Stammzahlenregisterbehörde
Die Stammzahlenregisterbehörde führt die Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen sowie entsprechende Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen.
Aufgaben
- Führung der Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK) sowie entsprechender Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen,
- Vergabe von Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen (§ 10 Absatz (Abs.) 2 E-Government-Gesetz (E-GovG)),
- Führung der Ergänzungsregister (§ 6 Abs. 4 E-GovG),
- Ausstellung von Stammzahlen bei Verwendung von elektronischen Identifizierungsmitteln eines anderen Mitgliedstaats der EU (§ 6 Abs. 5 E-GovG),
- Festlegung und Publikation der mathematischen Verfahren zur Bildung der Stammzahlen und bPK (§ 6 Abs. 6 E-GovG und § 9 Abs. 3 E-GovG),
- Eintragung von Vollmachtsverhältnissen (§ 5 E-GovG).
Rechtsgrundlagen
- E-Government-Gesetz (E-GovG)
- Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2022 (StZRegBehV 2022)
- Ergänzungsregisterverordnung 2022 (ERegV 2022)
Kontakt
Stammzahlenregisterbehörde
E-Mail: post.szrb@bka.gv.at
Formulare und Services
- Formularübersicht zu Antragstellungen bei der Stammzahlenregisterbehörde
- Vollmachten-Service
Sie werden in den Servicebereich für weitere Informationen zur Eintragung der Vertretungsbefugnis weitergeleitet.