Brunner: Budgetvollzug im November besser als im Vorjahr - Covid-Hilfen prägen Haushalt Einzahlungen von 76,3 Mrd. Euro stehen Auszahlungen von 89,7 Mrd. Euro gegenüber

Der Bundeshaushalt von Jänner 2021 bis November 2021 spiegelt eine deutliche Verbesserung gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres wieder. Das geht aus dem Monatserfolg hervor, den das BMF heute an das Parlament übermittelt. Auch wenn die budgetäre Entwicklung besser als im Vorjahr ist – der Nettofinanzierungssaldo ist bis November um 2,9 Mrd. Euro geringer als im Vorjahr – , bleiben die Auszahlungen im Zuge der COVID-19 Pandemie ein spürbarer Faktor. „Die Infektionslage hat direkte Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Budget. Im November-Jahresvergleich zeigt sich zwar eine spürbare Verbesserung, trotzdem prägen die Auswirkungen der COVID-Krise weiterhin den Bundeshaushalt. Mit unseren Hilfen sichern wir Arbeitsplätze und Unternehmen, daher sind diese Ausgaben weiterhin notwendig“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die bereinigten Einzahlungen betragen mit 76,3 Milliarden Euro um +10,4 Mrd. Euro, bzw. +15,7% mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die höheren Einzahlungen resultieren vorwiegend aus Mehreinzahlungen in den Bereichen Lohn-, Einkommen- und Körperschaftssteuer, Kapitalertragsteuern und Umsatzsteuer (+9,2 Mrd. Euro), Arbeit (+0,7 Mrd. Euro) sowie Familie und Jugend (+0,7 Mrd. Euro).
 
Demgegenüber stehen bereinigte Auszahlungen in der Höhe von 89,7 Mrd. Euro, die um +7,4 Mrd. Euro bzw. +9,0% höher als im Vorjahresvergleichszeitraum sind. Diese Steigerung resultiert vorwiegend aus Mehrauszahlungen zur Bewältigung der COVID-19-Krise, insbesondere in den Bereichen Bundesvermögen (+3,6 Mrd. Euro für Hilfen), Gesundheit (+2,4 Mrd. Euro für Impfungen, Tests und sonstige gesundheitspolitische Maßnahmen), Finanzausgleich (+0,4 Mrd. Euro für kommunale Investitionen) und Wirtschaft (+0,4 Mrd. Euro). Darüber hinaus stiegen die Auszahlungen für die Pensionsversicherung (UG 22) um 1,2 Mrd. Euro. Der Nettofinanzierungsbedarf des Bundes beträgt damit bis November -13,4 Mrd. Euro, das sind 2,9 Mrd. Euro oder 18,0% weniger als im Vergleichszeitraum.
 
Ebenfalls im Monatserfolg enthalten ist die aktuelle COVID-19-Berichterstattung. Bis zum 15. Dezember 2021 wurden inklusive Verlängerungen 297.774 Anträge auf Kurzarbeit genehmigt. Diese umfassen 117.754 Betriebe und 1.290.021 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein Fördervolumen von 10,4 Mrd. Euro. Die Auszahlungen für Kurzarbeit belaufen sich insgesamt (2020+2021) bis zum 15. Dezember 2021 auf 9,2 Mrd. Euro.

Aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wurden bis zum 15. Dezember 2021 11,6 Mrd. Euro ausbezahlt. Für die Jahre 2020 und 2021 zusammen summieren sich die Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereits auf 20,0 Mrd. Euro.

Beim Ausfallsbonus wurden bis 15. Dezember 2021 Anträge von 155.103 Unternehmen genehmigt. Die gewährten Zuschüsse belaufen sich auf 3,4 Mrd. Euro. Beim Verlustersatz wurden bis zum 15. Dezember Anträge von 1.187 Unternehmen positiv erledigt. Hier wurden 621,1 Mio. Euro bereits ausgezahlt. Sowohl der Ausfallsbonus als auch der Verlustersatz werden vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bis Ende März 2022 verlängert.

Aus dem NPO-Unterstützungsfonds wurden bis 30. November 2021 664,6 Mio. Euro an Antragsstellende ausbezahlt, davon 424,2 Mio. Euro im Jahr 2021. Auch der NPO-Unterstützungsfonds wird auf die Betrachtungszeiträume viertes Quartal 2021 und erstes Quartal 2022 ausgeweitet. Im Zuge des Kommunalen Investitionsgesetz wurden bis Ende November insgesamt 814,5 Mio. Euro ausbezahlt.

„Die österreichischen Hilfen sind auch im europäischen Vergleich extrem wirkungsvoll. Wo es notwendig ist, passen wir die Instrumente an, etwa mit der vorgezogenen Beantragung für den Ausfallsbonus. Die durchschnittliche Auszahlungsdauer beträgt 7 Tage. Uns war es wichtig, dass die ersten Auszahlung noch vor Weihnachten erfolgen, um den betroffenen Betrieben rasch zu helfen. Dieses Versprechen haben wir gehalten“, so Brunner.