Steuerfahndung deckt massiven Abgabenbetrug auf – Vier Jahre Haft

Jahrelange Ermittlungen der Steuerfahndung in einem spektakulären Abgabenbetrugsfall führten nun zu langen Haftstrafen für die Täter. Der steirische Haupttäter, der mehrere Obst- und Feuerwerksstände betrieb, wurde aufgrund von 1,7 Mio. Euro hinterzogener Umsatzsteuer, mehr als 1 Mio. Euro hinterzogener Einkommensteuer sowie wegen fehlender Lohnabgaben zu 4 Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

„Dieser Fall zeigt, dass Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt ist und wir gegen unfaire Geschäftspraktiken rigoros vorgehen. Abgabenbetrug schadet den redlichen Unternehmen und schwächt letztlich auch den Wirtschaftsstandort Österreich, dafür habe ich absolut kein Verständnis“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Den Fall ins Rollen gebracht haben routinemäßige Außenprüfungen des Finanzamtes Judenburg Liezen bei drei Einzelunternehmern im Jahr 2017. Dabei kam der Verdacht auf, dass diese zwar gegenüber der Abgabenbehörde als Betreiber des eigenen Gewerbebetriebes in Erscheinung traten, die Abwicklung des laufenden Geschäfts aber jeweils unter massiver Einflussnahme einer weiteren Person, nämlich des später verurteilten Haupttäters, stattfand. Bei den Unternehmen handelte es sich hauptsächlich um Obst – und Feuerwerksverkaufsstände, die in der gesamten Steiermark betrieben wurden.

Bereits bei der ersten Überprüfung wurden gröbste Mängel festgestellt: Abgesehen von massiven Buchführungsfehlern wurden auch erhebliche Kalkulationsdifferenzen aufgedeckt. Aufgrund dieser Feststellungen nahm die Steuerfahndung zielgerichtete Ermittlungstätigkeiten auf, die schließlich in Telefonüberwachungen und Hausdurchsuchungen mündeten. So konnte auch der Aufenthaltsort des Haupttäters in der Steiermark ausgeforscht werden und durch zahlreiche Einvernahmen von Beschuldigten und Angestellten bewiesen werden, dass der Abgabenbetrug bereits im Jahr 2009 begonnen und bis 2018 fortgesetzt wurde. Im Zuge der Ermittlungen wurden auch Beweise gesammelt, die eindeutig belegten, dass der später verurteilte Haupttäter der faktische Machthaber in allen Unternehmen war und nur „Strohmänner“ als Geschäftsführer vorgeschoben hatte.

Bei den Hausdurchsuchungen wurden neben den Beweismitteln, die den Abgabenbetrug belegten, auch Suchtmittel gefunden, was auch Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz zur Folge hatte. Zeitgleich wurde bei den 16 Obstständen Bargeld im Wert von mehreren tausend Euro sichergestellt. Der Haupttäter wurde festgenommen und Untersuchungshaft über ihn verhängt. Das nun ausgesprochene Gerichtsurteil bedeutet vier Jahre unbedingte Haft für ihn, die vier Beitragstäter fassten bedingte Freiheitsstrafen zwischen 15 und 24 Monaten aus und nahmen das Urteil an. Zudem müssen natürlich auch die Steuernachforderungen bezahlt werden.