COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase

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Seit Beginn dieser globalen Ausnahmesituation hat die österreichische Bundesregierung auf eine ganze Palette an Unterstützungen gesetzt, um die heimischen Unternehmen zu unterstützen sowie die mit ihnen verbundenen Arbeitsplätze zu sichern. Eine Unterstützungsmaßnahme war die Möglichkeit von Zahlungserleichterungen in Form von Steuerstundungen beim Finanzamt. Mit 30. Juni 2021 läuft die gesetzlich vorgesehene Stundung von Abgabenbeträgen aus. Die Finanzverwaltung möchte Ihnen die Rückzahlung Ihres Rückstandes jedoch soweit wie möglich erleichtern.

Angepasst an die besonderen Umstände haben wir das COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase für Sie entwickelt:

  • Beantragbar wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist (dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen)
  • Rückzahlungen flexibilisiert und auf bis zu 36 Monate ausgeweitet
  • Die Phase 1 (15 Monate) ist ab dem 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 via FinanzOnline beantragbar.

Hinweis

Hier finden Sie den Ratenzahlungsrechner

Wie dieses Modell im Detail aussieht, wer es wie beantragen kann und was genau „Safety-Car“-Phase eigentlich bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Fragen und Antworten zum COVID-19-Ratenzahlungsmodell

Dieses Ratenzahlungsmodell ermöglicht Ihnen die Rückzahlung Ihrer Abgabenschuld in zwei Phasen über höchstens 36 Monate:

  • Phase 1 läuft längstens 15 Monate bis zum 30. September 2022 (kann bis 30. Juni 2021 beantragt werden)
  • Phase 2 läuft längstens weitere 21 Monate bis zum 30. Juni 2024 (kann ab August 2022 beantragt werden)

Für die Rückzahlung können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

  • Variante 1: Sie möchten Ihren gesamten Rückstand (Rückstand auf dem Abgabenkonto plus bescheidmäßig festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen, die in den Ratenzeitraum fallen) in der Phase 1 also bis spätestens zum 30. September 2022 innerhalb von 15 Monaten entrichten.
  • Variante 2: Sie möchten Ihren gesamten Rückstand verteilt über Phase 1 und 2 in längstens 36 Monaten entrichten. In diesem Fall müssen Sie zunächst die Rückzahlung Ihres gesamten Rückstandes in der Phase 1 beantragen (Rückstand auf dem Abgabenkonto plus bescheidmäßig festgesetzte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen, die in den Ratenzeitraum fallen), genau wie bei Variante 1. Der Unterschied ist: Am Ende der Phase 1 muss aber nicht der gesamte Rückstand entrichtet sein, sondern zumindest 40 %. Jener Rückstandsbetrag, der erst in Phase 2 abgetragen werden soll, ist im Zahlungsplan zusätzlich zur 15. Rate ausgewiesen. Bis Ende August 2022 können Sie die Rückzahlung des restlichen Rückstandes in Phase 2 beantragen. Die Rückzahlung dieses Restbetrages erfolgt bis zum 30. Juni 2024.

Wichtig: Natürlich können die Raten auch Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden. Wenn Sie keine Rückführung in gleichmäßigen Monatsraten wünschen, geben Sie bitte im Feld „Vorschlag eines Ratenzahlungsplans“ die Ratenhöhe für die einzelnen Monate an.

Im Rahmen des COVID-19-Ratenzahlungsmodells gibt es eine flexible Eingangsphase, die so genannte „Safety-Car“-Phase. Wenn Sie die „Safety-Car“-Phase in Anspruch nehmen möchten, dann setzen Sie im Feld „Vorschlag eines Ratenzahlungsplans“ für die Monate Juli, August und September 2021 jeweils zumindest 1 % des gesamten Abgabenrückstandes zum Stand vom 30. Juni 2021 als Monatsrate an.

Sie erwarten von Juli bis September 2021 Liquiditätsprobleme?

Dann geben Sie das bitte im Feld „Vorschlag eines Ratenzahlungsplans“ an. In diesem Fall können Sie für die Monate Juli, August und September 2021 jeweils nur 0,5 % des gesamten Abgabenrückstands zum Stand vom 30. Juni 2021 ansetzen.

Sie können dieses spezielle Ratenzahlungsmodell dann in Anspruch nehmen, wenn mehr als die Hälfte Ihres Abgabenrückstandes nach dem 15. März 2020 fällig geworden ist. Dazu zählen auch die bereits festgesetzten Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen.

Von 10. Juni 2021 bis zum 30. Juni 2021 können Sie einen Antrag auf das COVID-19-Ratenzahlungsmodell inklusive „Safety-Car“-Phase stellen. Das machen Sie am besten über FinanzOnline: finanzonline.at > Weitere Services >Zahlungserleichterung > COVID-19-Ratenzahlung

Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, können Sie den Antrag auf Ratenzahlung auch formlos auf dem Postweg einbringen.