Blümel: COFAG zahlte bereits 7,4 Mrd. Euro an 712.000 Antragsteller aus, Amnestie für Wirtschaftshilfen als Kulanzlösung für heimische Betriebe
Die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) wurde zur Unterstützung der österreichischen Wirtschaft gegründet und stellt für heimische Unternehmen Garantien, Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den Lockdown-Umsatzersatz bereit. In Summe sind bis dato 771.584 Anträge eingegangen, davon wurden bereits 711.917 ausbezahlt.
Finanzminister Gernot Blümel: „Unser Ziel war immer, den Standort Österreich und unsere Unternehmen zu schützen und bestmöglich durch diese Krise bringen, Arbeitsplätze zu erhalten und Zuversicht für die Zukunft zu ermöglichen. Wir haben uns mit der Gründung der COFAG bewusst für eine neue und agile Struktur entschieden, die sich durchaus bewährt hat. Alleine über die COFAG wurden bisher 7,4 Mrd. Euro an rund 712.000 Antragsteller ausbezahlt. Nun richten wir unseren Blick in Richtung Wiederaufbau. Damit unser Land besser und schneller aus der Krise kommt. Ziel ist es nun, die immer noch stark von der Krise betroffenen Branchen zu unterstützen, ohne falsche Anreize zu setzen. Dieser Einstieg in den Ausstieg ist schwierig, vor allem ist er notwendig.“
Ein Blick auf die Verteilung der Unterstützungsleistungen nach Branchen zeigt, dass so gut wie alle Wirtschaftszweige große Umsatzausfälle hatten und Hilfen erhalten haben. Dazu zählen besonders jene Betriebe, die über Wochen oder Monate nicht betreten werden konnten und die wegen der Pandemie keine Kundschaft hatten, wie beispielsweise die Gastronomie und Beherbergung sowie der Handel. Die COFAG-Hilfen entsprechen außerdem der Struktur der österreichischen Wirtschaft und ihrem hohen Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen: So waren 80 Prozent der ausbezahlten Zuschüsse niedriger als 10.000 Euro.
Marc Schimpel, COFAG-Geschäftsführer: „Wir haben bei der Ausgestaltung der Förderungsabwicklung besonders darauf abgezielt, einem Großteil der Unternehmen schnell helfen zu können. 75 Prozent der gesamten Zuschussanträge werden in zwei Wochen genehmigt und ausbezahlt, 90 Prozent innerhalb eines Monats. Durch diesen Zugang können wir die Gelder für viele Unternehmen deutlich schneller auszahlen als im internationalen Vergleich. Der Abwicklungsprozess ist so ausgelegt, dass ein korrekter Antrag genehmigt werden kann. Selbst wenn es zu einem negativen Prüfergebnis kommt, arbeiten wir mit den Unternehmen daran, dass der Antrag genehmigt werden kann. Dann klären wir offene Punkte, holen fehlende Informationen zu den Anträgen ein oder fordern ein Ergänzungsgutachten an. Vielen Betrieben können wir so helfen, auf diese Weise zu Unterstützungen zu gelangen.“
COFAG Beirat mit Fachexperten und Sozialpartnern
Der Beirat der COFAG sieht jeden Antrag und muss alle Zuschüsse über 800.000 Euro und Garantien über 25 Mio. Euro genehmigen. In dem Beirat sitzen Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Sozialpartner. Außerdem wurden die Oppositionsparteien eingeladen, Vertreter aus dem Nationalrat in den Beirat zu entsenden, haben aber von ihrem Nominierungsrecht bisher nicht Gebrauch gemacht.
In 240 Fällen hat der COFAG-Beirat seine Genehmigung zu Zuschüssen erteilt, dabei handelt es sich um ein ausbezahltes Volumen in der Höhe von rund 342 Millionen Euro. Bei den Garantien hat der Beirat 13-Mal seine Genehmigung erteilt, dabei handelt es sich um ein bewilligtes Garantievolumen in der Höhe von 444 Millionen Euro.
Der Beirat stimmt sich darüber hinaus in zweiwöchentlichen Abständen mit dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung über die Tätigkeiten der COFAG ab. In diesem Prozess kann der Beirat die Effektivität der Maßnahmen, die Treffsicherheit und allfälliges Verbesserungspotential aufzeigen.
Amnestie für Wirtschaftshilfen
Grundsätzlich stimmen Fördernehmer zu, dass die Auszahlungen der Wirtschaftshilfen im Nachhinein überprüft werden dürfen. Wenn bei Abschluss der Außenprüfung ein hinreichend begründeter Verdacht besteht, dass Fördermissbrauch vorliegt, besteht seitens der Prüfer eine Anzeigepflicht bei der Staatsanwaltschaft. Um hier im Vorfeld möglichst kulant zu sein, bietet die COFAG ab 1. August die Möglichkeit für eine Korrekturwunschmeldung bzw. für eine Amnestie für zu hoch erhaltene Wirtschaftshilfen. In dem Fall müssen Fördernehmer, die den Mehrbetrag zurückzahlen, keine Strafe zahlen oder befürchten.
Finanzminister Gernot Blümel: „Klar ist, dass wir mit Steuergeld agieren. Daher braucht es hier einen sorgsamen Umgang. Daher haben wir seit Beginn der Krise immer gesagt: Wir sind so kulant wie möglich und so streng wie nötig. Das werden wir auch bei der Kontrolle der ausbezahlten Zuschüsse so handhaben. Wir stellen die Wirtschaft nicht unter Generalverdacht. Wenn es in dieser kritischen Phase zu Fehlern seitens der Antragsteller gekommen ist, wird der Staat nicht mit voller Härte reagieren. Daher führen wir eine Amnestie für die Wirtschaftshilfen ein. Um wie bisher den österreichischen Unternehmerinnen und Unternehmern den Weg aus der Krise zu erleichtern, schaffen wir eine Korrekturmöglichkeit für diejenigen, die aufgrund falscher Angaben im Antrag zu viele Fördermittel ausgezahlt bekommen haben.“
Bernhard Perner, COFAG-Geschäftsführer: „In der Krise muss es schnell gehen. Und wenn es schnell gehen muss, dann passieren auch Irrtümer, wie etwa in der Beantragung von Covid-Hilfen. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann das passieren. Wir unterstellen keiner Unternehmerin und keinem Unternehmer Betrugsabsichten, müssen aber sicherstellen, dass Zuschüsse an Unternehmen aus Steuergeld nur gesetzes- und richtlinienkonform ausbezahlt werden. Wir haben jetzt eine Möglichkeit geschaffen, mittels niederschwelligen, unkomplizierten Zugangs für Antragsteller, Korrekturen vorzunehmen, sodass die Unternehmen bei allfälligen Prüfungen keine Probleme bekommen. Ab August wird es eine Webplattform geben, auf der die geförderten Unternehmen eine Korrekturmeldung vornehmen können. Die Anträge können dort unkompliziert gestellt werden.“
Weitere Informationen und wöchentlich aktualisierte Zahlen zu den Unterstützungsleistungen finden Sie auf der Website der COFAG unter www.cofag.at.