eZustellung für Unternehmen

Registrierung  zur elektronischen Zustellung

Um sich als Unternehmen zur eZustellung zu registrieren und auf "Mein Postkorb" im Unternehmensserviceportal (USP) zugreifen zu können, benötigen Sie für das Unternehmen ein USP-Konto sowie eine Person, die als Postbevollmächtigter Ihre elektronischen Zustellungen abholen darf.

Die Vorteile für Unternehmen

  • Behördliche Nachrichten werden zentral im kostenlosen elektronischen Postfach "Mein Postkorb" im Unternehmensserviceportal zugestellt. Ist eine neue Nachricht eingetroffen, werden Sie per E-Mail darüber benachrichtigt.
  • "Mein Postkorb" ist garantiert Spam-frei und rund um die Uhr aktiv. Sofort nach der Anmeldung ist Ihr Unternehmen für elektronische Zustellungen erreichbar.
  • Die Nutzung der ID Austria zur Identifizierung sowie durchgängig verschlüsselte Leitungen gewährleisten höchste Sicherheit.
  • Es gibt keine "gelben Zettel" mehr. Der Weg zur Post entfällt.
  • Das elektronische Postfach "Mein Postkorb" ist weltweit erreichbar.
  • Die elektronische Zustellung ermöglicht kürzere Verfahrenszeiten.
  • Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) ist eine Weiterleitung in den ERV und somit in ihre Branchensoftware konfigurierbar.
  • Mit der automatischen Abholung können Nachrichten aus "Mein Postkorb", zum Beispiel in die eigene Unternehmens-/Verfahrens-Softwarelösung abgeholt werden.

Wichtige Information für Unternehmen

Seit 1. Juli 2019 werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer von FinanzOnline, die Unternehmen im Sinne des § 3 Z 20 Bundesstatistikgesetz sind und nicht auf die eZustellung nach der Bundesabgabenordnung (BAO) verzichtet haben, und Teilnehmerinnen und Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) laufend automatisch an das Teilnehmerverzeichnis übermittelt und damit zur eZustellung registriert.

Ab dem Zeitpunkt der automatisierten Übernahme ist Ihr Unternehmen für elektronische Zustellungen erreichbar und Bescheide, Dokumente etc. können rechtsgültig zugestellt werden. Stellen Sie bitte daher eigenständig sicher, dass Sie ein USP-Konto für dieses Unternehmen haben und zumindest eine Person die Rolle "Postbevollmächtigter" besitzt. Überprüfen Sie auch die hinterlegte E-Mail-Adresse für Benachrichtigungen und geben Sie gegebenenfalls eine neue ein.

Recht auf elektronische Kommunikation

Seit 1. Jänner 2020 ist das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden gemäß § 1a E‑Government-Gesetz in Kraft. Das bedeutet: Alle Bundesbehörden und Behörden, die Bundesgesetze umsetzen (zum Beispiel im Rahmen des Meldewesens), müssen ab diesem Zeitpunkt elektronische Zustellungen von bundesbehördlichen Dokumenten an Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen ermöglichen.

Im Gegenzug sind auch Unternehmen zur Teilnahme an der eZustellung gemäß § 1b E‑Government-Gesetz verpflichtet.

Antworten auf Ihre Fragen

In den häufig gestellten Fragen haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zur eZustellung gesammelt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Sollten Sie Fragen zur Bedienung von "Mein Postkorb" haben, steht Ihnen das Service Center unter info@usp.gv.at oder unter der Telefonnummer +43 50 233 733 gerne zur Verfügung.