Maßnahmen zur Stärkung und Stabilisierung einzelner Institute

Zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts sowie zum Schutz der österreichischen Volkswirtschaft ermächtigt das Finanzmarktstabilitätsgesetz (FinStaG) den Bundesminister für Finanzen, Maßnahmen zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung und Rekapitalisierung von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zu setzen.

Das FinStaG stellt dafür folgende Instrumente zur Verfügung:

  • Übernahme von Haftungen (insbesondere Garantien, Bürgschaften, Schuldbeitritt) für Verbindlichkeiten eines Instituts bzw. für Verbindlichkeiten gegenüber einem solchen;
  • Gewährung von Darlehen sowie Zuführung von Eigenmitteln an Kreditinstitute;
  • Erwerb von Gesellschaftsanteilen;
  • Übernahme von Eigentumsrechten von Instituten in Ausnahmefällen.

Für Maßnahmen, die auf dem FinStaG basieren, wurde vom Gesetzgeber ein Rahmen von bis zu 23,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Am stärksten genutzt wurden die Instrumente der Zuführung von Eigenkapital sowie die Übernahme von staatlichen Haftungen. An folgenden Banken bzw. Abbaugesellschaften hält der Bund Gesellschaftsanteile: immigon portfolioabbau AG i.A. (vormals Österreichische Volksbanken AG) 43,3 %, KA Finanz AG 100 % und HETA Asset Resolution AG (zuvor Hypo Alpe-Adria-Bank International AG) 100 %. Ferner stehen die ABBAG - Abbaumanagementgesellschaft des Bundes und die HBI - Bundesholding AG als Eigentümerin der italienischen Hypo Alpe-Adria-Bank S.p.A. (HBI) zu 100 % in Bundeseigentum.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020