Blümel: Budgetvollzug signalisiert Beibehaltung des wirtschaftlichen Aufwärtstrends Ein- und Auszahlungen nach wie vor von den Auswirkungen der COVID-19 Maßnahmen beeinflusst.
Für den Zeitraum von Jänner 2021 bis August 2021 liegen die Zahlen des Bundeshaushalts vor. Der Bericht, den das BMF an das Parlament übermittelt, zeigt einerseits die andauernde Belastung des Bundeshaushalts durch die COVID-19 Pandemie und andererseits die Effekte des wirtschaftlichen Aufschwungs seit den Öffnungen im Frühsommer. „Alle wirtschaftlichen Indikatoren legen nahe, dass Österreich in vielen Bereichen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise erfolgreich bewältigt hat. Auch der Budgetvollzug signalisiert eine Beibehaltung dieses Aufwärtstrends. Mitte September 2021 – und damit früher als von vielen erwartet – sank auch erstmals die Zahl der registrierten Arbeitslosen unter das Niveau in der Vergleichswoche 2019. Gleichzeitig gibt es einen Rekordstand an offenen Stellen“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Die bereinigten Einzahlungen betragen mit 53,8 Milliarden Euro um +8,3 Mrd. Euro, bzw. +18,2% mehr als im Vorjahreszeitraum. Die höheren Einzahlungen resultieren vorwiegend aus höheren Einzahlungen in den Bereichen Öffentliche Abgaben (+7,2 Mrd. Euro), Arbeit (+950,4 Mio. Euro), Familie und Jugend (+462,2 Mio. Euro) und Bundesvermögen (+386,2 Mio. Euro).
Demgegenüber stehen bereinigte Auszahlungen in der Höhe von 65,1 Mrd. Euro, die um +6,9 Mrd. Euro bzw. +11,8% höher als im Vorjahresvergleichszeitraum sind. Die höheren bereinigten Auszahlungen resultieren vorwiegend aus höheren Auszahlungen in den Bereichen Bundesvermögen (+4,3 Mrd. Euro), Gesundheit (+1,1 Mrd. Euro), Finanzausgleich (+574,5 Mio. Euro) und Wirtschaft (+483,7 Mio. Euro).
Ebenfalls im Monatserfolg enthalten ist die aktuelle COVID-19-Berichterstattung.
Bis zum 15. September 2021 wurden inklusive Verlängerungen 296.075 Anträge auf Kurzarbeit genehmigt. Diese umfassen 118.206 Betriebe und 1.289.042 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ein Fördervolumen von 10,3 Mrd. Euro. Die Auszahlungen für Kurzarbeit belaufen sich insgesamt (2020+2021) bis zum 15. September 2021 auf 9 Mrd. Euro.
Aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds wurden im Jahr 2021 bis zum 15. September 2021 8,9 Mrd. Euro ausbezahlt. Für die Jahre 2020 und 2021 summieren sich die Auszahlungen aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds auf 17,4 Mrd. Euro. Darunter fallen unter anderem der Fixkostenzuschuss, Lockdown-Umsatzersatz und der Härtefallfonds. Der Ausfallsbonus und Verlustersatz wurden bis Mitte November (Ausfallsbonus II) beziehungsweise Juni 2022 (Verlustersatz) verlängert.
Beim Ausfallsbonus wurden bis 15. September 2021 Anträge von 149.802 Unternehmen positiv erledigt (keine Mehrfachzählungen). Die gewährten Zuschüsse belaufen sich auf 3.028,1 Mio. Euro, davon wurden 3.026,7 Mio. Euro bereits ausbezahlt bzw. zur Auszahlung freigegeben. Der größte Teil entfällt hierfür auf einen Ausfallsbonus für den Monat März 2021. Das beantragte Volumen für Juni 2021, der letzte Monat, dessen Antragsfrist bereits geschlossen ist, beträgt mit 127,9 Mio. Euro nur noch die Hälfte des beantragten Volumens für Mai 2021 und spiegelt somit die konjunkturelle Erholung wider.
Beim Verlustersatz wurden bis zum 15. September Anträge von 880 Unternehmen positiv erledigt. Hier wurden 396,5 Mio. Euro bereits ausgezahlt. Aus dem NPO-Unterstützungsfonds wurden bis 31. August 2021 514,8 Mio. Euro an Antragsstellende ausbezahlt, davon 274,5 Mio. Euro im Jahr 2021. Im Zuge des Kommunalen Investitionsgesetz wurden bis Ende August insgesamt 774,2 Mio. Euro ausbezahlt, davon 513,5 Mio. Euro im Jahr 2021.
„Die Öffnungen im Frühsommer gemeinsam mit dem Impffortschritt haben zu einer anhaltenden positiven Entwicklung in der Wirtschaft geführt. Dies ist auch bei den Hilfen ersichtlich. Das beantragte Volumen des Ausfallsbonus für Juni 2021 beträgt mit 127,9 Mio. Euro nur noch die Hälfte des beantragten Volumens für Mai 2021. Es ist nun an der Zeit die unmittelbaren Krisenhilfen konjunktur- und bedarfsgerecht zurückzufahren. Jedenfalls läuft der verlängerte Verlustersatz und sämtliche steuerliche Begünstigungen bis Jahresende 2021. Anträge für den Verlustersatz können sogar bis Mitte 2022 gestellt werden“, so Blümel.