Vom Zoll gestoppt: Juwelier wollte 4,5 kg Goldschmuck illegal einführen Blümel: „Zoll stellt sich mit Aufgriffen wie diesem vor redliche Steuerzahler!“
„Schweigen ist Gold“, dachte sich sprichwörtlich wohl ein Österreicher, der mit einem Freund am Sonntag, 6.6.2021, via Flug aus Istanbul am Flughafen Wien Schwechat ankam. Denn erst als er von den aufmerksamen Zöllnerinnen und Zöllnern zur Zollkontrolle gebeten wurde, fragte er diese, wo denn „der Zoll“ sei. Dass er 4,5 kg Gold mit sich führte, hielt er vorerst jedoch nicht für erwähnenswert.
Bei der Befragung durch den Flughafen-Zoll gab der türkischstämmige Mann lediglich an, Zigaretten im Gepäck zu haben. Nachdem sein Koffer durch das Röntgengerät des Zolls geschickt worden war, wurde der österreichische Staatsbürger aufgefordert, den Reisekoffer und sein zusätzlich mitgeführtes Sackerl zu öffnen. Im Koffer wurde dabei die angekündigte Stange mit 200 Stück Zigaretten vorgefunden.
Daraufhin entsann sich der Reisende, dass er auch Schmuck bei sich habe. Bei der weiteren Kontrolle des Sackerls wurde zuerst eine Sicherheitsplombe des türkischen Zolls entfernt. In weiterer Folge wurden ganze 4,5 kg verschiedenster goldener Schmuckstücke offengelegt.
Aus der Türkei ordnungsgemäß exportiert, in Österreich nicht angemeldet „importiert“
Die Sicherheitsplombe ist Zeichen dafür, dass der Schmuck aus der Türkei ordnungsgemäß exportiert wurde. In Österreich fand jedoch keine aktive Zollanmeldung der Waren statt, was somit eine illegale Einfuhr darstellt.
Nachdem nun alle mitgeführten Waren ersichtlich waren, legte der 44jährige Juwelier eine Rechnung eines türkischen Goldhändlers über den Schmuck im Wert von rund 176.500 Euro vor. Darüber hinaus zeigte er ein Zolldokument, das als Warenverkehrsbescheinigung im Handel zwischen EU-Mitgliedern und der Türkei verwendet wird, um von günstigeren Zollsätzen zu profitieren. Den Schmuck wollte er in seinem Geschäft in Wien weiterverkaufen.
Da der Goldpreis in den vergangenen Jahren stetig gestiegen ist, in der Türkei aber unter anderem aufgrund des niedrigeren Lohnniveaus vergleichsweise günstig Schmuck hergestellt wird, dürfte das dortige Angebot zu einem moderaten Preis für den Juwelier wohl verlockend gewesen sein.
Durch die nicht erfolgte Zollanmeldung umging er jedoch 35.395 Euro an Einfuhrumsatzsteuer, die bei diesem Import in Österreich zu leisten gewesen wären.
Der Schmuck wurde durch den Zoll beschlagnahmt und ein Finanzstrafverfahren gegen den Juwelier eingeleitet. Als mögliche Höchststrafe im Verfahren kommen zum Verfall der Schmuckwaren gegebenenfalls 70.790 Euro hinzu.
„Wir sehen uns als verlässlicher Partner gegenüber allen heimischen Unternehmen“, hält Finanzminister Gernot Blümel fest, betont aber nachdrücklich: „Im Sinne von Fairness und Steuergerechtigkeit in Österreich erwarten wir allerdings, dass bestehende Regeln von allen eingehalten werden.“ Den Zöllnern am Flughafen Wien Schwechat spricht der Finanzminister seine Anerkennung aus, denn „der Zoll trägt mit Aufgriffen wie diesem dazu bei, konsequent die Missachtung unserer Gesetze zu ahnden –die redlichen Steuerzahler dürfen nicht die Dummen sein!“