Home Office Regelung fertig: Bis zu 600 Euro steuerliche Begünstigung Finanzminister Blümel ermöglicht steuerliche Absetzung von Homeoffice Ausstattung. 300 Euro für Arbeitnehmer, 300 Euro für Arbeitgeber.
Im heutigen Ministerrat wurde die neue Home Office Regelung beschlossen. „Home Office wird uns noch durch die Krise und auch nach der Krise begleiten. Deswegen bin ich froh, dass es gelungen ist, gemeinsam in der Bundesregierung und gemeinsam mit den Sozialpartnern hier klare Regeln zu schaffen. Es geht darum, jetzt in der Pandemie die Rechtssicherheit und den Anreiz zu schaffen, möglichst viele Kontakte zu reduzieren. Die Möglichkeit von Zuhause aus zu arbeiten soll zu keinen steuerlichen Nachteilen für die Betroffenen und die Firmen führen. Wir wollen so viel Flexibilität wie möglich und so viel Planungssicherheit wie nötig geben“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Arbeitnehmer werden über die Arbeitnehmerveranlagung bis zu 300 Euro pro Jahr als Werbungskosten absetzen können, wenn es um die Anschaffung von diversen Arbeitsmaterialien geht. Gleichzeitig werden Zahlungen von Arbeitgebern zur Abgeltung von Mehrkosten der Arbeitnehmer im Home Office bis zu 300 Euro pro Jahr steuerfrei sein. „Wir halten das für einen wichtigen Aspekt, denn hier soll nicht nur der Anreiz in monetärer Hinsicht gegeben sein, sondern auch allfällig entstehende Mehrkosten abgesetzt werden können“, so Finanzminister Gernot Blümel weiter.
Sollte der Arbeitgeber diese 300 Euro nicht ausschöpfen, wird es darüber hinaus die Möglichkeit geben, diese zusätzliche Pauschale bei den Werbungskosten geltend zu machen. Die Regelung ist bis 2023 befristet und wird dann zur weiteren Treffsicherheit evaluiert.
„Wir rechnen je nach Nutzung dieser Möglichkeiten mit steuerlichen Mindereinnahmen von bis zu 150 Millionen Euro pro Jahr“, so Finanzminister Gernot Blümel abschließend.