Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)

Abfrage von Stammdaten, Eintragung und Änderungsmeldung im ERsB für Betroffene und Behörden.

Abfrage von Stammdaten

Unternehmen, die das Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at) nutzen, können nach dem Login im Block „Mein USP“ unter „Unternehmensdaten“ ihre Stammdaten (inkl. der Kennziffer des Unternehmensregisters, kurz KUR) abfragen. Auch die jeweilige Stammzahl wird angezeigt: Firmenbuchnummer (FN) oder Vereinsregisterzahl (ZVR-Zahl) oder Global Location Number (GLN) oder Ordnungsnummer aus dem Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB-Nummer).

Unter www.ersb.gv.at können „sonstige Betroffene“ prüfen, ob sie bereits im ERsB eingetragen sind. Der ERsB-Auszug beinhaltet auch die Stammzahl (ERsB-Nummer).

Unternehmen (inkl. natürliche Personen, die unternehmerisch tätig sind), welche keinen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP) haben, erfahren ihre KUR und ihre Stammzahl (Global Location Number, kurz GLN) beim für sie zuständigen Finanzamt .

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (inkl. natürliche Personen, die land-bzw. forstwirtschaftlich tätig sind), erfahren ihre KUR und ihre Stammzahl (Global Location Number, kurz GLN) beim Land- und Forstwirtschaftlichen Register (LFR) der Bundesanstalt „Statistik Österreich“.

Alle übrigen Betroffenen können einen Antrag auf Eintragung in das für Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) stellen, um eine Stammzahl (ERsB-Nummer) zu erhalten. Dies betrifft beispielsweise gemeinnützige Stiftungen, Fonds, Arbeitsgemeinschaften, Straßeninteressentschaften, Bringungsgemeinschaften, ausländische Unternehmen und Behörden bzw. deren Dienststellen.

Das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene ist neben dem Vereinsregister und dem Firmenbuch ein Quellregister für das Unternehmensregister für Verwaltungszecke (URV).

Sonstige Betroffene, also jene, die nicht im Firmenbuch oder Vereinsregister eingetragen sein müssen, und in Österreich keine steuerlichen Einkünfte gemäß des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 und 6 EStG 1988 erzielen, keine land-/forstwirtschaftliche Betriebe sind oder im Rahmen der eGründung in das URV eingetragen werden, können sich im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) eintragen lassen. Das sind beispielsweise gemeinnützige Stiftungen, Fonds, Arbeitsgemeinschaften, Straßeninteressentschaften, Bringungsgemeinschaften, ausländische Unternehmen und Behörden bzw. deren Dienststellen.

Dazu müssen sie ihren rechtlichen Bestand und ihre rechtlich gültige Bezeichnung nachweisen. Im Antrag sind daher die folgenden Angaben zu machen und mittels Urkunden nachzuweisen:

  • Bezeichnung, Anschrift und Sitz des Antragstellers,
  • Rechtscharakter bzw. Organisationsform des Antragstellers,
  • Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis),
  • Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt ist,
  • auf Wunsch des Antragstellers: die Bezeichnung der nach außen vertretungsbefugten Organe und jener Personen, die diese Organfunktionen ausüben.

Antrag an die Stammzahlenregisterbehörde

Die Eintragung kann direkt bei der Stammzahlenregisterbehörde mit dem folgenden Antragsformular erfolgen: Antragsformular auf Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)

Änderungsmeldungen

Mit der Eintragung in einem öffentlichen Register schafft ein "sonstiger Betroffener" den Anschein der Richtigkeit der dort eingetragenen Informationen. "Sonstige Betroffene" sind daher verpflichtet, die Informationen entsprechend zu aktualisieren. Dies betrifft besonders die eingetragenen Vertretungsbefugnisse; aber auch alle anderen Angaben müssen aktuell gehalten werden.

Änderungsmeldungen sind unter Angabe der ERsB-Nummer zusammen mit den entsprechenden Nachweisen an die E-Mail-Adresse post.szrb@bmf.gv.at zu übermitteln. Es ist auf eine ausreichende/leserliche Qualität der eingescannten bzw. abfotografierten Dokumente zu achten und sicherzustellen, dass diese in Farbe (nicht in Graustufen) zur Verfügung gestellt werden.

Zugang für betroffene Behörden und öffentliche Verantwortliche

In der Regel erfolgt die Eintragung durch eine Behörde, wenn im Zuge der Ausstattung einer Datenverarbeitung mit Stammzahlen eine Eintragung erforderlich ist.

Behörden nutzen die Portal-Anwendung "Ergänzungsregister für sonstige Betroffene" online über den Portalverbund.

Weiterführende Informationen