Verschlüsselte bereichsspezifische Personenkennzeichen (vbPK)

Ausstattung mit vbPK: Errechnung verschlüsselter bereichsspezifischer Personenkennzeichen (vbPK) aus einem Bereich, in dem der Verantwortliche des öffentlichen Bereichs nicht zur Vollziehung berufen ist, wenn regelmäßig personenbezogene Daten aus einer Datenverarbeitung des eigenen Bereichs an Datenverarbeitungen eines anderen Bereichs übermittelt werden müssen (gem. § 6 StZRegBehV 2022).

Antrag auf verschlüsselter bereichsspezifischer Personenkennzeichen (vbPK) für öffentliche Verantwortliche

Wenn regelmäßig, insbesondere aufgrund gesetzlicher Anordnung, personenbezogene Daten aus einer Datenverarbeitung an Datenverarbeitungen eines anderen Bereichs übermittelt werden müssen, können gemäß § 6 Abs. 2 StZRegBehV 2022 öffentliche Verantwortliche "fremde" bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK) beantragen.

Antrag auf Errechnung "fremder" bPKs

Den Antrag auf Ausstattung mit verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen (vbPK) finden Sie im Servicebereich unter "Formulare". Die ausgefüllten Formulare schicken Sie an die dort angeführte E-Mail-Adresse.

Rechtsgrundlage

Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2022 (StZRegBehV2022)