Blümel: Positiver Trend bei Arbeitsmarkt, Steuereinnahmen und Budget Wirtschaftsleistung liegt 1,1 % über dem Vorkrisenwert

Die aktuellen Wirtschaftsdaten sind Grund für Optimismus, denn die Wirtschaftsleistung hat sich in allen Sektoren graduell verbessert und liegt nun nahe am oder über dem Durchschnittswert von 2019. „Das ist eine gute Nachricht für uns alle – für die Unternehmen sowie für die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich. Wir haben gelernt besser mit der Pandemie umzugehen und haben inzwischen durch die Impfung ganz andere Möglichkeiten als zu Beginn der Krise. So können wir mittlerweile den Schaden auf die Wirtschaft sehr gering halten. Durch die gute Entwicklung haben sich auch die Prognosen für das Gesamtjahr verbessert“, so Finanzminister Gernot Blümel.

Während das WIFO im Frühjahr noch von einem Wachstum von lediglich 1,5 % ausging, liegen die aktuellen Prognosen bei 4 % für heuer und 5 % für das kommende Jahr. Diese Entwicklung wirkt sich natürlich auch positiv auf den Arbeitsmarkt, die Steuereinnahmen und folglich das Budget aus. Die Arbeitslosigkeit sinkt kontinuierlich und die Zahl der offenen Stellen befindet sich mittlerweile auf Rekordniveau.

„Die gute Wirtschaftslage zeigt sich auch deutlich bei den Wirtschaftshilfen, die von immer weniger Unternehmen in Anspruch genommen werden müssen. Neben der Kurzarbeit laufen noch der NPO-Fonds und der Härtefallfonds, die von der Pandemie noch betroffene Betriebe und Vereine unterstützen. Mit dem Ausfallsbonus und dem Verlustersatz gibt es auch noch die Möglichkeit, Direktzuschüsse für besonders betroffene Unternehmen mit einem Umsatzausfall von mehr als 50 % zu beantragen. Dieses Kriterium wird erfreulicherweise von immer weniger Unternehmen erreicht“, so Blümel.

Während im Jänner noch 110.000 Anträge für den Ausfallsbonus mit einem Gesamtvolumen von mehr als 615 Millionen Euro gestellt wurden, gab es im Juni nur noch rund 34.000 Anträge und für Juli bis dato 5.700 Anträge mit einem Volumen von nur noch 28 Millionen Euro. Diese Tendenzen sind bei allen Hilfsmaßnahmen ersichtlich.

„Wir haben es immer als unsere Aufgabe gesehen, dort zu helfen, wo Hilfe dringend gebraucht wird, gleichzeitig aber so verantwortungsvoll wie nur möglich mit dem Steuergeld der Menschen umzugehen. Unser Motto war daher von Beginn an so streng wie nötig und so kulant wie möglich zu sein. Daher haben wir auch eine Amnestie für Wirtschaftshilfen geschaffen. Ich plädiere dafür, dass möglichst viele betroffene Betriebe von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, um einen etwaigen Schaden von sich und ihrem Unternehmen abzuwenden“, erklärt Finanzminister Blümel.

Seit 1. August besteht die Möglichkeit zur Korrektur eines Antrags auf COVID-19 Förderungen auf der Webseite der COFAG. Eine freiwillige Berichtigung bewahrt die Unternehmen auch vor einer etwaigen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, zu der die Finanzverwaltung bei Missständen verpflichtet ist. Die Möglichkeit, den Antrag noch zu korrigieren gilt bis Ende des Jahres, dann läuft die Antragsmöglichkeit auf der Webseite der COFAG aus.