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Bundesfinanzrahmen und Strategiebericht
Am 1. Jänner 2009 trat die erste Etappe der Haushaltsrechtsreform in Kraft. Mit ihr wurde als zentrales Instrument für die mittelfristige Gesamtsteuerung im Rahmen der Haushaltsführung ein Finanzrahmen eingeführt. Das neue Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) ermöglicht erstmals eine mittelfristige Budgetplanung.
Inhaltsverzeichnis
- Der Bundesfinanzrahmen - Wissenswertes
- Bundesfinanzrahmen im Überblick
- Bundesfinanzrahmen 2018 bis 2021 und 2019 bis 2022
- Bundesfinanzrahmen 2017 bis 2020
- BFRG 2017 bis 2020 - Novellen
- Langfristige Budgetprognose
- Bundesfinanzrahmen 2016 bis 2019
- BFRG 2016 bis 2019 - Novellen
- Bundesfinanzrahmen 2015 bis 2018
- BFRG 2015 bis 2018 - Novelle
- Bundesfinanzrahmen 2014 bis 2017
- BFRG 2014 bis 2017 - Novellen
- Langfristige Budgetprognose
- Bundesfinanzrahmen 2013 bis 2016
- BFRG 2013 bis 2016 - Novellen
- Bundesfinanzrahmen 2012 bis 2015
- BFRG 2012 bis 2015 - Novellen
- Bundesfinanzrahmen 2011 bis 2014
- Bundesfinanzrahmen 2009 bis 2013
Der Bundesfinanzrahmen - Wissenswertes
Am 1. Jänner 2009 trat die erste Etappe der Haushaltsrechtsreform in Kraft. Mit ihr wurde als zentrales Instrument für die mittelfristige Gesamtsteuerung im Rahmen der Haushaltsführung ein Finanzrahmen eingeführt. Das neue Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) ermöglicht erstmals eine mittelfristige Budgetplanung. Das BFRG legt verbindliche Ausgabenobergrenzen, welche ab der zweiten Etappe der Haushaltsrechtsreform per 1. Jänner 2013 Auszahlungsobergrenzen genannt werden, für vier Jahre in die Zukunft und für fünf "Rubriken" fest. Sie entsprechen den wichtigsten Aufgaben des Bundes:
- Recht und Sicherheit
- Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
- Bildung, Forschung, Kunst und Kultur
- Wirtschaft, Infrastruktur und Umwelt
- Kassa und Zinsen
Die Ministerinnen und Minister erhalten aus diesen Rubriken die Budgets für ihre Ressorts. Für sie gelten ebenfalls verbindliche Ausgabenobergrenzen bzw. ab 2013 Auszahlungsobergrenzen. Auch der Stand des Personals, das je Ressort beschäftigt werden darf, wird durch eine Obergrenze limitiert. Diese Obergrenzen werden jährlich jeweils für die nächsten vier Jahre festgelegt. Dies unterstützt eine nachhaltige Haushaltsentwicklung.
Begleitet wird das Bundesfinanzrahmengesetz von einem Strategiebericht: Er informiert die Öffentlichkeit über das Bundesfinanzrahmengesetz sowie dessen wesentliche budget- und wirtschaftspolitischen Ziele und erläutert auch die Einnahmenentwicklung bzw. Einzahlungsentwicklung des Bundes. Außerdem gibt der Strategiebericht einen Überblick über die wirtschaftliche Lage und deren voraussichtliche Entwicklung.
Bundesfinanzrahmen im Überblick
Bundesfinanzrahmen 2018 bis 2021 und 2019 bis 2022
- Bundesfinanzrahmengesetz 2018 bis 2021 und 2019 bis 2022 (BGBl. I Nr. 20/2018)
- Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2018 bis 2021 und 2019 bis 2022
Bundesfinanzrahmen 2017 bis 2020
- Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 (in der Fassung BGBl. I Nr. 5/2018)
- Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2017 bis 2020
BFRG 2017 bis 2020 - Novellen
- BFRG 2017 bis 2020-Novelle (BGBl. I Nr. 60/2016, Artikel 3)
- BFRG 2017 bis 2020-Novelle (BGBl. I Nr 102/2016, Artikel 3)
BFRG 2017 bis 2020-Novelle (BGBl. I Nr. 165/2017, Artikel 2)
- BFRG 2017 bis 2020-Novelle (BGBl. I Nr. 5/2018, Artikel 2)
Langfristige Budgetprognose
Gemäß § 15 Abs. 2 BHG 2013 hat die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen alle drei Jahre eine hinreichend begründete, nachvollziehbare, langfristige Budgetprognose für einen Zeitraum von mindestens 30 Finanzjahren zu erstellen.
Der vorliegende Bericht, der am 26. April 2016 im Ministerrat behandelt wurde, basiert auf einer Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO), welche vom Bundesministerium für Finanzen in Auftrag gegeben wurde. Er legt dar, wie sich die heute absehbaren demografischen Trends langfristig (bis 2060) auf die öffentlichen Haushalte in Österreich auswirken. Die Modellrechnungen stehen dabei unter der Annahme, dass die gegenwärtige Politik unverändert fortgeführt wird. Sie liefern somit Projektionen auf Basis des Status quo und dienen so als Frühwarnsystem. Bei der Interpretation der Ergebnisse ist darauf zu achten, dass die Schätzungen über Einnahmen und Ausgaben des Staates für die nächsten 40 Jahre mit großen Unsicherheiten behaftet sind. Die Ergebnisse der Studie sind daher - mit Augenmerk auf zeitliche Verläufe und längerfristige Entwicklungen - vorsichtig zu interpretieren.
- Langfristige Budgetprognose - Bericht der Bundesregierung gemäß § 15 Abs. 2 BHG 2013
- Studie des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts "Langfristige Perspektiven der öffentlichen Finanzen in Österreich - Projektionen des Staatshaushaltes bis 2060"
Bundesfinanzrahmen 2016 bis 2019
- Bundesfinanzrahmengesetz 2016 bis 2019 (in der Fassung BGBl. I Nr. 102/2016)
- Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2016 bis 2019
BFRG 2016 bis 2019 - Novellen
- BFRG 2016 bis 2019-Novelle (BGBl. I Nr. 140/2015, Artikel 2)
- BFRG 2016 bis 2019-Novelle (BGBl. I Nr. 34/2016, Artikel 3)
- BFRG 2016 bis 2019-Novelle (BGBl. I Nr. 60/2016, Artikel 2)
- BFRG 2016 bis 2019-Novelle (BGBl. I Nr. 102/2016, Artikel 2)
Bundesfinanzrahmen 2015 bis 2018
- Bundesfinanzrahmengesetz 2015 bis 2018 (in der Fassung BGBl. I Nr. 140/2015)
- Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2015 bis 2018
BFRG 2015 bis 2018 - Novelle
Bundesfinanzrahmen 2014 bis 2017
- Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 (in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2014)
- Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2014 bis 2017
BFRG 2014 bis 2017 - Novellen
Langfristige Budgetprognose
Gemäß § 15 Abs. 2 BHG 2013 hat die Bundesministerin für Finanzen oder der Bundesminister für Finanzen alle drei Jahre eine hinreichend begründete, nachvollziehbare, langfristige Budgetprognose für einen Zeitraum von mindestens 30 Finanzjahren zu erstellen.
Der vorliegende Bericht, der am 16. April 2013 im Ministerrat behandelt wurde, ist der erste dieser Art und basiert auf einer Studie des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO), welche vom Bundesministerium für Finanzen in Auftrag gegeben wurde. Er legt dar, wie sich die heute absehbaren demografischen Trends langfristig (bis 2050) auf die öffentlichen Haushalte in Österreich auswirken und welcher Handlungsbedarf nötig ist, um den Konsolidierungspfad einzuhalten. Die Modellrechnungen stehen dabei unter der Annahme, dass die gegenwärtige Politik unverändert fortgeführt wird. Sie liefern somit eine Projektion des Status quo und dienen so als Frühwarnsystem.
- Langfristige Budgetprognose - Bericht der Bundesregierung gemäß § 15 Abs. 2 BHG 2013
- Studie des Österreichischen Wirtschaftsforschungsinstituts "Langfristige Perspektiven der öffentlichen Finanzen in Österreich - Projektionen des Staatshaushaltes bis 2050"
Bundesfinanzrahmen 2013 bis 2016
- Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 (Artikel 3 des Sammelgesetzes BGBl. I Nr. 25/2012)
- Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2013 bis 2016
BFRG 2013 bis 2016 - Novellen
- BFRG 2013 bis 2016-Novelle (Artikel 3 des Sammelgesetzes BGBl. I Nr. 62/2012)
- 2. BFRG 2013 bis 2016-Novelle (BGBl. I Nr. 102/2012)
- 3. BFRG 2013 bis 2016-Novelle = Bundesfinanzrahmengesetz 2014 bis 2017 (BGBl. I Nr. 88/2013)
Bundesfinanzrahmen 2012 bis 2015
- Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 (BGBl. I Nr. 40/2011)
- Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2012 bis 2015
BFRG 2012 bis 2015 - Novellen
- BFRG 2012 bis 2015-Novelle (Artikel 2 des Sammelgesetzes BGBl. I Nr. 25/2012)
- 2. BFRG 2012 bis 2015-Novelle (Artikel 2 des Sammelgesetzes BGBl. I Nr. 62/2012)
Bundesfinanzrahmen 2011 bis 2014
- Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 (BGBl. I Nr. 33/2010)
- Strategiebericht zum Bundesfinanzrahmen 2011 bis 2014