Verlängerung der Fristen für Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz I

Um Unternehmen und Steuerberater in der aktuellen wirtschaftlich herausfordernden Situation zu entlasten, verlängert das Finanzministerium die Antragsfristen für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den Verlustersatz I. Ursprünglich hätten betroffene Betriebe bzw. deren Steuerberater diese beiden Produkte nur bis 31.12.2021 beantragen müssen. Durch eine aktuell beschlossene und veröffentlichte Verordnung wird diese Antragsfrist um drei Monate bis zum 31.3.2022 verlängert. Die Hilfsinstrumente decken Fixkosten und Verluste im Zeitraum vom 16. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 ab. Dieser Beantragungszeitraum gilt nach wie vor.

Die Verlängerung der Beantragungsfristen ermöglicht es, dass die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, welche Anträge verpflichtend abgeben müssen, noch länger Zeit haben um einen Antrag fertigzustellen, womit mehr Unternehmen unterstützt werden können. Darüber hinaus kann durch die längere Bearbeitungsmöglichkeit eine höhere Qualität bei den Anträgen gesichert werden.

„Die aktuelle Situation ist für viele Betriebe herausfordernd, daher setzen wir auf größtmögliche Kulanz bei den Fristenläufen. Mit dieser Novelle ist sichergestellt, dass die Betriebe nicht überfordert werden und wir geben auch den Steuerberatern mehr Zeit, um die Anträge ihrer Klienten ordentlich abzuarbeiten. Zusätzlich zu den angekündigten Wirtschaftshilfen ist diese Antragsverlängerung eine weitere Unterstützungsleistung für die Unternehmerinnen und Unternehmer“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Bisher wurden für den Fixkostenzuschuss 800.000 knapp 75.000 Anträge gestellt und über 870 Millionen € ausbezahlt. Für den Verlustersatz I wurden bereits knapp 3.000 Anträge gestellt und über 560 Mio. € ausbezahlt.