Blümel: Kämpfen für steuerliche Transparenz und gegen Gewinnverlagerung Blümel unterzeichnet Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Vereinigten Arabischen Emiraten

Finanzminister Gernot Blümel hat im Rahmen seines bilateralen Besuchs in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) in Dubai ein Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und den VAE unterzeichnet. Damit sollen die OECD-Standards betreffend steuerliche Transparenz sowie zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt werden.

„Angesichts des globalen Wettbewerbs ist eine faire Besteuerung das Gebot der Stunde. Wir gehen gegen Steuervermeidung vor und schützen die Unternehmen in Österreich. Mit diesem Doppelbesteuerungsabkommen setzen wir auf bilateraler Ebene einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Mit den Änderungen wird vermieden, dass bei Einkünften aus den Vereinten Arabischen Emiraten keine oder viel weniger Steuern gezahlt werden als es österreichische Betriebe mit Inlandseinkünften tun müssen“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Konkret bringen diese Änderungen mit sich, dass Einkünfte aus den VAE nicht mehr von der österreichischen Besteuerung ausgenommen werden, sondern dass allfällige ausländische Steuern auf die österreichische Steuer angerechnet werden.

Das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen stammte aus dem Jahre 2003 und entsprach folglich nicht mehr den internationalen Steuerstandards des 21. Jahrhunderts. „Seit 2019 fanden bereits Verhandlungen über ein Abänderungsprotokoll statt. Ich freue mich, dass wir diese im März 2021 abschließen und nun auch das Abänderungsprotokoll offiziell unterzeichnen konnten“, so Finanzminister Blümel abschließend.