Unterwegs mit dem Auto

Hier finden Sie Informationen betreffend die Einreise mit ihrem Fahrzeug und auch die Regelungen für Mietwagen und für den Fall einer Reparatur im Ausland.

Verwendung von Mietwagen

Mit einem ausländischen Mietwagen dürfen Sie nur in jenen EU-Staat zurückreisen, in dem Sie einen Wohnsitz haben, keinesfalls aber zB einen Ausflug in einen anderen EU-Staat machen. Eine weitergehende Begünstigung aufgrund Gegenrechts, wie diese bisher erlaubt war, ist nicht mehr erlaubt (dies betrifft in Österreich die Gegenrechtsbestimmungen mit der Schweiz).

Einreise

Die Einfuhr der Fahrzeuge erfolgt formlos durch einfaches Überschreiten der Zollgrenze bei einem Zollamt.

Mietvertrag

Der Mietvertrag ist mitzuführen und auf Verlangen der Zollorgane vorzuweisen.

Frist

Das Fahrzeug ist vor Ablauf der Verwendungsfrist entweder wiederauszuführen oder einem Mietwagenunternehmen im Zollgebiet der Europäischen Union zurückzugeben. Die Verwendungsfrist beträgt drei Wochen ab Abschluss des Mietvertrages.

Verwendung ausländischer Fahrzeuge in der EU

Reisende mit Nicht-EU-Wohnsitz können ihr Auto für die Dauer von sechs Monaten abgabenfrei in der Union zu privaten Zwecken verwenden. Nachher muss der PKW in unverändertem Zustand wieder ausgeführt werden. Mit wenigen Ausnahmen dürfen Sie ihn aber weder vermieten, verleihen oder sonst darüber verfügen noch, über Reparaturen hinausgehende, Veränderungen daran vornehmen. Für weitergehende Veränderungen benötigen Sie eine Bewilligung des Zollamtes.

Reparaturen im Ausland

Reisende mit EU-Wohnsitz können Ihr Auto nach Reparaturen im Ausland abgabenfrei wieder einführen, wenn im Ausland nachweislich ein unvorhersehbarer Schaden aufgetreten ist, der eine Weiterfahrt ausschließt. Am Auto dürfen nur die für die Weiterfahrt unbedingt erforderlichen Reparaturen vorgenommen werden.

Achtung

Bei weitergehenden Reparaturen müssen Sie bei der Einreise eine Zollanmeldung abgeben und die, nach dem Preis der Reparatur berechneten, Eingangsabgaben entrichten.

Bei bereits vor der Ausreise eingetretenen Schäden oder bei Arbeiten, die über Reparaturen hinausgehen (Spoilermontage, Neulackierung), geben Sie jedenfalls eine Zollanmeldung bei der Wiedereinreise in die EU ab, da Sie ansonsten gegebenenfalls für das ganze Auto Eingangsabgaben bezahlen müssen. 

Wenn Sie Teile für Ihr Auto im Rahmen der Freigrenze von 300 Euro abgabenfrei einführen wollen, achten Sie bitte darauf, dass Sie diese lose und nicht bereits in montiertem (zB Reifen) oder eingebautem (zB Radio) Zustand mitbringen. Nur dann können diese Teile als eigenständige Waren behandelt werden.