BMF/Zoll: Mit 46.000 Pfund unter der Matratze im Kleintransporter durch halb Europa
Beamte der Zollstelle Linz und der Polizei konnten Ende März die kuriose Reise einer rumänischen Fahrgemeinschaft beenden. Von Großbritannien waren der Lenker und seine vier Mitreisenden über Frankreich und später Deutschland mit 46.000 Pfund Sterling unter einer Matratze im Laderaum eines Kleinbusses unterwegs. Am Autobahngrenzübergang Suben in Oberösterreich wurde die Reisegemeinschaft bei der Einreise aus Deutschland von der Polizei kontrolliert. Wie sich herausstellte, war einer der Rumänen zur Festnahme ausgeschrieben. Wegen einer früheren Verurteilung in Innsbruck aufgrund eines Drogendelikts war er mit einem Aufenthaltsverbot in Österreich belegt worden. Die Polizei nahm diesen Mitreisenden daraufhin in Haft. Der Zoll übernahm die weitere Amtshandlung: für das im Mercedes Sprinter mitgeführte Bargeld fehlte die nötige Zolldeklaration.
Erst behaupteten die Insassen noch einhellig, der hohe Geldbetrag würde allen fünf zu gleichen Teilen gehören. Dass die umgerechnet rund 53.000 Euro aber gemeinsam in nur einer Plastiktasche unter der Matratze des Lenkers im Fonds des Wagens aufbewahrt wurden, konnte niemand schlüssig erklären. Im Rahmen der weiteren Befragung unter Einbeziehung eines Dolmetschers revidierte der rumänische Lenker seine Aussage.
Er hätte das Geld von seinem Vater bekommen, der es wiederum in Rumänien beim Verkauf eines Grundstücks erhalten habe. Daraufhin habe sich der 35jährige fünf Tage vor seiner Anhaltung in Suben aufgemacht, um in Großbritannien gebrauchte PKW zu suchen und mit dem Geld zu kaufen. Diese wollte er dann mit einem Autotransport-LKW, den er ebenfalls erst vor Ort suchen und erwerben wollte, nach Rumänien bringen. Nachdem er keinen geeigneten Autotransporter gefunden habe, hätte er auch nicht wie geplant gebrauchte PKW angekauft und sei deshalb mit dem vollen Geldbetrag wieder auf dem Weg nach Rumänien – so seine weitere Erklärung.
Im Zuge der Einvernahme durch die routinierten Zöllner bestätigte sich der Verdacht eines Finanzvergehens aufgrund der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr.
Für Reisende mit 10.000 Euro oder mehr an Barmitteln besteht Anmeldepflicht beim Zoll, sobald die Grenzen in die EU bzw. aus der EU überschritten werden.
Rund 6.300 Euro wurden daher vom Zoll einbehalten, um die Geldstrafe aus dem resultierenden Finanzstrafverfahren sowie die Verfahrenskosten abzudecken. Nach dem Begleichen der Strafe wurde den Rumänen die Weiterreise gestattet. „Die durch die Pandemie verstärkten Grenzübergangskontrollen aller Exekutivorgane enttarnen nun auch diejenigen, die sich sonst vielleicht zu sicher fühlen“, ist Finanzminister Gernot Blümel stolz auf die erfolgreichen Kontrollen der österreichischen Zöllner, denn: „Die Bekämpfung illegaler Geldbewegungen dient insbesondere dem Kampf gegen Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus.“