Finanzstrafbehörde deckte Steuerhinterziehung bei Taxiunternehmen auf – 4 Mio. Euro Strafe und 2 Jahre Haft

Ein bereits einschlägig vorbestrafter eingebürgerter österreichischer Staatsbürger führte in Wien gemeinsam mit seiner Ex-Lebensgefährtin mehrere Taxi-GmbHs, eine Werkstatt und eine Pizzeria. Am Zenit fuhren mehr als 200 Taxis des Beschuldigten auf Wiens Straßen. Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt ergab eine Abgabennachforderung in Millionenhöhe, führte zu einem Finanzstrafverfahren und nun zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

Finanzminister Gernot Blümel: „Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug an allen anderen Unternehmerinnen und Unternehmern sowie an den ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Unsere Finanzstrafbehörde stellt mit ihrer professionellen Arbeit fairen Wettbewerb und gleiche Regeln für alle sicher. Diese wichtige Arbeit wird auch in der Coronazeit intensiv fortgesetzt, um schwarze Schafe aus dem Verkehr zu ziehen.“

Im Rahmen der Betriebsprüfung wurden dem Prüfer keinerlei Buchhaltungsunterlagen oder sonstige Dokumente vorgelegt, weshalb eine Schätzung der Beträge erfolgte. Der Beamte stellte so eine Abgabennachforderung in Millionenhöhe fest, weil sowohl Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer als auch Lohnabgaben zu niedrig gemeldet wurden. Die Abgabenbescheide erwuchsen unbekämpft in Rechtskraft, insbesondere, da die gegenständlichen GmbHs in Konkurs gingen.

In Folge wurde von der Finanzstrafbehörde ein Finanzstrafverfahren gegen zwei Personen eröffnet. Beide Beschuldigte wurden einvernommen und gaben an, nicht schuldig zu sein. Bei den Einvernahmen belasteten sie sich jedoch gegenseitig und behaupteten, jeweils der andere habe die Entscheidungen im Unternehmen getroffen.  Der Zweitangeklagte übergab der Finanzstrafbehörde schließlich 127 Kisten mit Buchhaltungsunterlagen, die die Finanzstrafbehörde gemeinsam mit der Betriebsprüfung auswertete. Von der Finanzstrafbehörde wurden außerdem mehr als 50 Zeuginnen und Zeugen einvernommen und weitere Ermittlungsmaßnahmen wie Kontoregisterabfragen und Datenauswertungen durchgeführt.

Im Jahr 2020 wurden die Beschuldigten schließlich nach mehrjährigen Ermittlungen angeklagt. Während der Zweitangeklagte im Jahr 2020 verstarb, behauptete der Angeklagte zunächst weiterhin unschuldig zu sein. Dank der akribischen Ermittlungen der Finanzstrafbehörde war die Beweislast jedoch erdrückend. Der Angeklagte wurde schließlich zu einer Geldstrafe von 4 Millionen Euro oder 12 Monaten Ersatzfreiheitsstrafe sowie einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon 8 Monate unbedingt, rechtskräftig verurteilt. Er muss zudem die rund 4 Mio. Euro hinterzogenen Abgaben nachbezahlen.