Blümel/Köstinger: Rasche Hilfen entscheidend, um Unternehmen und Arbeitnehmer zu unterstützen
Finanzminister Gernot Blümel und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger informierten im Rahmen einer Pressekonferenz am 2. Dezember über kraftvolle Wirtschaftshilfen, um Österreichs Unternehmen in der schwierigen Corona-Situation unter die Arme zu greifen.
„Mit dem Ausfallsbonus haben wir ein sehr effektives und breitenwirksames Hilfsprogramm gestartet. Wir haben im Zuge der Pandemie stets dazugelernt und unsere Hilfen angepasst und verbessert. Für die Unternehmen und Arbeitnehmer ist jedoch nicht nur das Volumen der Hilfen entscheidend, sondern auch, dass das Geld schnell ankommt. Um noch schneller helfen zu können, wird es möglich sein, den Ausfallsbonus in Zukunft bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragen zu können. Das bedeutet, dass die ersten Auszahlungen schon vor Weihnachten getätigt werden können“, so Finanzminister Blümel.
Härtefallfonds seit 1. Dezember
Die aktuelle Situation trifft Betriebe aller Größen und besonders für Kleinstbetriebe und Selbständige kann der Umsatzausfall vor Weihnachten besonders bedrohlich werden.
Gerade für diese Gruppe der Unternehmen hat sich der Härtefallfonds als wichtiges Instrument bewährt.
„Seit Beginn der Krise haben wir allein über die Wirtschaftskammer 2,2 Milliarden Euro ausgezahlt und damit in Summe mehr als 230.000 Unternehmerinnen und Unternehmer unterstützt. Als eine der ersten Maßnahmen wird nun mit 1. Dezember der im September ausgelaufene Härtefallfonds wieder aktiviert, um vor allem Kleinstunternehmerinnen und -unternehmern zu helfen“, informiert der Finanzminister.
Für den Zeitraum November 2021 bis März 2022 können monatlich bis zu 2.000 Euro beantragt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die bis zum 1.11.2021 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang von 30% (November und Dezember) bzw. 40% (ab Jänner) erlitten haben.
Ausfallsbonus mit 10. Dezember beantragbar
Die wichtigsten Eckpunkte beim Ausfallsbonus:
- mind. 30 % Umsatzeinbruch im November und Dezember bzw. 40 % Umsatzeinbruch Jänner bis März (Vergleich zu November, Dezember sowie März 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar)
- Ersatzrate: 10-40% des Umsatzrückgangs; je nach Kostenstruktur der Branche
- Maximaler Rahmen: 2,3 Mio. Euro (statt 1,8 Mio. Euro)
- Zeitraum: November 2021 bis März 2022.
- Beantragung: ab 10. Dezember 2021
- Neugründungen bis zum 01.11.2021 sind antragsberechtigt
Verlustersatz
Die wichtigsten Eckpunkte beim Verlustersatz:
- mind. 50 % Umsatzeinbruch von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mind. 40 % Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019
- Ersatzrate: 70 % bis 90 % des Verlustes
- Maximaler Rahmen: 12 Mio. Euro (statt 10 Mio. Euro)
- Zeitraum: Jänner 2022 bis März 2022. Beantragung: Anfang 2022
- Neugründungen bis zum 01.11.2021 sind antragsberechtigt
Schutzschirm für Veranstaltungen
Der Schutzschirm für Veranstaltungen dient der Abmilderung des finanziellen Nachteils im Falle einer COVID-19-bedingten Absage oder wesentlichen Einschränkung einer Veranstaltung.
Tourismusministerin Elisabeth Köstinger: „Bisher wurden über 880 Fälle mit einem Zuschussvolumen von EUR 270 Mio. Euro bewilligt. Neue Anträge können bis Mitte 2022 für Veranstaltungen bis 30. Juni 2023 bei der ÖHT eingebracht werden.“
Sowohl für den Schutzschirm I als auch Schutzschirm II fallen bei der Beantragung und Abwicklung keinerlei Gebühren und Provisionen an.
Insolvenzabsicherung für Reisebüros und sonstige Pauschalreiseanbieter
Mit ihren mehr als 2.600 Betrieben haben die Reisebüros mit den Folgen der Corona-Krise besonders zu kämpfen. Dabei geht es in Österreich zu einem sehr großen Teil um kleine Betriebe mit maximal 9 Beschäftigten. Rund 800 Reisebüros treten als Reiseveranstalter bzw. Vermittler von verbundenen Reiseleistungen auf und haben Kundengelder gemäß der Pauschalreiseverordnung für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Bis zum Jahr 2020 erfolgte die Abdeckung des Insolvenzrisikos für Kundengelder über Versicherungsanbieter und Bankgarantien.
Aufgrund des Rückzugs möglicher Absicherer vom Markt wurde für das Jahr 2021 ein Haftungspaket für die Branche geschnürt, um das Marktversagen mit einem vorübergehenden staatlichen Eingriff auszugleichen. „Zur Absicherung wurde ein eigens geschaffener Haftungsrahmen für die Branche von 300 Mio. Euro beschlossen. Das pandemiebedingte Marktversagen ist leider noch immer nicht vorbei. Daher wird die Insolvenzabsicherung für Reisebüros und sonstige Pauschalreiseanbieter um ein Jahr verlängert“, so Köstinger.
Die Antragsentgegennahme beginnt ab 10.1. in Abstimmung mit dem BMDW. Daher gibt es auch keine Konsequenzen betreffend die Reiseleistungsausübungsberechtigung nach der Gewerbeordnung.
Haftungsübernahmen für die KMU über die ÖHT
Ziel der Haftungsübernahmen war und ist eine schnelle und möglichst unbürokratische Unterstützung mit der liquiditätssichernden Hilfsmaßnahme der Überbrückungsfinanzierungen. Diese Maßnahme besteht in der Übernahme von Haftungen durch die ÖHT für Überbrückungsfinanzierungen der Hausbanken. Die Haftungsübernahme für Überbrückungsfinanzierungen wird bis 30. Juni 2022 verlängert.
Zudem wurde bereits die Richtlinie für die Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung beschlossen. Beantragungen sind voraussichtlich ab 10. Jänner 2022 möglich.