Blümel: Ja zu Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Nein zu Angriffen auf das Bargeld
Die Europäische Kommission veröffentlichte am 20. Juli 2021 ein Legislativpaket zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Das Paket soll mittels einer Verordnung wesentliche Bestimmungen EU-weit harmonisieren, darunter Sorgfaltspflichten, Bestimmungen zu wirtschaftlichem Eigentum und eine Obergrenze von 10.000 Euro für Bargeldzahlungen.
Finanzminister Gernot Blümel unterstützt den Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, lehnt aber Angriffe auf das Bargeld klar ab: „Von Österreich gibt es ein klares Ja zum Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und ein ebenso klares Nein zu Angriffen auf das Bargeld. Bargeld gibt den Menschen ein Gefühl von Sicherheit, Unabhängigkeit und Freiheit. Diese Freiheit wollen wir den Menschen bewahren. Es soll zu keiner Kriminalisierung von Privatpersonen kommen, die Bargeld verwenden.“
In dem Paket der Europäischen Kommission ist außerdem ein Vorschlag zur Einrichtung einer Anti-Geldwäschebehörde enthalten, die gewisse Unternehmen des Finanzsektors direkt beaufsichtigen soll. Die Behörde wird auch die Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörden unterstützen und einen Koordinierungsmechanismus für die nationalen Geldwäschemeldestellen umfassen. Zu diesen Themen organisiert der slowenische Ratsvorsitz eine Videokonferenz des ECOFIN-Rats am Montag, den 26. Juli 2021.
Blümel: „In jüngster Zeit ist etwa eine deutliche Risikolage bei virtuellen Währungen zu beobachten. Die Regulierung von Kryptowährungen wäre daher wichtiger als willkürliche Bargeld-Grenzen einzuziehen. Ich werde daher am Montag auch meine dementsprechenden Bedenken zur geplanten generellen Bargeldobergrenze äußern“.