Formulare Stammzahlenregisterbehörde
Hier finden Sie Formulare zur Antragstellung bei der Stammzahlenregisterbehörde.
PDF-Formulare zur Antragstellung bei der Stammzahlenregisterbehörde
Nachstehend finden Sie die Anträge zur Ausstattung mit (verschlüsselten) bereichsspezifischen Personenkennzeichen und den Antrag auf Eintragung in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP). Die Anträge sind per Mail einzubringen.
- Antrag auf Ausstattung mit verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen (vbPK)
- Antrag auf Ausstattung mit bereichsspezifischen Personenkennzeichen (bPK)
- Informationen zur Übersicht über Verwaltungskennzeichen (VKZ) und Organisationskennzeichen
- Antrag auf Eintragung in das Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP)
- Informationen zum Ergänzungsregister für natürliche Personen (ERnP)
Schicken Sie die ausgefüllten Formulare bitte als Anhang an post.szrb@bmf.gv.at
Online-Formulare zur Antragstellung bei der Stammzahlenregisterbehörde
Wichtiger Hinweis: Aufgrund von Wartungsarbeiten stehen die Online-Formulare am Montag, 27.03.2023, im Zeitraum von 16:00 Uhr bis voraussichtlich 17:30 Uhr nicht zur Verfügung. Um Verständnis wird ersucht.
Nachstehend finden Sie die Möglichkeit Ihren Antrag auf Eintragung in das Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB) einzureichen. Der Antrag ist online einzubringen.
Mit der Handy-Signatur können Sie einfach, schnell und kostenlos Ihre Identität im Internet nachweisen und PDF-Dokumente elektronisch signieren. Nähere Informationen, insbesondere zu den Aktivierungsmöglichkeiten, erhalten Sie unter https://www.buergerkarte.at/.
Für einen Antrag ohne Handy-Signatur verwenden Sie bitte den
Informationen zum Ergänzungsregister für sonstige Betroffene (ERsB)
Aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem Coronavirus Härtefall-Fonds:
Für Förderungswerber, die über keine KUR oder GLN verfügen, genügt für die Antragstellung einer Leistung aus dem Härtefall-Fonds ab Phase 2 (Beginn mit 20. April 2020) die Angabe der Steuernummer und Sozialversicherungsnummer in Österreich. Sie müssen daher keinen Antrag auf Eintragung in das ERsB an die Stammzahlenregisterbehörde stellen, um eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds zu erhalten.
Übersicht über Verwaltungskennzeichen (VKZ) und Organisationskennzeichen
Für die Anträge zur Ausstattung mit (verschlüsselten) bereichsspezifischen Personenkennzeichen benötigen Sie das Verwaltungskennzeichen (VKZ). Dieses können Sie dem folgenden Dokument entnehmen:
- Ebenen- und Bereichskennungen für Verwaltungskennzeichen_Organisationskennzeichen, VKZ-EB 1.2.18 (Download vom E-Government Reference Server)
- Ebenen- und Bereichskennungen für Verwaltungskennzeichen_Organisationskennzeichen, VKZ-EB 1.2.18 (PDF, 219 KB)
Weitere Informationen
- Stammzahlenregisterbehörde
- Handy-Signatur / Bürgerkarte
- Datenschutzerklärung für die ERsB-Onlineformulare
Kontakt
Stammzahlenregisterbehörde: post.szrb@bmf.gv.at