Wirtschaftliche Entwicklung und öffentliche Finanzen 2023-2027

Seit 30. April 2024 gelten neue EU-Fiskalregeln, welche keine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung eines Stabilitätsprogramms vorsehen. Davor hatten die Teilnehmer der Eurozone gemäß EU-Verordnung 1466/97 i.d.F.v. Verordnung 1175/2011 jährlich ein Stabilitätsprogramm vorzulegen.

Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird im Sinne einer transparenten Budgetplanung ein analoges Dokument der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Der Bericht "Wirtschaftliche Entwicklung und öffentliche Finanzen 2023-2027 (PDF, 1 MB)" basiert auf den Daten der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) der Statistik Austria (STAT) bis 2023, der mittelfristigen Konjunkturprognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) vom März 2024 sowie Berechnungen und Einschätzungen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF).

Die Vorlage dieses Dokuments dient primär der Darstellung der Entwicklungen seit dem letzten Stabilitätsprogramm, um die Europäische Kommission bei der Aktualisierung ihrer Modelle zu unterstützen und die Koordinierung der europäischen Wirtschaftspolitik zu erleichtern.

Das Dokument kann auch unter budget.gv.at als interaktiver Bericht abgerufen werden.

Letzte Aktualisierung: 30. April 2024