Stammzahlenregisterbehörde
Die Stammzahlenregisterbehörde führt die Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen sowie entsprechende Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen.
Durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2022, die mit 18. Juli 2022 in Kraft getreten ist, ist es zu einigen Veränderungen bei den Zuständigkeiten der jeweiligen Bundesministerien gekommen. Mit den "Angelegenheiten des E-Governments" fallen aufgrund der BMG-Novelle 2022 auch die Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde in den Wirkungsbereich des BMF.
Aufgaben sind
- Führung der Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen sowie entsprechender Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen,
- Vergabe von Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen (§ 10 Abs. 2 E-GovG),
- Führung der Ergänzungsregister (§ 6 Abs. 4 E-GovG),
- Ausstellung von Stammzahlen bei Verwendung von elektronischen Identifizierungsmitteln eines anderen Mitgliedstaats der EU (§ 6 Abs. 5 E-GovG),
- Festlegung und Publikation der mathematischen Verfahren zur Bildung der Stammzahlen und bPK (§ 6 Abs. 6 E-GovG und § 9 Abs. 3 E-GovG),
- Eintragung von Vollmachtsverhältnissen auf die Bürgerkarte des Vertreters (§ 5 E-GovG).
Rechtsgrundlagen
- E-Government-Gesetz (E-GovG)
- Stammzahlenregisterverordnung (StZRegV)
- Ergänzungsregisterverordnung (ERegV)
Formulare und Services
- Formularübersicht zu Antragstellungen bei der Stammzahlenregisterbehörde
- Vollmachten-Service
Sie werden in den Servicebereich für weitere Informationen zur Eintragung der Vertretungsbefugnis auf Ihre Bürgerkarte weitergeleitet.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Stammzahlenregisterbehörde: post.szrb@bmf.gv.at