Coronavirus: Bitte helfen Sie mit und vermeiden Sie den Weg ins Zoll- und Finanzamt

In besonders dringenden Fällen besteht die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren – Arbeitnehmerveranlagung bequem online erledigen

Inhaltsverzeichnis

Hinweis für Finanzämter

Seit dem 18. Mai 2020 sind die Infocenter der Finanzämter wieder für den Kundenverkehr geöffnet. Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller ist und bleibt unser oberstes Ziel aber, die Versammlung größerer Menschengruppen zu vermeiden und so das Infektionsrisiko zu minimieren.

Grundsätzlich lassen sich die meisten Anliegen der Kundinnen und Kunden ohnehin ortsunabhängig, schnell und unkompliziert telefonisch oder online erledigen. Sollte ein persönlicher Besuch dennoch dringend notwendig sein, so ersuchen wir im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren:

  • online über bmf.gv.at/terminvereinbarungen oder
  • telefonisch unter der Nummer 050 233 700 (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 und Freitag von 7.30 bis 12.00 Uhr)

Durch die Terminbuchung kann der Kundenverkehr im Infocenter besser geplant und über den Tag verteilt werden. Dadurch kann der Mindestabstand zu jeder Zeit gewährleistet und die Ansteckungsgefahr massiv reduziert werden.

Hinweis für Zollämter

Die Zollämter führen nach wie vor Güterabfertigungen in der Ein-, Aus und Durchfuhr durch. Aber auch für das Zollamt gilt - helfen Sie mit, soziale Kontakte zu reduzieren und nutzen Sie folgende Informationswege anstatt den persönlichen Kontakt im Zollamt:

  • Durchführung und Abgabe Ihrer Zollformalitäten: Rasch und unkompliziert online über das Ihnen bekannte elektronische Verfahren e-zoll
  • Nutzen Sie außerdem die Möglichkeiten der Zollabfertigung an zugelassenen Warenorten und das Versandverfahren
  • Auch Verbrauchsteueranmeldungen können elektronisch über FinanzOnline durchgeführt werden
  • Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Zollamt
  • Weitere Informationen zu zollrechtlichen Themen finden Sie hier

Hinweis

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der derzeitigen Situation nur eine begrenzte Anzahl an Kundinnen und Kunden zeitgleich in das Zollamt einlassen können.