Beantragungs-Start für 2 Coronahilfen

Ab heute (16. August) kann man zwei Covid-Hilfen für den Monat Juli 2021 beantragen. Der sogenannte „Ausfallsbonus II“ wurde adaptiert und bis Ende September verlängert, der Verlustersatz bis Ende des Jahres.
 
„Für alle Betriebe, die trotz des wirtschaftlichen Aufschwungs in den letzten Monaten nach wie vor unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leiden, kann ab heute der Ausfallsbonus und der Verlustersatz unter adaptierten Bedingungen beantragt werden. Damit greifen wir weiterhin jenen Betrieben unter die Arme, die es brauchen“, so Finanzminister Gernot Blümel.
 
Der Ausfallsbonus II wird – anders als bisher im Ausfallsbonus so wie beim Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen – von Branche zu Branche unterschiedlich berechnet und ist von der Höhe des Umsatzausfalls abhängig. Auf jeden Fall gibt es jedoch 100 Euro und höchstens 80.000 Euro pro Kalendermonat. Außerdem ist die Höhe des Ausfallsbonus insofern gedeckelt, dass die Summe aus Ausfallsbonus II und den Kurzarbeitshilfen nicht höher sein darf als die Vergleichsumsätze des jeweiligen Kalendermonats in 2019. Die Frist zur Beantragung des Ausfallsbonus II für den Monat Juli läuft Mitte November aus.
 
Ebenfalls kann man ab heute die erste Tranche des verlängerten und adaptierten Verlustersatzes beantragen. Für diesen können bis zu sechs zusammenhängende Monate ausgewählt werden, sofern in allen Monaten ein Umsatzausfall von mindestens 50% - verglichen mit dem Vergleichsmonat in 2019 – vorliegt. Ob man einen Verlustersatz vor der Verlängerung, sprich für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt hat, wird nicht berücksichtigt. Somit ist eine „zeitliche Lücke“ zwischen den Produkten nicht förderschädlich. Der Verlustersatz wird in zwei Tranchen ausbezahlt. Diese müssen separat beantragt werden. Im Rahmen der ersten Tranche können 70% des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden. Die zweite Tranche umfasst grundsätzlich den Restbetrag von 30%, hier sind jedoch allfällige Korrekturen zu berücksichtigen. Der Beantragungszeitraum für die erste Tranche des Verlustersatzes läuft bis 31. Dezember 2021, ab 1. Jänner 2022 kann dann im Rahmen der zweiten Tranche auch der gesamte Verlustersatz beantragt werden. Die Beantragungsfrist für die zweite Tranche und somit auch des verlängerten Verlustersatzes endet am 30. Juni 2022.

  • Bis dato (11.8.) wurden durch den Ausfallsbonus seit November 2020 an über 400.000 Antragssteller 2,7 Milliarden Euro ausbezahlt. Im Durchschnitt hat ein Antragssteller rund 6.654 Euro erhalten.
  • Beim Verlustersatz wurden mit Stand 11.8. an 675 Antragssteller rund 266 Millionen Euro ausbezahlt. Hier erhielt ein Antragssteller im Durchschnitt rund 400 Tausend Euro.