Förderung der wirtschaftlichen Erholung des Kapitalmarkts
Mit diesem Gesetzesentwurf soll die Richtlinie (EU) 2021/338 zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EUim Hinblick auf die Informationspflichten, die Produktüberwachung und die Positionslimits sowie der Richtlinien 2013/36/EUund (EU) 2019/878 im Hinblick auf ihre Anwendung auf Wertpapierfirmen, zur Förderung der wirtschaftlichen Erholung von der COVID-19-Krise umgesetzt werden.
Mit dem Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden, werden zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/338 folgende Maßnahmen vorgeschlagen:
- Informationspflichten für Geschäfte mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien werden gelockert.
- Standardmäßige Kommunikation zwischen Wertpapierfirma und Kunde mittels elektronischer Form.
- Emissionen von Anleihen mit sogenannter „Make-Whole-Klausel“ werden von den Produktüberwachungspflichten ausgenommen.
- Klare Regelungen für die generelle Abgrenzung zwischen Haupt- und Nebentätigkeit durch eine Kombination aus quantitativen und qualitativen Elementen.
- Beim Handel mit Derivaten wird die Anwendung des Positionslimits-Regime auf signifikante und kritische Warenderivate eingeschränkt.
Begutachtung
Der Gesetzesentwurf samt Materialien wurde am 26. Jänner 2022 in Begutachtung versandt. Ende der Begutachtungsfrist war der 9. Februar 2022.