Registrierkassen - Technische Informationen für Registrierkassenhersteller und –betreiber

Registrierkassen sind gemäß 131b BAO (BGBl. I Nr. 118/2015) durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu schützen. Die technischen Detailspezifikationen dieser Sicherheitseinrichtung sind in der Anlage der mittlerweile notifizierten Registrierkassensicherheitsverordnung beschrieben und wurden mittlerweile über Codebeispiele für eine Übernahme bzw. Kontrolle aufbereitet. Die Codebeispiele sind frei verfügbar.