Steuererstattungen in Millionenhöhe erschlichen – 5 Jahre Haft

Dank akribischer Ermittlungen konnte die Steuerfahndung einen großen Betrugsfall erfolgreich abschließen: Ein selbsternannter „Steuerexperte“ reichte für knapp 1.000 Personen falsche Arbeitnehmerveranlagungen ein und kassierte so Steuererstattungen in Millionenhöhe. Er wurde nun vom Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Abgabenhinterziehung, Abgabenbetrugs, Untreue, schweren Betrugs und Geldwäsche zu 60 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

„Der Täter agierte ausgesprochen professionell und mit seiner hohen kriminellen Energie betrog er den Staat mit gefälschten Arztrechnungen um knapp 5,6 Millionen Euro. Die nun ausgesprochene Haft- und Geldstrafe zeigt deutlich, dass sich Abgabenbetrug nicht rentiert und wir hier rigoros durchgreifen“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Der Täter flog durch verschärfte IT-gestützte Risikoanalysen bei der Arbeitnehmerveranlagung auf. So fielen einige Zahnarztrechnungen auf, die dieselben ungewöhnlichen Formulierungen und Rechtschreibfehler sowie an derselben Stelle Artefakte eines defekten Scanners aufwiesen. Eine Überprüfung bei den Zahnärzten ergab, dass die betroffenen Abgabepflichtigen von diesen niemals behandelt worden waren.

Aufgrund dieser Tatsachen wurde die Steuerfahndung mit weiteren Ermittlungen beauftragt. Durch Logfile- und IP-Adressenauswertungen aus FinanzOnline, bei denen auch zahlreiche Zugriffe von spanischen IP-Adressen festgestellt wurden, konnte durch Abgleich mit Passagierlisten einer österreichischen Fluglinie ein mittlerweile 54-jähriger Wiener ausgeforscht werden, dessen Aufenthalte auf Mallorca sich mit diesen Zugriffen deckten.

Im Zuge der darauffolgenden Hausdurchsuchungen zeigte sich der hohe Professionalisierungsgrad des Täters. Versteckt im Sockel eines Büroschrankes sowie hinter einer abgehängten Zwischendecke wurden die FinanzOnline-Zugangsdaten von mehr als 800 Abgabepflichtigen sowie diverse Stempel von Zahnärzten, Zahnkliniken und Augenkliniken, die für die Fälschung der Rechnungen verwendet worden waren, sichergestellt.

Offenbar hat der selbsternannte Steuerexperte über ein Vermittlernetzwerk, das er über Jahre aufgebaut hat, leichtgläubige Opfer gefunden, die selbst noch nie eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben und in der Hoffnung auf schnelles Geld bereitwillig ihre FinanzOnline-Zugangsdaten hergaben. Er vereinbarte mit den Steuerpflichtigen hohe Provisionen und reichte in weiterer Folge die falschen Arbeitnehmerveranlagungen ein. In den folgenden Jahren reichte er – ohne das Wissen der jeweiligen Steuerpflichtigen – weitere falsche Arbeitnehmerveranlagungen ein und kassierte die volle Steuerrückerstattung. Dabei bediente er sich auch des „DarkNet“, um seine IP-Adresse zu verschleiern. Da auch diese Vorgehensweise aufflog, verhängte die Staatsanwaltschaft in der Folge Untersuchungshaft über ihn. Der insgesamt hinterzogene Betrag einschließlich der persönlichen Einkommen- und Umsatzsteuer des Täters beläuft sich auf etwa 5,6 Millionen Euro.

Über den österreichischen Haupttäter wurden insgesamt 60 Monate sowie eine Geldstrafe über 1 Million Euro für Abgabenhinterziehung verhängt, gegen die drei Beitragstäter – zwei Österreicher und einen Türken – wurden Geldstrafen zwischen 70.000 und 180.000 Euro sowie bedingte Haftstrafen von 12 Monaten ausgesprochen. Die Urteile gegen die Beitragstäter sind bereits rechtskräftig.