verträgen über die EU, EG und Euratom sowie die hinzugefügten Protokollen besteht, kann nur in einer Regierungskonferenz nach dem Verfahren gemäß Art 48 EUV abgeändert werden. Im Gegensatz dazu sind unter Sekundärrecht die gemeinschaftlichen Rechtsinstrumente zu verstehen, die die EU-Organe auf Grundlage der Verträge erlassen können. Neben den vier Hauptformen Verordnung, Richtlinie, Entscheidung, sowie Empfehlungen und Stellungnahmen, gibt es z.B. in der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik eine weitere Vielzahl von Instrumenten.
Sendungen mit geringem Wert
Sendungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro sind abgabenfrei, d. h. es fallen keine Zollgebühren und keine Einfuhrumsatzsteuer an.
Sicherheit
Geldbetrag, der zur Sicherung des Abgabenbetrages geleistet wird.
SMS
Specimen Management System - IT Anwendung zur Verwaltung von Stempelabdrucken
Sonderausgaben
Aufwendungen für die Lebensführung, die ohne gesetzliche Vorschrift nicht absetzbar wären z. B. für Personenversicherungen, für Wohnraumschaffung und -sanierung.
Staatsquote
Genauer: Staatsausgabenquote. Anteil der staatlichen Ausgaben an der Wirtschaftsleistung eines Landes.
Stabilitäts- und Wachstumspakt
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt besteht aus einer Entschließung des Europäischen Rates von Amsterdam sowie drei Verordnungen des Rates mit technischen Modalitäten zu Verwirklichung dieser Entschließung. Er soll sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten auch nach Einführung der einheitlichen Währung ihre Bemühungen um Haushaltsdisziplin fortsetzen (siehe auch Übermäßiges Defizit).
Stabilitätspakt
Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Verstärkung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2001), BGBl. I Nr. 39/2002, enthält insb. Bestimmungen über die gemeinsame Haushaltskoordinierung der Gebietskörperschaften und legt bestimmte Defizitquoten bzw. Überschüsse für den Bund, die Länder und länderweise für die Gemeinden mit dem Ziel eines gesamtstaatlich ausgeglichen Haushalts fest.
Status einer Ware
Eine Ware ist zollrechtlich entweder eine Gemeinschaftsware oder eine Nichtgemeinschaftsware.
Stellenplan
Legt die höchstzulässige Personalkapazität des Bundes - gegliedert nach Planstellenbereichen und dienstrechtlichen Merkmalen - im jeweiligen Finanzjahr fest. Der Stellenplan ist Bestandteil des Bundesfinanzgesetzes.
Strukturelles Defizit
Das strukturelle Defizit ist das um die konjunkturellen Einflüsse bereinigte Maastricht-Defizit.
Stundung
Ein Nachforderungsbetrag kann auf Ansuchen aufgeschoben (gestundet) werden.
Survaillance
Überwachungssystem im Rahmen dessen Daten von Zollanmeldungen an die Europäische Kommission gemeldet werden
Suspensions
Informationssystem über die Zollaussetzungen
T
T 2-Verfahren
Das T2-Verfahren nach Artikel 2 des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren, das auf den Exemplaren der Versandanmeldung durch die Kurzbezeichnung "T2" oder "T2F" gekennzeichnet wird.
TACIS
Technical Assistance to Commonwealth of Independent States - Technische-Hilfe-Programm für die Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (Nachfolgestaaten der Sowjetunion)
Tagesgelder
Für die Verpflegung während einer Dienstreise stehen so genannte Tagesgelder zu, die bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei bleiben. Die Höhe der Tagesgelder ist in lohngestaltenden Vorschriften wie beispielsweise Kollektivverträgen geregelt.
TAIEX
Technical Assistance and Information Exchange - Instrument der GD Enlargement zur Vorbereitung der neuen Mitgliedstaaten, der Kandidatenländer und der Verwaltungen der Länder des westlichen Balkans durch kurzfristige technische Unterstützung (Zypern, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Litauen, Lettland, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Bulgarien, Rumänien und Türkei, Türkisch-Zypriotische Gemeinschaft in nördlichen Teil von Zypern, Serbien und Montenegro, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Kroatien, Bosnien und Herzegowina, Albanien und Kosovo).
TARIC
Integrierter Tarif der Europäischen Gemeinschaft (Tarif intégré communautaire)
Teilhefte
Enthalten die Aufgliederung des Bundesvoranschlages auf Voranschlagspostenebene mit weiteren informativen Übersichten. Teilhefte sind nicht Bestandteil des Bundesfinanzgesetzes.
Teleworking
Tätigkeiten, die vom Bediensteten mit Hilfe technischer Kommunikationseinrichtungen, die zumindest teilweise vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt werden, von einem anderen Arbeitsplatz als vom Büroarbeitsplatz aus erledigt werden können.
TIN
Trader Identification Number für Bewilligungsinhaber (zugel. Versender, - Empfänger) sowie zugelassener Warenorte
TIR Übereinkommen
Internationales Übereinkommen zur grenzüberschreitenden Beförderung mit Lastkraftwagen (les transports internationaux de marchandises par véhicules routiers)
TIR-Tafeln
Straßenfahrzeuge oder Lastzüge, die einen Transport mit Carnets TIR durchführen, haben an der Front und am Heck gut sichtbar angebrachte, rechteckige Tafeln mit der Aufschrift "TIR" zu tragen.
Traditionelle Eigenmittel der EU
Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs und andere Zölle auf den Warenverkehr mit Nichtmitgliedstaaten, die von Gemeinschaftsorganen eingeführt wurden oder werden, sowie Abgaben, die im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation für Zucker vorgesehen.
Transeuropäische Netze (TEN)
Schlüsselfaktor für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ist der Verbund und die Interoperabilität der einzelstaatlichen Infrastrukturnetze. Die Rechtsgrundlage für die transeuropäischen Netze(TEN)findet sich in Titel XV des Vertrags von Amsterdam. Das Budget für die TEN beträgt im Zeitraum 2000-2006 insgesamt 4,6 Milliarden Euro, zu denen die Beiträge des EFRE, des Kohäsionsfonds, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF) hinzukommen. TENs gibt es in drei Bereichen: Verkehr(TEN-V)mit Großprojekten wie auch das Satellitennavigationsprojekt GALILEO, Energie (TEN-E)sowie Telekommunikation(eTEN).
TUA
Technische Untersuchungsanstalt
T1
Waren die im externen Versandverfahren befördert werden (Nichtgemeinschaftswaren, aber auch bestimmte Gemeinschaftswaren z.B. T5)
T2F
Waren die im internen gVV befördert werden (Aland-Inseln, Berg Athos, Franz. überseeische Departements, Kanalinseln, Kanarische Inseln. Diese Gebiete sind Zollgebiet aber nicht Steuergebiet der Gemeinschaft
T2LF
Nachweis des Gemeinschaftscharakters der Waren der Gebiete Aland-Inseln, Berg Athos, Franz. überseeische Departements, Kanalinseln, Kanarische Inseln, handelt
T5
Das Kontrollexemplar T5 dient als Nachweis dafür, dass die Waren, für die es ausgestellt wurde, die Bestimmung erreicht haben oder der Verwendung zugeführt worden sind, die in den besonderen, seine Verwendung vorschreibenden Gemeinschaftsbestimmungen vorgesehen sind (z.B. Erstattungswaren).
U
Überführung in den zoll (- und steuer) rechtlich freien Verkehr
Vorgang der Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren zum endgültigen Verbleib im EU-Zoll (- und Steuer) gebiet
Übermäßiges Defizit
Die Mitgliedstaaten der Währungsunion haben sich verpflichtet, übermäßige Defizite zu vermeiden. Übersteigt das öffentliche Defizit eines Landes den Wert von 3% des BIP so entscheidet der Rat, ob ein übermäßiges Defizit vorhanden ist. Dies ist dann der Fall wenn die Gründe dafür nicht in einmaligen und außergewöhnlichen Umständen, die nicht vom betreffenden Land beeinflussbar waren, zu suchen sind.
Übermäßiges Defizit
Nach Artikel 104 EG-Vertrag vermeiden die Mitgliedstaaten in der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) übermäßige öffentliche Defizite. Bewertungskriterien sind das Verhältnis von laufendem Defizit und vom Schuldenstand zum BIP. Wenn die Kommission der Auffassung ist, dass in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht oder sich ergeben könnte, legt sie dem Rat eine Stellungnahme vor, der dann geeignete Maßnahmen empfiehlt, aber auch Sanktionen verhängen kann. Detaillierte Regeln und Definitionen für die Anwendung dieser Bestimmungen finden sich in einem Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang zum EG-Vertrag sowie in einigen Verordnungen.
Überwachungszollstelle
Die Zollstelle, die in der Bewilligung als zur Überwachung des Verfahrens ermächtigt angegeben ist.
Übliche Behandlungen
Bestimmte in einem Zolllager, in der vorübergehenden Verwahrung, in einer Freizone oder einem Freilager zugelassene Behandlungen an Waren, die ihrer Erhaltung, der Verbesserung der Aufmachung und Handelsgüte oder der Vorbereitung ihres Vertriebs oder Weiterverkaufs dienen.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist in ihrer wirtschaftlichen Wirkung eine allgemeine Verbrauchsteuer, mit der grundsätzlich der gesamte private und öffentliche Verbrauch (d. h. vom Letztverbraucher erworbene Güter und in Anspruch genommene Dienstleistungen) belastet wird. Hierdurch unterscheidet sie sich von der Einkommen- bzw. Lohnsteuer, die auf die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerpflichtigen Rücksicht nehmen.
Umschulungsmaßnahmen
Umschulungsmaßnahmen sind Aufwendungen zur Erlangung von umfassenden Kenntnissen für eine Tätigkeit in einem neuen Beruf.
Umwandlung
Ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung; Nichtgemeinschaftswaren können ohne Erhebung von Einfuhrabgaben im Zollgebiet der Gemeinschaft be- oder verarbeitet werden und im Anschluss zu den für die Erzeugnisse geltenden Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr verbracht werden.
Unterhaltsabsetzbetrag
Wer für ein Kind, welches nicht im gleichen Haushalt mit dem Steuerpflichtigen lebt, nachweislich Unterhalt (Alimente) leistet, erhält einen Unterhaltsabsetzbetrag. Dieser Absetzbetrag kann nur bei der (Arbeitnehmer)Veranlagung (Formular L 1 bzw. E 1) geltend gemacht werden.
Unveränderte Waren
Einfuhrwaren, die im Rahmen der aktiven Veredelung oder der Umwandlung keinerlei Veredelungs- oder Umwandlungsvorgängen unterzogen worden sind.
Unvollständige Zollanmeldung
Die unvollständige Zollanmeldung ist eine Zollanmeldung, die auf Grund einer entsprechenden Regelung in den geltenden Rechtsvorschriften bestimmte Angaben noch nicht enthält bzw. der noch Unterlagen fehlen.
Ursprung
Zurechnung einer Ware zur Wirtschaftsleistung eines Landes, zumeist durch den Ort der Herstellung
Ursprungserzeugnis
Ein Ursprungserzeugnis ist eine Ware, welche die Ursprungsregeln erfüllt.
Ursprungsregeln
Sind die für die einzelnen Zollpräferenzmaßnahmen jeweils festgelegten Voraussetzungen für den Erwerb des präferenziellen Warenursprungs. Diese sehen für jede Position des Zolltarifs spezifische Be-oder Verarbeitungsvorgänge vor, die an Vormaterialien vorgenommen werden müssen, damit die fertige Ware als Ursprungserzeugnis angesehen werden kann.
V
Verarbeitungserzeugnisse
Die Erzeugnisse, die aus der Verarbeitung von Grunderzeugnissen hervorgegangen sind und auf die eine Ausfuhrerstattung anwendbar sind.
Verbot der Zollrückvergütung
Bestandteil zahlreicher Ursprungs- und Präferenzabkommen. Für zur Herstellung von Ursprungswaren eingesetzte, unverzollte Drittlandswaren müssen bei Ausstellung eines Präferenznachweises den für sie geltenden Einfuhrabgaben unterworfen werden.
Verbrauchsteuern
Bier-, Alkohol-, Tabak- und Mineralölsteuer
Veredelungserzeugnisse
Erzeugnisse, die aus Veredelungsvorgängen hervorgegangen sind.
Verifizierungen
Verfahren zur Überprüfung von Ursprungsnachweisen
Verkehrsabsetzbetrag
Der Verkehrsabsetzbetrag wird automatisch vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung berücksichtigt. Bei diesem Absetzbetrag werden pauschal die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten.
Verlust
Der Teil der Einfuhrware, der im Verlauf der Be- oder Verarbeitungsvorgänge in der aktiven Veredelung untergeht, insbesondere durch Verdunsten, Austrocknen, Entweichen in Form von Gas oder Abfließen in das Abwasser.
Verrechnungspreise
Es sind dies Preise, die für Leistungsbeziehungen zwischen international verbundenen Unternehmen zu verrechnen sind.
Versandanmeldung
Überführung einer Ware in das gemeinsame Versandverfahren
Versandbegleitdokument
Papierform, das die Waren anstelle der Exemplare 4 und 5 des Einheitspapiers von der Abgangs- bis zur Bestimmungsstelle begleitet - siehe auch AccDoc
Versandpapier T2L
Nachweis des Gemeinschaftscharakters einer Ware
Versandschein
Für den Transport von Zollgütern erforderliches Begleitdokument (Einheitspapier)
Versandverfahren
Zollverfahren für die Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren
Verschlussverletzung
Manipulation an Zollverschlüssen (Zollplomben)
Versender
Als Versender ist in der Regel der Verkäufer, Vermieter oder Verleiher einer Ware anzusehen; ist jedoch ein Kommissionär eingeschaltet, so wird dieser als Versender angesehen werden müssen.
Versender, zugelassener
Ein zugelassener Versender (ZV) kann das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren in Anspruch nehmen, ohne dass die Waren bei der Abgangsstelle gestellt und die ausgefüllte Versandanmeldung hierfür vorgelegt werden muss.
Verständigungsverfahren
Ein Verfahren, das in Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen ist, um in zwischenstaatlichen Steuerfällen auftretende internationale Besteuerungskonflikte zwischen den Steuerverwaltungen zu beseitigen.
Vertrag von Nizza
Die seit 1. Februar 2003 geltende Fassung des EU-Vertrags wurde im Dezember 2000 auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza angenommen und am 26. Februar 2001 unterzeichnet. Er wurde von allen Mitgliedstaaten gemäß ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert, wobei in Irland erst die zweite Volksabstimmung positiv war. Er bildet den Schlusspunkt der im Februar 2000 eröffneten Regierungskonferenz, die sich im Hinblick auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten mit der Anpassung der Funktionsweise der europäischen Institutionen befassen sollte. Der Vertrag verändert vor allem die Begrenzung der Größe der Kommission und ihre Zusammensetzung, die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit, eine neue Stimmengewichtung im Rat und eine flexiblere Gestaltung der verstärkten Zusammenarbeit.
Verwendungsverbot
Verpflichtung, über eine Ware nur in bestimmter Art und Weise zu verfügen. So dürfen beispielsweise Waren, die als Übersiedlungsgut abgabenfrei belassen werden, innerhalb gewisser Fristen weder verkauft, noch verliehen, verpfändet oder vermietet werden. Sollten Sie dennoch einen Verkauf der Ware beabsichtigen, müssten Sie vorher jedenfalls die Zollbehörden unterrichten und die auf die betreffenden Waren entfallenden Eingangsabgaben nach den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bemessungsgrundlagen entrichten.
Verzeichnis der Lagerbestände
Dieses Verzeichnis ist im Zolllagerverfahren vom Lagerhalter jährlich der überwachenden Zollstelle vorzulegen. Es enthält eine Auflistung des in den zugelassenen Orten befindlichen Warenbestandes, möglichst zum Stichtag der Inventur.
Verzollung zum Pauschalsatz
In Geschenksendungen oder im persönlichen Reisegepäck enthaltene Waren (ausgenommen Tabakwaren) mit einem Gesamtwert bis zu 350 EUR werden zur Vereinfachung der Warenabfertigung automatisch mit einem Zollsatz von 3,5% des Warenwertes verzollt. Der Empfänger bzw. Reisende kann und wird vorher die Anwendung des nach dem Zolltarif anzuwendenden Satzes beantragen, wenn dieser niedriger ist. Die Vereinfachung erstreckt sich nicht auf die Einfuhrumsatzsteuer.
VO
Verordnung
Voranschlagsvergleichsrechnung
Im Bundesrechnungsabschluss enthaltene Aufstellung des Unterschieds zwischen den Voranschlagsbeträgen und den Zahlungen, der im Finanzjahr offengebliebenen Berechtigungen und fälligen Forderungen, der offengebliebenen Verpflichtungen und fälligen Schulden, des Verfügungsrests, der Summe der zum Jahresende verbliebenen Ansatz- und Postenausgleiche sowie der Einnahmen und Ausgabenbindungen.
Vorbelastungen
Eingehungen von Verpflichtungen durch den Bund, zu deren Erfüllung nach Maßgabe ihrer Fälligkeit in einem oder mehreren künftigen Finanzjahren Ausgaben des Bundes zu leisten sind. Diese darf ein haushaltsleitendes Organ nur im Einvernehmen mit dem BMF eingehen da sie den Spielraum des Bundesfinanzgesetzgebers in künftigen Finanzjahren vorweg einschränken.
Vorhaben
Projekt, das einen in wirtschaftlicher, rechtlicher und finanzieller Hinsicht einheitlicher Vorgang zum Gegenstand hat und Verpflichtungen und /oder Berechtigungen des Bundes begründet und zu Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe des Bundes erforderlich ist.
Vorsitz
Der Vorsitz der Europäischen Union wechselt turnusmäßig alle sechs Monate. Die Reihenfolge der 27 derzeitigen Mitgliedstaaten ist bis 2018 festgelegt. Österreich hatte im ersten Halbjahr 2006 den Vorsitz inne; nun dauert es über 10 Jahre, bis Österreich wieder an der Reihe ist.
Vorübergehende Verwendung
Ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung; ermöglicht die vorübergehende Einfuhr von Nichtgemeinschaftswaren zu einer bestimmten Verwendung unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben.
VuB
Verbote und Beschränkungen
VZTA
Verbindliche Zolltarifauskunft
W
Ware
Der Begriff Ware umfasst jede bewegliche körperliche Sache, einschließlich des elektrischen Stroms.
Warenstatus
Eine Ware ist zollrechtlich entweder eine Gemeinschaftsware oder eine Nichtgemeinschaftsware.
Warenursprung
Der Warenursprung gibt darüber Auskunft, in welchem Land eine Ware gewonnen oder hergestellt wurde. Anhand der Ursprungsregeln wird festgelegt, welches Land das Ursprungsland einer Ware ist. Der Ursprung hat insbesondere Bedeutung für Zollermäßigungen und handelspolitische Maßnahmen.
WCO/WZO
World Customs Organisation/Weltzollorganisation
Weißbuch
Die Weißbücher der Kommission enthalten Vorschläge für ein gemeinschaftliches Vorgehen in einem bestimmten Bereich. Oft werden darin bereits Kernelemente konkreter Legislativvorschläge skizziert. Vorstufe dazu sind meist Grünbücher, die einen Konsultationsprozess auf europäischer Ebene in Gang setzen.
Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen die beruflich veranlasst sind, also in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen.
Wiederausfuhr
Verbringen von Nichtgemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft, somit nach Beendigung
- der vorübergehenden Verwahrung,
- des Zolllagerverfahrens,
- der aktiven Veredelung,
- der Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung und
- der vorübergehende Verwendung
oder die Verbringung aus einer Freizone oder Freilager ins Drittland.
Abhängig von der vorangegangenen zollrechtlichen Bestimmung ist entweder eine Zollanmeldung, oder eine Mitteilung an die Zollbehörden erforderlich.
Wirtschaftliche Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung, wobei eine Abwägung der Interessen des Antragstellers mit den Interessen gemeinschaftlicher Unternehmen vorgenommen wird. Die Voraussetzungen sind zu, prüfen sofern sie nicht durch rechtliche Fiktion als erfüllt gelten
Wirtschaftsbeteiligter
Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst ist
Wohnraumsanierung
Instandsetzungsmaßnahmen z. B. Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauches und Verhinderung von Energieverlusten, Austausch von Heizungsanlagen, nachträgliche Anschlusskosten an Versorgungsnetze.
Wohnraumschaffung
Aufwendungen für die Errichtung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
WTO/WHO
Welthandelsorganisation (World Trade Organization)
X
Zu diesem Buchstaben sind derzeit keine Einträge vorhanden
Y
Zu diesem Buchstaben sind derzeit keine Einträge vorhanden
Z
ZA
Zollamt
Zahlstelle
Zahlstellen sind Dienststellen oder Einrichtungen der Mitgliedstaaten, die zur Zahlung von Förderungen oder Subventionen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Gemeinschaft vorgesehen wurden (z.B. Ausfuhrerstattungen - Zollamt Salzburg, Zahlstelle Ausfuhrerstattungen, alle übrigen Förderungen - Agrarmarkt Austria).
ZK
Zollkodex
Zoll
Abgabe, die bei der Überführung einer Nichtgemeinschaftsware in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft zu erheben ist.
Zollabfertigung
Gesamtheit der beim Zollamt durchzuführenden Amtshandlungen bei der Ein- und Ausfuhr von Ware
Zollanmeldung
Erklärung an die Zollorgane über Art und Menge der mitgeführten Waren
Zollanmeldung, unvollständige
Die unvollständige Zollanmeldung ist eine Zollanmeldung, die auf Grund einer entsprechenden Regelung in den geltenden Rechtsvorschriften bestimmte Angaben noch nicht enthält bzw. der noch Unterlagen fehlen.
Zollbehörden
die für die Anwendung des Zollrechts zuständigen Behörden
Zollkodex
VO (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Zolllagerverfahren
Ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung; Nichtgemeinschaftswaren können ohne Erhebung von Einfuhrabgaben im Zollgebiet der Gemeinschaft gelagert werden. Es wird zwischen öffentlichen und privaten Zolllager unterschieden.
Zollpräferenzmaßnahmen
Zollpräferenzmaßnahmen sind autonome Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft (EG) betreffend bestimmte Länder/Ländergruppen sowie internationale Abkommen zwischen der EG und bestimmten Ländern/Ländergruppen, auf Grund derer einseitig oder gegenseitig Zollpräferenzen vorgesehen sind.
Zollschuld
Zollschuld ist eine Verbindlichkeit eines Zollbeteiligten (Zollschuldner) gegenüber der Zollverwaltung. Die Verbindlichkeit verpflichtet zur Zahlung der Abgaben in der festgelegten Höhe (persönliche Zahlungspflicht).
Zollschuldner
Der Zollschuldner ist die Person, die zur Zahlung der Einfuhrabgaben verpflichtet ist.
Zollstelle
Eine Dienststelle, bei der Zollabfertigungen durchgeführt werden können.
Zollstelle für die Beendigung des Verfahrens
Die Zollstelle(n), die in der Bewilligung als zur Annahme von Zollanmeldungen ermächtigt angegeben ist (sind), mit denen Waren nach ihrer Überführung in ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung eine zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten, oder bei passiver Veredelung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werden.
Zollstelle für die Überführung in das Verfahren
Die Zollstelle(n), die in der Bewilligung als zur Annahme der Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in ein Verfahren ermächtigt angegeben ist (sind).
Zollverfahren
Art der zollrechtlichen Behandlung einer Ware.
Es wird unterschieden zwischen:
- Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr,
- Versandverfahren,
- Zolllagerverfahren,
- aktive Veredelung,
- Umwandlungsverfahren,
- vorübergehende Verwendung,
- passive Veredelung,
- Ausfuhrverfahren
Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
Zu den Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung zählen: das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung, die Umwandlung, die vorübergehende Verwendung und die passive Veredelung.
Zollverschluss
Der Zollverschluss stellt die geeignetste Maßnahme zur Nämlichkeitssicherung dar, um eine Veränderung oder Vertauschung der Waren während der Beförderung zu verhindern bzw. den Übergang von Waren über die Zollgrenze zu erleichtern. Der Verschluss erfolgt durch Raumverschluss oder Packstückverschluss.
Zollwert
Bemessungsgrundlage für den Zoll bei wertzollpflichtigen Waren und Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr
Zollwertrecht
Der Anknüpfungspunkt für die Zollbemessung ist der Wert der Ware (sog. Wertzoll). Es wird bei der Verzollung der Ware ein bestimmter Betrag ermittelt. Davon wird dann als Zoll ein Prozentsatz erhoben. Es gibt mehrere Methoden diesen Betrag festzustellen. Die häufigste Feststellungsmethode ist die "Transaktionswertmethode". Die Zollwertfeststellungsmethoden sind im GATT-Zollwertkodex und im EG-Zollrecht festgelegt.
ZTV
Zentrale Auskunftsstelle Zoll beim Zollamt Villach
Zugelassener Empfänger
Ein zugelassener Empfänger (ZE) kann Waren, die im gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren befördert werden, direkt in seinem Betrieb oder an einem anderen festgelegten Ort in Empfang nehmen.
Zugelassener Versender
Ein zugelassener Versender (ZV) kann das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren in Anspruch nehmen, ohne dass die Waren bei der Abgangsstelle gestellt und die ausgefüllte Versandanmeldung hierfür vorgelegt werden muss.
Zugelassener Warenort
Ein von den Zollbehörden bewilligter Ort, an dem der Zugelassene Versender bzw. Zugelassene Empfänger seine Waren laden bzw. entladen kann.
ZV
siehe zugelassener Versender
ZVZ
Zentralstelle für Verbindliche Zolltarifauskünfte
Zweckgebundene Gebarung
Wenn bestimmte Einnahmen auf Grund eines Bundesgesetzes nur für bestimmte Zwecke zu verwenden sind, sind die Ausgaben nach Maßgabe dieser (zweckgebundenen) Einnahmen als zweckgebundene Ausgaben zu veranschlagen.
Zweikanalsystem
Manche Zollstellen weisen getrennte Kontrollausgänge auf, siehe Rotkanal, Grünkanal.