Maßnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten

Finanzminister Brunner
Foto: BMF/Wenzel

"Mit einem Entlastungsvolumen von mehr als 32 Milliarden Euro wirken wir den Preissteigerungen im Energiebereich deutlich entgegen und entlasten die Österreicherinnen und Österreicher sowie unsere heimischen Betriebe spürbar. Das Leben muss für die Menschen weiter leistbar bleiben und das werden wir auch künftig sicherstellen."

Finanzminister Magnus Brunner

Die Bundesregierung hat in den letzten Wochen zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bevölkerung sowie die Wirtschaft zu entlasten und die derzeit hohen Energiepreise abzufedern. In Summe werden knapp 32,7 Milliarden Euro investiert, um der aktuellen Entwicklung entgegen zu wirken.  Damit senkt die Bundesregierung die Kosten des täglichen Lebens für alle Österreicherinnen und Österreicher und gibt den Betrieben mehr Luft zum Atmen.

Alle Maßnahmen im Überblick

Stromkostenbremse

Die Stromkostenbremse ist für ca. 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts wirksam und dämpft den Kostenanstieg massiv. Für den Verbrauch über 2900 kWh hinaus muss der Marktpreis bezahlt werden. Dadurch wird auch ein Anreiz zum Stromsparen gesetzt.

Die Stromkostenbremse entlastet einen Haushalt um durchschnittlich rund 500 Euro pro Jahr. Rund 3 bis 4 Mrd. Euro, je nach Preisentwicklung, stellt die Bundesregierung dafür in Summe bereit. Die Stromkostenbremse wird voraussichtlich ab 1. Dezember direkt auf den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.

3. Anti-Teuerungspaket

Das dritte Maßnahmenpaket gegen die Teuerung weist über den Zeitraum 2022-2026 ein Gesamtvolumen von 28,7 Mrd. € auf und setzt sich aus kurzfristigen und unmittelbar wirkenden Entlastungsmaßnahmen sowie strukturellen und dauerhaft entlastenden Änderungen im Steuer- und Transfersystem zusammen.

  • Abschaffung der kalten Progression. Konkret sollen die Grenzbeträge der Progressionsstufen (mit Ausnahme der 55%-Stufe) sowie negativsteuerfähige Absetzbeträge (Verkehrsabsetzbetrag, Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag, Pensionistenabsetzbetrag, Unterhaltsabsetzbetrag, Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag) automatisch um 2/3 der Inflation vom Zeitraum Juli bis Juni ab 1.1. des Folgejahres angehoben werden. Um auf sich verändernde gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren zu können, soll die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet werden, jährlich im Ausmaß des restlichen Volumens von 1/3 der Wirkung der kalten Progression einen Gesetzesvorschlag an den Nationalrat vorzulegen, der Entlastungsmaßnahmen von Erwerbstätigen und/oder Pensionistinnen und Pensionisten im Ausmaß dieses Volumens beinhaltet. Das Volumen soll jährlich durch einen Progressionsbericht wissenschaftlich festgestellt werden.
  • Valorisierung von Sozialleistungen. Ab 2023 werden analog zur Abschaffung der kalten Progression bisher noch nicht indexierte Sozialleistungen valorisiert, wobei als Basis die Inflation im Zeitraum von Juli des Vorjahres bis Juni des aktuellen Jahres dient. Das betrifft den Kinderabsetzbetrag, Reha-, Kranken- und Umschulungsgeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld sowie Studienbeihilfe.
  • Senkung der Lohnnebenkosten. Um den Faktor Arbeit weiter zu entlasten, werden die Lohnnebenkosten ab 2023 permanent um 0,3 Prozentpunkte gesenkt.
  • Einmalzahlung für vulnerable Gruppen. Das dritte Entlastungspaket sieht eine weitere Einmalzahlung i.H.v. 300 Euro für unterschiedliche Leistungsbezieherinnen und Bezieher vor, z.B. von Sozialhilfe, Studienbeihilfe, Rehabilitations-, Kranken- und Wiedereingliederungsgeld. Die Auszahlung erfolgt ab September 2022.
  • Einmalzahlung Familienbeihilfe. Um Familien möglichst rasch zu entlasten, wird bereits im August 2022 einmalig eine „Sonder-Familienbeihilfe“ i.H.v. 180 Euro pro Kind ausbezahlt.
  • Klimabonus & Anti-Teuerungsbonus. Alle Menschen mit Wohnsitz in Österreich erhalten 500 Euro zur Abfederung der Teuerung und Aufrechterhaltung der Kaufkraft. Kinder bis zu ihrem 18. Lebensjahr erhalten 250 Euro. Der Regionalausgleich beim Klimabonus entfällt 2022. Der Anti-Teuerungsbonus ist bis zu einer Einkommensteuer-Stufe von 50% steuerfrei.
  • Energiezuschuss für energieintensive Unternehmen. Unternehmen, deren Energiebeschaffungskosten sich im Jahr 2021 auf mindestens 3% des Produktionswertes sowie deren nationale Energiesteuer sich im Jahr 2021 auf 0,5% des Mehrwerts belaufen haben, sollen 2022 einen Antrag auf Zuschuss stellen können.
  • Wohnschirm. Der Wohnschirm sieht Unterstützungsleistungen des Bundes zur Wohnungssicherung bei steigenden Miet- und Energiekosten sowie zur Verhinderung von Delogierungen vor.
  • Teuerungsabsetzbetrag. Damit insbesondere Erwerbstätige mit niedrigen Einkommen entlastet werden, wird für das Jahr 2022 ein einmaliger „Teuerungsabsetzbetrag“ i.H.v. bis zu 500 Euro eingeführt.
  • Außerordentliche Einmalzahlung/Gutschrift. Für Pensionisten und Pensionistinnen erfolgt eine alternative Umsetzung des Teuerungsabsetzbetrags in Form einer außerordentlichen Einmalzahlung.
  • Teuerungsprämie. Die Teuerungsprämie stellt zusätzliche Arbeitslohnzahlungen der/s Arbeitgeberin/s auf Grund der gestiegenen Preise, die als Prämie ausbezahlt werden, im Jahr 2022 und 2023 steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Strompreiskompensation. Neben dem Energiezuschuss für energieintensive Unternehmen erfolgt mit der Strompreiskompensation eine weitere Maßnahme zur Entlastung von Unternehmen mit sehr hohem Stromverbrauch.
  • Vorziehen der Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrags. Neben der Sonder-Familienbeihilfe werden Familien durch ein Vorziehen der Erhöhung des Familienbonus Plus sowie des Kindermehrbetrags von 1.7.2022 auf rückwirkend 1.1.2022 entlastet. Die Erhöhungen des Familienbonus Plus von 1.500 auf 2.000 Euro und des Kindermehrbetrags von 450 auf 550 Euro kommen somit für das gesamte Jahr 2022 zur Anwendung.
  • Versorgungssicherungsbeitrag Landwirtschaft. Ziel der Maßnahme ist eine Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben als Ausgleich für die gestiegenen Energie-, Dünger- und Futtermittelkosten.

1. und 2. Entlastungspaket

  • Mit Jahresbeginn wurden der Ökostromförderbetrag und die Ökostromförderpauschale auf null gesetzt. Das erspart jedem Haushalt im Schnitt 90-100 Euro.
  • Der Teuerungsausgleich wurde für besonders betroffene Gruppen von 150 Euro auf 300 Euro verdoppelt. Damit wird ganz gezielt jenen geholfen, die die Teuerung am meisten spüren. Davon profitieren Arbeitslose, Mindestsicherungs-, Ausgleichszulage- und Studienbeihilfe-Bezieher sowie Mobilitätsstipendiaten.
  • Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro. Der Energiekostenausgleich wird in Form eines Gutscheines an alle Haushalte verschickt und wirkt in dem Moment, in dem die höheren Stromkosten spürbar werden, und zwar bei der Jahresstromabrechnung. Detaillierte Informationen in Form von Fragen und Antworten zum Energiekostenausgleich finden Sie unter oesterreich.gv.at/energiekostenausgleich.
  • 50%-ige Erhöhung des Pendlerpauschale und Vervierfachung des Pendlereuros bis 30. Juni 2023. Für Negativsteuerbezieherinnen einmaliger negativsteuerfähiger Betrag von 100 Euro. Das bringt eine Entlastung über 400 Millionen Euro.
  • Gleichzeitig werden noch heuer 150 Millionen Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung zur Verfügung gestellt. Dadurch gibt es einen Anreiz, wenn möglich, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen.
  • Nachdem insbesondere die Gas- und Strompreise eine massive zusätzliche Belastung im täglichen Leben und bei Unternehmen darstellen, werden die spezifischen Energieabgaben (Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe) um rund 90% bis 30. Juni 2023 gesenkt. Das bringt eine Entlastung von rund 900 Millionen Euro.
  • Es ergeht eine Weisung an den Kartellanwalt (BMJ) zur Kontrolle der Öl-Industrie und von Betrieben in der Öl/Diesel/Benzin-Wertschöpfungskette. Eine Sachverhaltsdarstellung wird auch an die BWB übermittelt.
  • Agrardiesel-Kostenausgleich angelehnt an Systematik nEHS, im derzeit europarechtlich zulässigen Ausmaß (befristet bis 30.06.2023).
  • Ausgleich von steigenden Energiekosten im öffentlichen Verkehr zur Verhinderung von Preissteigerungen (z.B.: Schülerfreifahrten).
  • Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand, insbesondere im Bereich Handwerk sowie EPU über eine Treibstoffrückvergütung mit einem Volumen von ca. 120 Millionen Euro (Befristet bis 30.06.2023).
  • Liquiditätshilfe für Unternehmen durch Herabsetzung der Vorauszahlungen der ESt/KSt Zahlungen (befristet bis 30.06.2023).
  • Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen: insgesamt 120 Millionen Euro für 2022 und 2023.
  • Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft und Photovoltaik Projekte: insgesamt 250 Millionen Euro.

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