Finanzpolizei: Viele Verstöße bei „Aktion scharf“ in Barbershops aufgedeckt

Die Finanzpolizei im Amt für Betrugsbekämpfung erhielt in jüngerer Vergangenheit mehrere Hinweise und Anzeigen aus der Bevölkerung, die auf Ungereimtheiten im Bereich der sogenannten „Barbershops“ hindeuteten. Daher wurden im Burgenland und in Niederösterreich Schwerpunkteinsätze in derartigen Betrieben durchgeführt, die diesen Eindruck bestätigten.

„Mit der Schwerpunktaktion der Finanzpolizei in der Barbershop-Branche hat man zweifellos ins Schwarze getroffen. Denn jede Form des Steuer- und Sozialleistungsbetrugs schadet der redlichen Wirtschaft und den ehrlichen Steuerzahlern. Die Kontrollen in diesem Bereich werden daher konsequent fortgesetzt“, so Finanzminister Gernot Blümel.

94 Betriebe und 200 Dienstnehmer an 13 Einsatztagen kontrolliert

Neun Teams der Finanzpolizei waren zwischen 27. Oktober und 12. November unterwegs und kontrollierten dabei insgesamt 94 Barbershops. Dort wurden 45 inländische und 155 ausländische Dienstnehmer angetroffen und überprüft. Das Ergebnis des Schwerpunkteinsatzes ist eine Vielzahl an unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Delikten, die teilweise empfindliche Verwaltungsstrafen nach sich ziehen.

So stellten die Finanzbediensteten in 17 Fällen fest, dass keine ordnungsgemäßen Anmeldungen nach dem ASVG erfolgt sind. Bei 10 Unternehmen wurden Übertretungen der Gewerbeordnung festgestellt, zwei weitere Betreiber waren nicht bei der Sozialversicherung der Selbständigen gemeldet. In vier Fällen wurden ausländische Dienstnehmer angetroffen, die keine Arbeitsbewilligung in Österreich haben. Außerdem haben zwei Arbeitnehmer ihre Tätigkeit nicht dem AMS gemeldet, obwohl sie dort im Leistungsbezug stehen. Die Finanzpolizei legte Anzeigen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung und Sozialleistungsbetrug.

Bei den Arbeitszeitaufzeichnungen nahmen es 18 Betriebe nicht ganz so genau, doch besonders eklatant waren die Verfehlungen im Bereich der Registrierkassen. Hier wurden 59 Beanstandungen festgestellt und an die Finanzstrafbehörde gemeldet. Teilweise waren gar keine Registrierkassen im Betrieb, Geschäftsfälle wurden augenscheinlich gelöscht oder gar nicht eingegeben. Manche Kassen waren nicht mit dem erforderlichen Manipulationsschutz ausgestattet und oftmals erfolgte keine Datenspeicherung. In vier Barbershops wurden außerdem aufgrund von Steuerrückständen Geldpfändungen von mehr als 10.000 Euro durchgeführt.