Finanzpolizei beschlagnahmt bei Razzien in Salzburg 69 illegale Glücksspielgeräte Vier illegale Glücksspielbetriebe ausgehoben, rund 500.000 Euro an Strafen verhängt
Binnen einer Woche rückte die Finanzpolizei gemeinsam mit Einsatzkräften der Polizei vier Mal zu Glücksspielkontrollen aus. Anlass waren anonyme Anzeigen bei Finanzpolizei und Polizei sowie der Hinweis eines Vermieters, wonach in den Lokalen in der Stadt Salzburg illegales Glücksspiel betrieben werde.
Finanzminister Gernot Blümel: „Zuletzt haben wir beobachtet, dass immer mehr organisierte Banden aus dem Osten versuchen, sich in Österreich festzusetzen. Dieser Entwicklung wirken wir mit ständigen Kontrollen der Finanzpolizei entgegen und setzen die kriminellen Betreiber der illegalen Glücksspiellokale unter Druck. Allein bei diesen vier Einsätzen wurden illegale Glücksspielgeräte im Wert von rund 250.000 Euro beschlagnahmt. Wir werden den Kampf gegen diese Kriminellen gemeinsam mit der Polizei vehement fortsetzen und ich danke den engagierten Finanzpolizistinnen und Finanzpolizisten für ihren professionellen Einsatz.“
Bereits die erste Kontrolle am 25. Februar erwies sich als Volltreffer: Das Lokal in der Salzburger Innenstadt war als Café getarnt, blickdicht beklebt und mit der Aufschrift „wegen Corona vorübergehend geschlossen“ gekennzeichnet. Die kameraüberwachte Tür wurde zunächst trotz mehrmaligem Klopfen und der Ankündigung einer Zwangsöffnung durch die Finanzpolizei nicht geöffnet. Erst als der Schlosser am Türschloss hantierte, wurde die Türe von innen geöffnet. In dem Lokal waren 12 Personen anwesend, die Getränke konsumierten, rauchten und in einem verborgenen Hinterzimmer, das durch eine schmale Öffnung in der Bar zugänglich war, an 9 illegalen Glücksspielautomaten spielten. Eine der anwesenden Personen dürfte als Kellnerin gearbeitet haben.
Der zweite Einsatz fand am 28. Februar im Erdgeschoß eines Gebäudekomplexes in der Nähe des Salzburger Hauptbahnhofes statt. Auch hier waren die Fenster blickdicht beklebt und das Lokal war als Sonnenstudio, das „in Kürze“ öffnet, getarnt. Die Eingangstür sprang beim Klopfen und Ankündigen der Kontrolle durch die Finanzpolizistinnen und -polizisten auf. Eine weitere Zwischentür wurde von den anwesenden Beamten der Cobra mit Zwangsgewalt geöffnet. Gleichzeitig sicherten weitere Beamte den ebenfalls von Kameras überwachten Hinterausgang des Lokals. Beim Öffnen der Zwischentür versuchten 7 Personen durch den Hinterausgang zu entkommen, wurden aber von der Polizei gestellt. In dem Lokal wurden 9 illegale Glücksspielgeräte sichergestellt. Eine anwesende Frau dürfte illegal als Kellnerin gearbeitet haben.
Unmittelbar neben dem zweiten Lokal fand gleich darauf der dritte Einsatz statt und betraf das Nachbarlokal, das bereits von früheren Kontrollen bekannt war. Zuletzt waren dort Mitte Dezember 11 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt worden. Wieder waren die Fenster blickdicht verklebt und die Eingangstüren mit Kameras überwacht. Diesmal wurde die Tür freiwillig geöffnet und im Inneren fand die Finanzpolizei 6 Spielerinnen und Spieler, acht Glücksspielgeräte sowie ein Wettterminal eingeschaltet und betriebsbereit vor.
Schließlich fand am 1. März eine spontane Kontrolle statt, nachdem ein Lokalvermieter seine Räumlichkeiten auf eigene Kosten hat öffnen lassen und darüber die LPD informierte. In dem Lokal wurden 42 illegale Glücksspielgeräte sichergestellt.
An den Einsätzen waren in Summe rund 60 Einsatzkräfte von Finanzpolizei und Polizei beteiligt. Insgesamt wurden 69 illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt und anschließend von einer Transportfirma abtransportiert. 3 der 4 Lokale wurden von der LPD Salzburg behördlich geschlossen und versiegelt. Gegen die Betreiber und Lokaleigentümer wurden Strafen in Höhe von rund 500.000 Euro wegen Verstößen gegen das Glücksspielgesetz, das Wettunternehmergesetz, die Gewerbeordnung, das ASVG, den Nichtraucherschutz und die COVID-19-Schutzbestimmungen verhängt. Zudem sprachen Finanzpolizei und Polizei zahlreiche Anzeigen und Strafanträge wegen Verstößen gegen den Nichtraucherschutz und wegen Missachtung der COVID-19-Bestimmungen gegenüber den angetroffenen Spielerinnen und Spielern aus.