Änderung des Bankwesengesetzes und weiterer Gesetze
Mit dem Gesetzesentwurf sollen Änderungen der zentralen EU-Richtlinien in der Bankenaufsicht und Bankenabwicklung durch eine Novelle des Bankwesengesetzes und des Sanierungs- und Abwicklungsgesetz umgesetzt werden. Diese Änderungen wurden auf EU-Ebene mit dem sogenannten RRM-Paket beschlossen. Kleinere Änderungen werden auch in weiteren Aufsichtsgesetzen vorgenommen.
Viele Änderungen der Überarbeitung der EU-Vorschriften für Banken setzen Basler und andere internationale Vorgaben zur Hebung der Verlusttragfähigkeit von Banken in Normal- und Krisenzeiten und zur Verbesserung der Finanzmarktstabilität in der unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung über Kapitalanforderungen (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) um und werden durch Änderungen in den nationalen Aufsichtsgesetzen ergänzt.
Begutachtung
Der Gesetzesentwurf samt Materialien wurde am 12. Oktober 2020 in Begutachtung versandt. Ende der Begutachtungsfrist ist der 6. November 2020.