Kapitalmarktunion

Bereits 2015-2019 wurde an der Umsetzung eines ersten Aktionsplans zur Schaffung einer EU-Kapitalmarktunion (CMU)  Legislative measures taken so far to build a CMU (europa.eu) gearbeitet, um die Liquidität und Effizienz des EU-Kapitalmarktes zu verbessern und die Finanzierung von Unternehmen über Kapitalmärkte zu erleichtern.

Obwohl viele der damals vorgelegten Maßnahmen bereits umgesetzt sind, besteht weiterhin Handlungsbedarf, der durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, den BREXIT, der russischen Invasion in die Ukraine, der Ressourcenknappheit in manchen Bereichen, den Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung und jene zur Transformation zu einer ressourcenschonenden, klimagerechten Wirtschaft („Green Deal“) Europäischer Grüner Deal (europa.eu) an Bedeutung zugenommen hat.

Im September 2020 legte die EK einen neuen Aktionsplan Capital markets union 2020 action plan (europa.eu) vor, der im Zeitraum 2020-2024 verwirklicht werden soll. Dieser Aktionsplan hat die folgenden drei Hauptziele:

  • Gewährleistung einer grünen, digitalen, inklusiven und widerstandsfähigen wirtschaftlichen Erholung in der EU, indem europäischen Unternehmen, insbesondere KMU, der Zugang zu Finanzierungen erleichtert wird;
  • Ein EU-Finanzplatz, an dem Privatanleger und andere Investoren in einem noch sichereren Umfeld als bisher langfristig sparen und investieren können;
  • Abbau von grenzüberschreitenden Hindernissen zur Integration der nationalen Kapitalmärkte in einen EU-weiten Kapitalbinnenmarkt.

Zur Erreichung der Hauptziele wurden 16 Maßnahmen vorgeschlagen. Insbesondere soll der Zugang für Unternehmen zu Kapital und Liquidität, die Finanzbildung, Rechtssicherheit und der Konsumentenschutz verbessert, neue Investitionsanreize geschaffen sowie administrative Kosten und grenzüberschreitende Hindernisse gesenkt werden.

Ein Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Bericht des EU-Rechnungshofs: Kapitalmarktunion – Langsamer Start in Richtung eines ehrgeizigen Ziels (europa.eu) bestätigt den Bedarf an weiteren Aktivitäten in diesem Zusammenhang.

Am 25. November 2021 hat die EK einerseits einen Bericht über die Umsetzung des Aktionsplans und anderseits ein erstes Paket mit Legislativvorschlägen vorgelegt, das inzwischen in einigen Bereichen schon weitgehend ausverhandelt ist.

Kapitalmarktunion – Umsetzung ein Jahr nach dem Aktionsplan

Annex

Dieses Paket umfasst Vorschläge zur Errichtung eines European Single Access Point (ESAP) sowie zur Änderung der VO über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), zur Änderung der VO zu den Europäischen Langfristigen Investment Fonds (ELTIFs) sowie der RL über das Management Alternativer Investmentfonds.

Legislativvorschläge zur Vereinfachung des Zugangs zu Kapital für KMU (Listing Act) sowie zur teilweisen Harmonisierung von Insolvenzverfahren wurden im Dezember 2022 vorgelegt.

Action 2 - Supporting access to public markets (europa.eu)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022PC0761&from=EN

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022PC0760&from=EN

resource.html (europa.eu)

resource.html (europa.eu)

ACCESSING PUBLIC FINANCIAL MARKETS : simpler listing rules for companies, especially SMEs (europa.eu)

resource.html (europa.eu)
resource.html (europa.eu)

Das Kapitalmarktunionspaket setzt auch Initiativen im Zusammenhang Finanzbildung
Action 7 - Empowering citizens through financial literacy (europa.eu)

Finanzbildung - Nationale Finanzbildungsstrategie (bmf.gv.at)

Letzte Aktualisierung: 2. Jänner 2023