Stammzahlenregisterbehörde

Die Stammzahlenregisterbehörde führt die Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen sowie entsprechende Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen.

Durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2022, die mit 18. Juli 2022 in Kraft getreten ist, ist es zu einigen Veränderungen bei den Zuständigkeiten der jeweiligen Bundesministerien gekommen. Mit den "Angelegenheiten des E-Governments" fallen aufgrund der BMG-Novelle 2022 auch die Aufgaben der Stammzahlenregisterbehörde in den Wirkungsbereich des BMF

Aufgaben sind

  • Führung der Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen sowie entsprechender Register zur eindeutigen Identifikation von Personen und deren Vertretungsbefugnissen,
  • Vergabe von Stammzahlen und bereichsspezifischen Personenkennzeichen (§ 10 Abs. 2 E-GovG),
  • Führung der Ergänzungsregister (§ 6 Abs. 4 E-GovG),
  • Ausstellung von Stammzahlen bei Verwendung von elektronischen Identifizierungsmitteln eines anderen Mitgliedstaats der EU (§ 6 Abs. 5 E-GovG),
  • Festlegung und Publikation der mathematischen Verfahren zur Bildung der Stammzahlen und bPK (§ 6 Abs. 6 E-GovG und § 9 Abs. 3 E-GovG),
  • Eintragung von Vollmachtsverhältnissen auf die Bürgerkarte des Vertreters (§ 5 E-GovG).

Rechtsgrundlagen

Formulare und Services

Weiterführende Informationen

Kontakt

Stammzahlenregisterbehörde: post.szrb@bmf.gv.at