Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP)
Eintragung in das ERnP für Personen und für Behörden
Zugang für Personen
Wird eine Person bei der Erstellung einer Bürgerkarte nicht im ZMR oder dem Ergänzungsregister für natürliche Personen gefunden, kann sie die Eintragung in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) beantragen. Für diese Eintragung sind von den interessierten natürlichen Personen die folgenden Identitätsdaten zu nennen und auf geeignete Weise zu belegen:
- Familienname
- Vorname
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- Geburtsort und, wenn dieser im Inland liegt, das Bundesland, wenn er im Ausland liegt, den Staat, in dem sich dieser Ort befindet
- Staatsangehörigkeit
- die Anschrift für Zwecke der Registerverwaltung
Eintragung über Bürgerkarten-Registrierungsstellen und Meldebehörden
Die freiwillige Eintragung in das ERnP kann in der Regel mit Aktivierung der Bürgerkarte/Handy-Signatur durch die Bürgerkarten-Registrierungsstellen erfolgen. Erkundigen Sie sich jedoch bitte im Vorfeld bei der jeweiligen Behörde.
Antrag an die Stammzahlenregisterbehörde
Die Eintragung kann auch direkt bei der Stammzahlenregisterbehörde mit dem Antragsformular auf Eintragung in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP) erfolgen. Dieses Formular ist ausgefüllt, zusammen mit in Farbe und mindestens 300dpi Auflösung eingescannten Dokumenten, an die E-Mail-Adresse post.szrb@bmf.gv.at zu übermitteln.
Zugang für Behörden
Ohne Mitwirkung des Betroffenen erfolgen Eintragungen im Ergänzungsregister für natürliche Personen auf Antrag von Behörden, die bereichsspezifische Kennzeichen benötigen. Behörden nutzen dazu die Portal-Anwendung "Ergänzungsregister online" über den Portalverbund.