Rekordverdächtiger Schwarzgeldfund der Steuerfahndung: Mehr als 3,5 Mio Euro gehortet
Die Salzburger Steuerfahndung machte bei Hausdurchsuchungen bei den Betreibern eines großen Apres Ski-Lokals einen unglaublichen Fund. Sie stellten Bargeld und Sparbücher mit Schwarzgeld in einer Gesamthöhe von über 3,5 Millionen Euro sicher. Dem noch nicht genug, wurde beim Wirten auch eine illegale Handfeuerwaffe entdeckt.
Aufgrund eigener Ermittlungen hegte die Steuerfahndung schon länger den Verdacht, dass das Salzburger Apres Ski-Lokal Schwarzeinnahmen generierte. Die Ermittlungen mündeten schließlich in Hausdurchsuchungen bei der Betreiberfamilie im September 2019. Dabei erhärtete sich dieser Verdacht binnen kürzester Zeit massiv. Zunächst wurden neben einer nicht registrierten illegalen Handfeuerwaffe in einem Sakko im Kleiderkasten des Wirtes 34.500 Euro in den Sakkotaschen vorgefunden. Das tat der Beschuldigte noch humorvoll mit der Aussage „es handle sich dabei um sein Taschengeld“ ab.
Die weiteren Durchsuchungen zeigten dann aber das schier unglaubliche Ausmaß der vermuteten Steuerverkürzungen. Im hauseigenen Safe und in diversen Taschen wurden insgesamt Bargelder in der Höhe von über 780.000 Euro und über 200 (!) vorwiegend namenlose Sparbücher mit einer Gesamteinlage von mehr als 2,7 Millionen Euro vorgefunden.
Da die Beschuldigten die Herkunft des Geldes nicht erklären konnten, bestand somit der Verdacht, dass die Gelder aus Schwarzeinnahmen des Apres Ski-Lokals stammen. Insbesondere auch deshalb, weil durch Einsicht in die Sparbücher festgestellt werden konnte, dass in der Hochsaison an einem Tag bis zu drei namenlose Sparbücher mit einer Einlage von jeweils knapp unter 15.000 Euro angelegt wurden und diese Transaktionen nicht in die Geschäftsunterlagen des Gastronomiebetriebes aufgenommen wurden.
Aufgrund des nunmehrigen Fahndungsdrucks haben die Beschuldigten bereits wenige Tage nach der Durchsuchung eine Million Euro als „Vorauszahlung“ für die zu erwartende Steuernachforderung an das Finanzamt überwiesen. Bemerkenswert ist auch, dass seit dem Zeitpunkt der Durchsuchung der Gastronomiebetrieb in etwa die doppelten monatlichen Umsätze erklärt, als in den Vergleichszeiträumen vor der Durchsuchung. Die Beschuldigten selbst haben bereits ein vollumfängliches Geständnis abgelegt.
Gleichzeitig zu den finanzstrafrechtlichen Ermittlungen der Steuerfahndung startete das Finanzamt eine Betriebsprüfung. Die abgeschlossene akribische abgabenrechtliche Prüfung durch das Finanzamt Österreich, Standort St. Johann-Tamsweg-Zell am See, unterstützt durch die Steuerfahndung führte zu einer Abgabennachforderung in der Höhe von 3.255.158 Euro. Der Großteil davon wurde von den Beschuldigten bereits beglichen. Nun ist die Staatsanwaltschaft Salzburg am Zug, denn die Lokalbetreiber müssen sich auch vor dem Landesgericht Salzburg verantworten. Bei dem Verfahren droht ihnen eine Geldstrafe in Millionenhöhe, auch eine mehrjährige Freiheitsstrafe ist möglich.
„Die Höhe der hier festgestellten Schwarzgelder überraschte selbst die erfahrensten Ermittler“, so Finanzminister Gernot Blümel, der weiter ausführt: „Steuer- und Abgabenbetrug verzerren den Wettbewerb, schaden der Wirtschaft und jedem einzelnen, der dadurch eine höhere Steuerleistung erbringen muss. Mein Dank gilt der Steuerfahndung und dem Finanzamt für die akribische Ermittlungsarbeit und den erfolgreichen Abschluss dieses beispiellosen Falles.“