Blümel: Kraftvolle Hilfen prägen Bilanz der Finanzverwaltung für 2020 Ohne Finanzverwaltung keine Krisenbekämpfung

Die österreichische Finanzverwaltung weist für das Jahr 2020 eine erste Zahlenbilanz auf, die absolut positiv ausfällt. Voraussetzung dafür war, dass die Finanzverwaltung zu Beginn der Krise rasch Lösungen entwickelte, mit denen auf geschlossene Finanzämter, Homeoffice und neue IT-Prozesse reagiert wurde. Die 11.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzverwaltung haben sich in der Krise als kraftvolle Partner der Unternehmen und aller Österreicherinnen und Österreicher erwiesen und mit Hochdruck an den Hilfsmaßnahmen gearbeitet.

Beispielhaft sei die Arbeitsleistung hinter dem direkten Umsatzersatz für November und Dezember genannt: Hier hat die Finanzverwaltung in 66 Tagen mehr als 250.000 Anträge entgegengenommen und bearbeitet. Davon wurden 212.000 Anträge genehmigt und Gelder in einer Gesamthöhe von knapp 3 Mrd. Euro ausbezahlt. Zum Vergleich: In Deutschland sind bis Ende 2020 bei den November- und Dezemberhilfen laut einer Analyse des Instituts der Deutschen Wirtschaft aufgrund von IT-Problemen nur 4 Prozent ausgezahlt worden.

Erleichterungen des Finanzministeriums in Höhe von 6,5 Milliarden Euro

Gleich nach Beginn der ersten Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie war absehbar, dass viele Unternehmen einen erhöhten Liquiditätsbedarf hatten. Daher hat sich die Bundesregierung schnell dazu entschlossen, die Steuern und Abgaben für Unternehmen auf Antrag zu stunden. Bis 31. Dezember 2020 wurden Erleichterungen des Finanzministeriums in Höhe von insgesamt 6,5 Mrd. Euro bewilligt.

Finanzminister Gernot Blümel: „Mit diesen raschen und unbürokratischen Erleichterungen konnten wir den heimischen Unternehmen zumeist innerhalb von nur 24 Stunden überlebenswichtige Liquidität geben.“

Von dieser Summe entfielen 4 Mrd. Euro auf rund 300.000 Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen bei Einkommen- und Körperschaftsteuer. Fast 85 Prozent der davon betroffenen Unternehmen sind Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz bis 0,7 Millionen Euro. Die weiteren rund 2,5 Mrd. Euro entfielen auf Zahlungserleichterungen in Form von Stundungen und Ratenzahlungen für rund 317.000 Anträge. Diese Erleichterungen kommen zum überwiegenden Großteil (69 Prozent der Anträge) Kleinbetrieben mit einem Jahresumsatz bis 0,7 Mio. Euro zu Gute.

Von diesen mehr als 600.000 Anträgen wurden annähernd 99 Prozent noch am Tag der Antragstellung bearbeitet, sodass den betroffenen Unternehmen zeitnah geholfen werden konnte.

Attraktives Ratenzahlungskonzept für bessere Planbarkeit

Das Finanzministerium hat COVID-19 bedingte Stundungen der Abgaben angeboten, die bis 31. März 2021 verlängert wurden. Das war eine wichtige Maßnahme zur Liquiditätssicherung während der Pandemie.

Blümel: „Damit die Unternehmen diese Rückstände nun bestmöglich abbauen können, bietet die Finanzverwaltung optional zur sofortigen Rückzahlung ein attraktives, neues Ratenzahlungssystem an. Damit bekommen die Unternehmen sowohl mehr Flexibilität als auch steuerliche und wirtschaftliche Planungssicherheit.“

Mit diesem neuen Modell können die Steuerrückstände über längere Zeit zu einem weitaus günstigeren Zinssatz zurückgezahlt werden. Bisher sah das gesetzliche Ratenzahlungskonzept eine Gesamtdauer von maximal 12 Monaten mit 4,5 Prozent über dem Basiszinssatz vor. Das neue Konzept beinhaltet eine gestreckte Dauer der Rückzahlung von maximal 36 statt bisher 12 Monaten sowie eine Reduktion der Zinssätze von 4,5 Prozent auf nur 2 Prozent über dem Basiszinssatz. Darüber hinaus laufen derzeit Überlegungen zur weiteren Verlängerung der Steuerstundungen.

Digitale Zukunft der Finanzverwaltung

Am 1. Jänner 2021 ist die Modernisierung der Finanzverwaltung in Kraft getreten. Die alte Struktur der österreichischen Steuer- und Zollverwaltung bestand seit mehr als 15 Jahren. In dieser Zeit haben sich die Anforderungen an die Verwaltung und die digitalen Möglichkeiten verändert. Bei der Modernisierung standen vier Leitlinien im Vordergrund: regional, schnell, effizient und attraktiv. Außerdem werden die digitalen Services, die wie zum Beispiel FinanzOnline sehr hohe Akzeptanz finden, weiter ausgebaut.

Diese Weiterentwicklungen führen zu konkreten Vorteilen für die Bürger: Einfache und automatisierte, digitale Services, kürzere Verfahrensdauern bei den „Massenverfahren“ wie Arbeitnehmerveranlagung und Familienbeihilfe, hohe Qualitäts- und Leistungsstandards sind sichergestellt und regionale Ansprechpartner bleiben erhalten.

Aber auch Unternehmen profitieren von der Modernisierung durch zeitnahes Monitoring mit hoher Rechtssicherheit, effiziente digitale Prüfung, kooperative Form der Abgabenerhebung und eine schlagkräftige Betrugsbekämpfung zur Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs.

Für die Bediensteten der Finanzverwaltung sind mit der Reform vor allem der Erhalt regionaler Arbeitsplätze sowie eine faire Arbeitsverteilung sichergestellt. Aus Staatssicht ist auch wesentlich, dass damit die Steuereinnahmen langfristig gesichert sind.

Rekordwerte bei Zahlenbilanz

2020 wurden rund 5,5 Millionen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerveranlagungen (ANV) durchgeführt. Das umfasst die Veranlagungsjahre 2019 bis zurück zum Jahr 2015.

Sektionschefin Dr. Angelika Schätz: „Rund 90 Prozent der 5,5 Millionen Veranlagungen führten zu einer Steuergutschrift. Insgesamt wurden 2020 Abgabengutschriften in der Höhe von 2,9 Milliarden Euro ausbezahlt. Brauchte die Finanzverwaltung im Jahr 2019 im Durchschnitt 24 Tage für eine Bearbeitung, so waren es 2020 durchschnittlich nur noch 21 Kalendertage.“

„Unser Ziel ist, die Bearbeitungszeiten der Arbeitnehmerveranlagungen weiterhin stetig zu verkürzen. Dass dies trotz der herausfordernden Rahmenbedingungen auch 2020 gelungen ist, freut mich besonders. Die Kolleginnen und Kollegen der Finanzverwaltung haben auf die besonderen Umstände der Pandemie mit höchster Professionalität reagiert und dafür gebührt ihnen mein aufrichtiger Dank“, betont Finanzminister Gernot Blümel.

FinanzOnline-Quote bei Lohnsteuerausgleich mittlerweile bei 76 Prozent

Rund 4,2 Millionen der 5,5 Millionen Erledigungen wurden dabei elektronisch über FinanzOnline eingereicht. Das ist eine Quote von mittlerweile 76 Prozent und im Vergleich zu den 72 Prozent des Vorjahres eine deutliche Steigerung. „Durch die Verbesserungen, die wir im Laufe der vergangenen Jahre in FinanzOnline durchführen konnten, ist die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für den digitalen Steuerausgleich stark gestiegen. Auch unser rund um die Uhr verfügbarer Chatbot Fred hat dazu beigetragen, die Nachfrage nach unseren Online-Services zu steigern“, freut sich Blümel.

Sektionschefin Dr. Angelika Schätz: „Die Altersgrenze der FinanzOnline-Nutzer/innen erstreckt sich von 4 Jahren bis 105 Jahre. Wir sind stolz, dass letztes Jahr bereits mehr als 600.000 Seniorinnen und Senioren unser Onlineangebot genutzt haben und ihre Steuererklärungen über FinanzOnline abgegeben haben.“

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung legt um 13 Prozent zu

Rund 1,6 Millionen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerveranlagungen waren so genannte Antragslose Arbeitnehmerveranlagungen (AANV). Das sind vollautomatisierte Veranlagungen, bei denen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler für das vergangene Jahr zu viel bezahlte Lohnsteuer automatisch zurückbezahlt bekommen. Im Jahr 2020 waren das für das Veranlagungsjahr 2019 rund 295 Millionen Euro.