Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024
 

Am 15. September 2023 wurde der Ministerratsvortrag „Entlastungsmaßnahmen im Umfang des noch nicht erfassten Volumens der kalten Progression“ von der Bundesregierung beschlossen. Am 27. September 2023 wurde das Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (Progressionsabgeltungsgesetz 2024 – PrAG 2024) als Regierungsvorlage beschlossen, dem Nationalrat übermittelt und von diesem am 21. November 2023 angenommen.

Regierungsvorlage

Punktation