Wirtshaus-Paket in der Höhe von 500 Mio. Euro

Weitreichende Unterstützungsmaßnahmen für die heimische Gastronomie

Die Gastronomie ist besonders durch die Folgen der Coronakrise betroffen. Einerseits mussten die Betriebe sehr lange geschlossen bleiben und andererseits werden die Wirtinnen und Wirte die Auswirkungen noch länger stark spüren. Mit dem Wirtshaus-Paket wurde ein Maßnahmenbündel bestehend aus steuerlichen Entlastungen, Unterstützungen sowie Anreizen zur Steigerung des Konsums geschnürt.

Die Maßnahmen im Detail

Das Paket beinhaltet eine Senkung der Steuer auf nichtalkoholische Getränke in Wirtshäusern auf 10 Prozent bis Ende 2020. Dies entspricht einer Entlastung in Höhe von rund 200 Mio. Euro. Ebenso wurde eine Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung angekündigt. Die Pauschalierungsgrenze wird dabei von 255.000 Euro auf 400.000 Euro Jahresumsatz erhöht. Durch eine Erhöhung der Mobilitätspauschale von 2 Prozent auf 6 Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 5.000 Einwohner und 4 Prozent für Gasthäuser in Gemeinden bis 10.000 Einwohner wird es außerdem steuerliche Entlastungen für Dorfwirtshäuser geben.

Weiters wird die Höchstgrenze für steuerfreie Essensgutscheine von 4,4 Euro auf 8 Euro angehoben, die Absetzbarkeit von Geschäftsessen in Wirtshäusern von 50 auf 75 Prozent erhöht und die Schaumweinsteuer ab 1. Juli 2020 abgeschafft.

Alle Informationen auf bmf.gv.at/corona oder unter 050 233 770 von Mo. bis Do. von 7.30 bis 15.30 und am Fr. von 7.30 bis 12 Uhr.