Zollfahndung verhindert Kulturgut-Schmuggel im Wert von 40.000 Euro

Die Kärntner Zollfahndung deckte im Jänner einen besonders interessanten Fall von Kulturgut-Schmuggel auf. Bei routinemäßigen e-Commerce Kontrollen des Zolls bei der Post wurde ein Paket entdeckt, in dem sich Münzen und Artefakte mit einem Gesamtwert von mindestens 40.000 Euro befunden haben, die illegal nach England versendet hätten werden sollen.

Ermittlungen der Zollfahndung haben ergeben, dass sich ein Mann mittleren Alters, der mit einem türkischen und einem bulgarischen Reisepass ausgestattet war, am 13. Jänner mit einem weißen Kastenwagen auf der Durchreise durch Österreich befand, als er in einem kleinen Ort in der Nähe von Velden am Wörthersee einen Stopp einlegte und dort einen Post-Partner aufsuchte. Nachdem ihm dort mitgeteilt wurde, dass eine Versendung des Paketes nach England nicht möglich war, versandte er es an seine eigene Adresse in Deutschland.

Die Aufmachung des Pakets bei der später folgenden routinemäßigen e-commerce-Kontrolle erstaunte die Zollbediensteten: Die Münzen waren zum überwiegenden Teil in Zigarettenschachteln mit türkischer Steuerbanderole verpackt. Diese Kulturgüter, insgesamt knapp 1.700 historische Münzen und 45 Artefakte, dürfen nur mit einer Genehmigung des Bundesdenkmalamtes in andere EU-Länder verbracht werden. Somit lag neben dem Verdacht des Schmuggels der archäologischen Fundgegenstände auch ein Verstoß gegen das Denkmalschutzgesetz vor.

Seitens des Bundesdenkmalamtes wurde in der Folge eine Begutachtung des Aufgriffes durchgeführt und die Echtheit der Münzen und Artefakte bestätigt. Es handelt sich um überwiegend griechische und römische Münzen – darunter griechische Prägungen des 6. bis 5. Jahrhunderts. v. Chr., makedonische Münzen des 4. Jahrhunderts v. Chr. und römische Münzen des 2. bis 4. Jahrhunderts n. Chr.

Weitere Erhebungen hinsichtlich der englischen Lieferadresse, an die der Mann sein Paket ursprünglich hinsenden wollte ergaben, dass dort eine Firma sesshaft ist, die über eine Auktionsplattform archäologische Fundgegenstände im Rahmen von Online-Auktionen versteigert.

Dem Täter droht – neben der Bezahlung der Abgaben – auch eine empfindliche Geldstrafe, insgesamt zwischen 10.000 und 12.000 Euro und ein Verwaltungsstrafverfahren bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

„Raubgrabungen, Plünderungen, Diebstahl und illegaler Handel mit Kulturgütern sind weltweit eine der größten Bedrohungen für den Erhalt und den Schutz des kulturellen Erbes. Sie vernichten Kenntnisse über die Geschichte der Menschheit und zerstören Teile der kulturellen Identitäten und Würde vieler Menschen. Die strengen Kontrollen seitens der Zollbehörden sowohl im Rahmen der Ausfuhr, aber auch der Einfuhr, leisten einen großen Beitrag um Kulturgüter zu sichern, zu erhalten und für kommende Generationen zu bewahren“, so Finanzminister Gernot Blümel.