Steuerbetrug mit gefälschten Rechnungen – 40 Monate Haft für Haupttäter
Die Steuerfahndung konnte dank ihrer Ermittlungstätigkeit Schuldsprüche gegen drei Angeklagte und eine oberösterreichische Firma erwirken. Ein türkischstämmiger Oberösterreicher wurde wegen der Erstellung von Scheinrechnungen und der damit verbundenen unrechtmäßigen Vorsteuererstattung zu 40 Monaten Haft, einer Geldstrafe von 500.000 Euro sowie einer Schadenswiedergutmachung von mehr als 630.000 Euro verurteilt.
„Steuerbetrug ist Betrug am Staat und an jedem ehrlichen Steuerzahler in Österreich. Wir werden hier auch weiterhin mit vereinten Kräften entschlossen dagegen vorgehen. Die hervorragende Zusammenarbeit der verschiedenen Organisationen der Finanzverwaltung mit der Justiz und der Staatsanwaltschaft hat in diesem Fall zu einem erfolgreichen Abschluss geführt und ist ein Paradebeispiel für erfolgreiche Betrugsbekämpfung“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Im Juni 2018 kam im Finanzamt Graz-Stadt der Verdacht der unrechtmäßigen Erstattung von Vorsteuerbeträgen in Verbindung mit der Fälschung von Urkunden auf. Der später verurteilte Hauptangeklagte soll ab 2014 Scheinrechnungen mit österreichischer Umsatzsteuer erstellt haben, deren Empfänger türkische Firmen waren. Für die Erstellung der Scheinrechnungen verwendete der 42-jährige den Firmenstempel sowie das Rechnungslayout seines oberösterreichischen Arbeitgebers, dazu verfügte er über die Daten der türkischen Frächter, die Kunden bei dieser Firma waren. Diese Scheinrechnungen wurden schließlich mit ebenfalls gefälschten Vollmachten im Namen der türkischen Firmen im Finanzamt eingereicht. Eine tatsächliche Leistung hat es natürlich nie gegeben und auch die türkischen Firmen wussten nichts von den unrechtmäßigen Vorsteuererstattungen.
Der Täter ließ sich das Geld auf sein Konto in der Türkei überweisen, ein Teil davon fand den Weg über Barauszahlungsstellen wieder zu ihm nach Österreich, der Rest blieb in der Türkei. Im Jahr 2016 stellte der Arbeitgeber des Mannes schließlich Ungereimtheiten in der eigenen Buchhaltung fest und vereinbarte mit ihm die Rückzahlung des Schadens, die Behörden wurden aber nicht informiert. Der Täter setzte sein Fehlverhalten fort, erst als die Steuerfahndung bereits mit Ermittlungen begann und Hausdurchsuchungen vorbereitete, wurde von dem Unternehmen Anzeige erstattet.
Nach Hausdurchsuchungen, Kontoöffnungen und freiwilligen Nachschauen der Steuerfahndung im Juni 2018 mit 44 Einsatzkräften an 11 Einsatzorten konnten die Straftaten schließlich bewiesen werden. Gemeinsam mit zwei weiteren Tätern, einem 48-jährigen Österreicher sowie einem 36-jährigen Türken, die ebenfalls in dem Unternehmen angestellt waren, wurden vom Angeklagten insgesamt 986.000 Euro an Vorsteuern illegal geltend gemacht. Er war beim Prozess letztlich geständig, die Scheinrechnungen erstellt zu haben und sich durch die Vorsteuer bereichert zu haben, beim Betrug am eigenen Arbeitgeber schob er sich mit den anderen beiden Angeklagten gegenseitig die Schuld zu.
Am 13. April 2021 endete der Prozess mit Schuldsprüchen und im Wesentlichen im Sinne der Anklage. Der Erstangeklagte wurde zu insgesamt 40 Monaten Haft, davon 24 unbedingt, zu einer Geldstrafe von 500.000 Euro und zu einer Schadenswiedergutmachung von 634.434,59 Euro verurteilt. Der Arbeitgeber des Mannes erhielt eine Geldstrafe in der Höhe von 800.000 Euro und muss sich an der Schadenwiedergutmachung des Ersttäters mitbeteiligen. Der österreichische Mittäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr sowie ebenfalls zu einer Schadenwiedergutmachung verurteilt, der türkische Staatsbürger zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.