Coronahilfen: „Gehen konsequent gegen schwarze Schafe vor“ Vorbild Österreich: Seit März 2020 wurden 1.116 Risikoanträge identifiziert und Betrugsversuche im Ausmaß von rund 22 Millionen Euro bereits im Vorfeld verhindert.

„Wir helfen seit Anfang der Krise so rasch wie möglich und so kulant wie nötig. Wenn sich allerdings einige wenige während der Pandemie auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bereichern, gibt es kein Verständnis. Daher haben wir von Beginn an Maßnahmen gesetzt, um Betrug und Missbrauch bestmöglich bereits im Vorfeld zu unterbinden. Hier hilft uns das langjährige Wissen und der hohe Digitalisierungsgrad der Verwaltung“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Damit ist Österreich seinen deutschen Nachbarn weit voraus und nimmt eine Vorreiterrolle ein. Auf der FinanzOnline-Plattform werden täglich 118.000 Anliegen bearbeitet, insgesamt gab es dort voriges Jahr rund 5,3 Millionen User. Um Missbrauch oder Betrug so weit wie möglich zu unterbinden, werden die eingereichten Anträge vor der Bearbeitung einer Vorfeldanalyse unterzogen. Durchgeführt werden die risikobasierten Analysen im Predictive Analytics Competence Center des Finanzministeriums. Sie bedienen sich alter Steuerdatensätze und gleichen sie ab. Verifiziert wird regelmäßig, welche Wirtschafts- und Steuerprüfer aktiv und prüfberechtigt sind. Diese Daten werden bei der Beantragung einer Hilfe durch einen Wirtschafts- oder Steuerprüfer abgeglichen, eine falsche Meldung würde einen Alarm auslösen.

„Seit März 2020 haben wir dank dieser Risikoanalysen 1.116 Risikoanträge identifiziert und so Betrugsversuche im Ausmaß von rund 22 Millionen Euro bereits im Vorfeld verhindert. Diese Fälle betreffen unter anderem Unternehmer mit rechtskräftig bescheideten Finanzstrafen, inaktive Unternehmen, Unternehmen in Konkurs oder Insolvenz, Unternehmen, die eine aggressive Steuerpolitik betreiben oder auch aktengelöschte Unternehmen. In all diesen Fällen wurde kein Steuergeld ausbezahlt“, betont Finanzminister Blümel.

In Deutschland hatten sich Betrüger fälschlich als Wirtschaftsprüfer ausgegeben, um Hilfsgelder für Unternehmen zu beantragen; möglich war das dort auch, weil teils neue Datenbanken mit neuen Datensätzen ins Leben gerufen wurden. In Österreich dagegen ist auch für Neugründungen eine Hilfe nur dann vorgesehen, wenn das Gründungsdatum vor Bekanntgabe der Hilfe lag. „Mit diesem System sind wir bislang gut gefahren. Wir schützen auch weiterhin die ehrlichen Betriebe und gegen konsequent gegen schwarze Schafe vor“, erklärt Finanzminister Gernot Blümel abschließend.