Zoll stoppt Tierschmuggler: 74 artengeschützte Chamäleons in Koffer entdeckt Schwarzmarktwert von rund 37.000 Euro; Täter am Flughafen Wien gestellt
Zollbeamte des Reiseverkehrs und Zollfahnder am Flughafen Wien kontrollierten am 20. Jänner 2021 auf Basis einer Risikoanalyse einen Reisenden, der aus Tansania über das äthiopische Addis Abeba nach Wien geflogen war. Der 56 Jahre alte Mann, der gerade den Gepäcksbereich durch den grünen Kanal verlassen wollte, wurde von einem erfahrenen Beamten gestellt. Zur Kontrolle des Reisenden wurde dessen Koffer mit einem Röntgengerät durchleuchtet und aufgrund eines verdächtigen Bildes geöffnet und intensiver untersucht.
So stellte sich rasch heraus, dass sich in dem Koffer Tiere befanden, die sich in der Natur zwar gut tarnen können, letztlich aber das Röntgengerät nicht überlisteten: Die Beamten entdeckten mehrere Schmuggelverstecke wie Socken und Plastikdosen, in denen 74 artengeschützte Chamäleons geschmuggelt wurden.
Die Boxen wurden daraufhin umgehend von der Zollfahndung in den Tiergarten Schönbrunn transportiert und dort von Reptilienexperten des Tiergartens geöffnet. Von den 74 Tieren waren zwei bereits tot und sind offenbar während des Transports von Tansania nach Österreich verendet. Die überlebenden Chamäleons wurden im Tiergarten Schönbrunn untersucht und versorgt. Bei den Tieren handelt es sich sowohl um Jungtiere im Alter von nur einer Woche als auch um erwachsene Chamäleons. Sie stammen den Experten des Tiergartens zufolge aus dem Usambara-Gebirge, eine momentan sehr regenreiche und kühle Region in Tansania. Die Reptilien werden nun in Terrarien untergebracht, die ihre speziellen Bedürfnisse wie hohe Grundfeuchtigkeit sowie eine luftige und kühle Umgebung erfüllen.
Den Ermittlungen zufolge waren die Tiere für den tschechischen Markt bestimmt und sollten dort weiterverkauft werden. Der Schwarzmarktwert beträgt rund 37.000 Euro.
Finanzminister Gernot Blümel: „Die wichtige Arbeit des Zolls trägt auch regelmäßig dazu bei, Tierleid zu beenden und skrupellosen Tierschmugglern das Handwerk zu legen. So sorgt der Zoll nicht nur für den Schutz von heimischen Unternehmen und Konsumenten, sondern leistet auch einen unerlässlichen Beitrag zum Tierschutz und zum Erhalt seltener Arten.“
Den Täter erwartet nun ein Verwaltungsstrafverfahren mit einer zu erwartenden Strafe in Höhe von 6.000 Euro. Außerdem verlor der Tierschmuggler den Anspruch auf die Tiere und zuzüglich seines Einkaufspreises und seiner Reisekosten dürfte ihn der illegale Tierschmuggel empfindlich teuer zu stehen kommen.