Finanzpolizei: 44 Anzeigen nach Baustellenkontrolle im Zillertal
Die Finanzpolizei kontrollierte am 17. November in Zusammenarbeit mit der Polizei und weiteren Behörden eine Baustelle im Zillertal. Im Fokus der Ermittler stand neben den arbeitsrechtlichen und den fremdenrechtlichen Schwerpunkten auch die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen. Die Bilanz dieser Kontrolle ist erschreckend, denn alleine die Finanzpolizei legte danach 44 Anzeigen aufgrund diverser Verstöße.
„Im Kampf gegen Abgaben- und Sozialversicherungsbetrug sind behördenübergreifende Einsätze wie dieser von wichtiger Bedeutung. Ich gratuliere allen Beteiligten zu diesem Erfolg im Sinne fairer Wettbewerbsverhältnisse und korrekter Entlohnung“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Die Finanzpolizei kontrollierte 16 Betriebe, die auf der Baustelle tätig waren. Dabei wurden zehn Arbeiter ohne ordnungsgemäße Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz angetroffen und zehn Arbeiter waren nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Außerdem folgten 24 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz: In sechs Fällen besteht der Verdacht auf Unterentlohnung und in 18 Fällen wurden die notwendigen Unterlagen nicht bereitgehalten. Die Unternehmer müssen nun mit Strafen im fünfstelligen Eurobereich rechnen. Im Fall einer italienischen Firma, die sechs ägyptische Arbeiter auf diese Baustelle entsendet hat, wird in weiterer Folge in Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden noch geprüft, ob es sich um eine Scheinfirma handelt.
Seitens der Polizei wurden 52 Personen überprüft. Wegen der Nichteinhaltung von COVID-Maßnahmen wurden sechs Organmandate ausgestellt und vier Anzeigen an die Bezirksverwaltungsbehörde erstattet. Weiters wurden elf Arbeiter wegen Übertretungen nach dem Meldegesetz und vier weitere Arbeiter wegen einer Verwaltungsübertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz angezeigt. Die Polizei stellte im Zuge ihrer Kontrolltätigkeit vier in Österreich unrechtmäßig aufhältige Arbeiter fest, die ebenfalls wegen einer Übertretung nach dem Fremdenpolizeigesetz angezeigt wurden. Eine dieser Personen wies sich mit einer gefälschte Identitätskarte aus. Die Karte wurde sichergestellt und eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft folgt. Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) überprüfte, ob auch die nicht anwesenden Arbeiter der 16 Betriebe korrekt entlohnt werden. Dadurch kamen vier weitere Verdachtsfälle auf Unterentlohnung an das Tageslicht.