ID Austria

Um digitale Amtswege sicher und nachvollziehbar durchführen zu können, müssen Behörden die Identität von Personen (Privat oder als Vertretung eines Unternehmens), die Anträge stellen, zweifelsfrei feststellen können. Dazu bedarf es eines elektronischen Werkzeugs, die Antragstellende eindeutig ausweist: die ID Austria.

Die ID Austria kann einerseits in Online-Verfahren für das Login als elektronischer Ausweis eingesetzt werden, andererseits kann damit auch elektronisch unterschrieben werden. Die "digitale Unterschrift" bietet Rechtssicherheit, Schutz vor fremden Zugriffen und ungewollten Veränderungen des Inhalts. 

Die ID Austria ermöglicht bereits das Vorweisen von Ausweisdokumenten (zum Beispiel Führerschein, Zulassungsschein eigener Fahrzeuge) in digitaler Form. Die bekannten physischen Dokumente bleiben aber selbstverständlich gültig.

Nutzen Sie ID Austria für folgende Anwendungen (Auszug)

  • Elektronische Unterschrift: Hinsichtlich der elektronischen Unterschrift erfüllt die ID Austria alle europäischen Vorgaben. Die qualifizierte Signatur, die mit der ID Austria durchgeführt werden kann, ist der eigenhändigen Unterschrift EU-weit gleichgestellt (Ausnahmen siehe Signatur- und Vertrauensdienstegesetz § 4).  Das bedeutet, dass damit überall in Europa elektronisch unterschrieben werden kann.
  • Login-Funktionalität: Die Login-Funktionalität – und somit der elektronische Nachweis der Identität des Anwenders – kann derzeit ausschließlich für österreichische Online-Verfahren und Anwendungen verwendet werden. Andere EU-Länder sind verpflichtet, die ID Austria gleichwertig mit ihren eigenen eIDs (Elektronische Identität) in der höchsten Sicherheitsstufe anzuerkennen. Österreichische Webanwendungen können natürlich auch jederzeit im Ausland aufgerufen und mit der Funktion der ID Austria genutzt werden.
  • Ausweisfunktion der ID Austria: Mithilfe der ID Austria können Ausweise wie zum Beispiel der Führerschein am Smartphone vorgewiesen werden. Diese Einsatzmöglichkeit ist vorerst nur in Österreich gegeben. Die ID Austria ersetzt kein Reisedokument bei einem Grenzübertritt.

Von Handy-Signatur / Bürgerkarte zur ID Austria

Seit Ende 2009 konnten Bürgerinnen und Bürger die Handy-Signatur nutzen. Softwareinstallationen und zusätzliche Hardware (Kartenleser) waren nicht nötig. Nach erfolgter Anmeldung durch Zugangskennung (Mobilnummer) und PIN (Persönliche Identifikationsnummer) wurde ein TAN-Code (Transaktionsnummer) an das aktivierte Mobiltelefon gesendet. Die Eingabe des TAN-Codes löste die qualifizierte elektronische Signatur aus. Das Mobiltelefon wurde mit der Handy-Signatur zum elektronischen Ausweis beziehungsweise zum digitalen "Kugelschreiber".

Die Handy-Signatur wurde weiterentwickelt zur ID Austria. Mit 5. Dezember 2023 löste die ID Austria die Handy-Signatur ab. 

Die ID Austria mit Basisfunktion bietet denselben Funktionsumfang wie die Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die ID Austria mit Basisfunktion behält die Gültigkeitsdauer Ihrer Handy-Signatur, kann aber nicht mehr verlängert werden. 

Wie kann ich meine Handy-Signatur auf ID Austria umstellen?

Nutzerinnen und Nutzer, deren Handy-Signatur von einer Behörde registriert wurde, können diese auf die ID Austria mit Vollfunktion aufwerten.

Für jene Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert haben, ist der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist jedoch ein Behördengang zur Registrierung notwendig.

Gültigkeitsdauer der ID Austria

Die Gültigkeitsdauer für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger beträgt ab dem Tag des Abschlusses der Registrierung 5 Jahre. Für Nutzerinnen und Nutzer, die ihre Handy-Signatur auf eine ID Austria umgestellt haben, gilt die Restzeit der 5-jährigen Laufzeit des Handy-Signatur-Zertifikats. Die Gültigkeit der Signatur kann vorab online unter "Signatur-Zertifikatsdaten einsehen" abgefragt werden.

Unter "ID Austria verlängern" kann die Gültigkeitsdauer um weitere 5 Jahre verlängert werden. Zu beachten ist, dass nur eine ID Austria mit Vollfunktion verlängert werden kann. Alternativ können Sie bei einer Registrierungsbehörde eine neue ID Austria registrieren.

Bei ausländischen Staatsangehörigen kann die ID Austria nicht verlängert werden. Die Gültigkeitsdauer ist grundsätzlich auf 3 Jahre beschränkt. Besteht ein Hauptwohnsitz in Österreich, gilt die ID Austria 5 Jahre. Bei der örtlich zuständigen Landespolizeidirektion kann eine neue ID Austria registriert werden.

ID Austria für Unternehmen

Die ID Austria ist für Unternehmen auch der Schlüssel, um sich am Unternehmensserviceportal - dem zentralen One-Stop-Portal der Bundesverwaltung für diese Nutzergruppe - anzumelden. Dadurch ist es möglich, unternehmensrelevante Informationen abzurufen und die Amtsservices mittels Single Sign-on komfortabel und sicher über das Internet zu nutzen. Moderne und effiziente digitale Verwaltungsabläufe wie das Signieren von elektronischen Rechnungen oder die Teilnahme an elektronischen Ausschreibungen sind möglich. Das stärkt den Wirtschaftsstandort Österreich und unterstreicht Österreichs Vorreiterrolle im E-Government.

Darüber hinaus ermöglicht die ID Austria auch eine sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, wie die elektronische Zustellung beweist.

ID Austria für österreichische Staatsbürger im Ausland

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA) hat als digitales Service-Angebot für Österreicherinnen und Österreicher im Ausland an bestimmten österreichischen Vertretungsbehörden Registrierungsstellen für die Aktivierung der ID Austria für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher eingerichtet.

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