Einfuhr aus einem EU-Mitgliedstaat

Für die Einfuhr benötigen Sie keine zoll- oder steuerrechtlichen Unterlagen und müssen keinerlei Zollformalitäten erfüllen. Die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland unterliegt der Normverbrauchsabgabe.

Die Höhe der Normverbrauchsabgabe hängt vom Kraftstoffverbrauch des Wagens sowie von dessen Wert ab und ist unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder Gebrauchtwagen handelt, vor der Zulassung zum Verkehr zu entrichten.

Diese Unterscheidung ist aber von Bedeutung für die Verpflichtung zur Entrichtung der Erwerbsteuer:

Der Import neuer Fahrzeuge aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union unterliegt in Österreich der Erwerbsteuer (Form der Umsatzsteuer), beim Gebrauchtwagenimport durch einen Nichtunternehmer ist keine Erwerbsteuer zu entrichten. Ein Fahrzeug gilt dann als gebraucht, wenn

Auskünfte über die NoVA und die Erwerbsteuer erteilt Ihnen Ihr Wohnsitzfinanzamt. 

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