Projekt Unternehmensserviceportal

Im Vordergrund steht bei der Umsetzung neuer Services für Unternehmen die Schaffung von No-Stop oder One-Stop Shops, womit sich die Zahl der erforderlichen Behördenkontakte auf ein Minimum reduzieren soll.

Logo Unternehmensserviceportal

Der digitale Zugangspunkt für Unternehmen

Über 300.000 am Unternehmensserviceportal (USP) registrierte Unternehmen profitieren bereits davon, dass durch einen einzigen Zugang, Melde- und Informationspflichten rund um die Uhr und effizient erledigt werden können.

Elektronische Anträge 2021 verdoppelt

Die Anzahl der elektronisch eingebrachten Anträge von Unternehmen an Behörden über das USP hat sich von 2020 auf 2021 von rund 62.000 auf 134.000 verdoppelt. Ein wesentlicher Anteil davon entfiel auf Anträge zum Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz (WiEReG), die elektronische Gründung, Risikoerhebungsbögen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung, Eintragungen ins Ergänzungsregister sowie Rückerstattung des Entgelts zur Sonderbetreuungszeit (Covid-19).

Chatbot "Mona"

Mit dem Chatbot "Mona" – im rechten unteren Eck im USP zu finden – sollen relevante Fragen für Unternehmen zum Thema Coronavirus abgedeckt werden. Verwendbar im öffentlichen wie im angemeldeten Bereich sowie auf mobilen Geräten.

Pilotprojekt "Förderungen für Unternehmen im Unternehmensserviceportal USP mit Methoden der Künstlichen Intelligenz" (1. Platz beim 20. eGovernment-Wettbewerb in Berlin 2021)

Prof. Dr. Maria Wimmer, Dekanin an der Universität Koblenz-Landau, lobte die digitale Lösung im Sinn der Unternehmen: "Das Pilotprojekt des Bundesministeriums für Digitales und Wirtschaftsstandort bietet im Unternehmensserviceportal (USP) KI-basierte Funktionalitäten an, um Unternehmen effektiv bei der Suche nach verfügbaren und für sie zutreffende Fördermöglichkeiten zu unterstützen; dies basierend auf einem umfänglichen Regelwerk und dem automatisierten Abgleich der Förderbedingungen mit Unternehmensdaten aus dem USP. Der Nutzen und die Vorteile dieser Anwendung für die Unternehmen, die öffentliche Verwaltung und für die Fördergeber haben die Jury besonders überzeugt."

Die Unternehmensförderung in Österreich ist komplex und oft nicht durchschaubar. Es gibt eine Vielzahl an nationalen Fördergebern (Bund, Länder, Gemeinden, nichtstaatliche Institutionen) sowie der supranational agierenden EU. Dadurch besteht großer Bedarf an der Vereinfachung der Suche nach passenden Förderungen. Das BMDW hat in diesem Pilotprojekt den Einsatz symbolischer Programmiersprachen erprobt, um Voraussetzungen für Unternehmensförderungen in maschineninterpretierbarer Form abzubilden und automatisch zu prüfen. Die Ergebnisse dieses Projekts haben den großen potenziellen Nutzen für Unternehmen und Verwaltung optimal veranschaulicht und verständlich gemacht.

Auf Unternehmensseite beinhaltet dies insbesondere die Vereinfachung des Förderungsprozesses durch proaktive Services am USP, um Förderungen und Unternehmen einander zuzuführen. Dazu dient die mögliche Vorfilterung der für ein Unternehmen relevanten Förderungen mittels automatisierter Prüfung der Förderkriterien auf Basis der im USP verfügbaren Unternehmensdaten. Die maschinen-interpretierbare Darstellung der Förderungen liefert gleichzeitig der Verwaltung das Potenzial, die Förderlandschaft detailliert zu analysieren und so etwa Mehrfachförderungen oder Förderlücken aufzudecken. Damit wird der Förder-Dschungel gelichtet, Förderungen werden zielgerichtet an Unternehmen herangetragen. Der regelbasierte Ansatz, der in diesem Projekt gewählt wurde, um Kriterien zu formulieren, erlaubt weiterhin die Nachvollziehbarkeit und automatische Begründung von Entscheidungen.

Die Garantie der Korrektheit und Zuverlässigkeit von Verwaltungsverfahren ist das wichtigste Ziel in der Entwicklung von eGovernment-Verfahren. Der Einsatz von Programmiersprachen, welche symbolische Verifikation und logische Analyse aller Zwischenschritte und Resultate ermöglichen, kann diese Bestrebungen maßgeblich unterstützen. In dem Pilotprojekt wurde in enger Kooperation mit dem Bundesrechenzentrum (BRZ) die symbolische Programmiersprache Lisp verwendet, die sich besonders für die rasche Entwicklung von KI-Verfahren eignet. Die Auszeichnung, die dieses Projekt durch den Sieg bei diesem Wettbewerb erhalten hat, erhöht den Bekanntheitsgrad der Projektowner in der internationalen Community von Programmiererinnen und Programmierern die sich mit innovativen Technologien befassen.

Die Evaluierungsergebnisse des Pilotprojekts bilden die Grundlage für den Einsatz der entwickelten Methoden im Produktivbetrieb des USP. Das Umsetzungsprojekt dafür ist bereits gestartet.

Umsetzung des Once-Only-Prinzips

Durch Digitalisierung die Entbürokratisierung der Amtswege für Wirtschaftstreibende – in weiterer Folge auch für Bürgerinnen und Bürger – zu fördern, ist ein wichtiges Ziel der Bundesregierung. Im Mittelpunkt steht dabei die Schaffung einer digitalen Infrastruktur zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips. Dokumente und Informationen sind nur beim Erstkontakt der Behörde vorzulegen, bei allen weiteren Behördengängen soll die Verwaltung auf die vorhandenen Daten zugreifen.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) stellt die digitale Infrastruktur für eine Once Only Plattform (bestehend aus Register- und Systemverbund und einer Informationsverpflichtungsdatenbank) und Rahmenbedingungen zur Umsetzung von optimierten digitalen Services. Diese kann dann als zentrale E-Government Basisinfrastruktur von allen Ressorts beziehungsweise Ländern und Gemeinden genutzt werden. Damit sollen Datenmeldungen zwischen Unternehmen und Verwaltung massiv vereinfacht und verringert werden: Unternehmensbezogene Daten sollen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und des Datenschutzes nur mehr einmal gemeldet werden. Erste Anwendungsfälle sind umgesetzt. In weiteren Schritten folgen die Infrastruktur auch zur Abwicklung von Lebenssituationen für Bürgerinnen und Bürger sowie für grenzüberschreitende Anwendungsfälle im Sinn der "Single Digital Gateway Verordnung" der Europäischen Union.

Die Elektronische Gründung

eines Einzelunternehmens ist seit 2017 möglich. Seit 1. Jänner 2018 können auch Ein-Personen-GmbH inklusive Firmenbuchanmeldung über das Unternehmensserviceportal gegründet werden. Alle dafür erforderlichen Behördenwege sind elektronisch verfügbar. Gewerbeanmeldung, Finanzamtsmeldung, Versicherungsmeldung bei der SVA und die Erklärung nach dem Neugründungsförderungsgesetz können auf usp.gv.at angestoßen und per ID Austria elektronisch unterschrieben werden. Für die Ein-Personen-GmbHs wird zusätzlich noch die Eintragung in das Firmenbuch angeboten. Alle Meldungen werden elektronisch den jeweiligen Verfahren der Behörden übergeben.

Im Zuge der elektronischen Gründung von Einzelunternehmen und Ein-Personen-GmbH kommt die digitale Infrastruktur zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips erstmalig zum Einsatz. Das bedeutet eine Entlastung und optimierte Prozesse für österreichische Unternehmen.

Moderner digitaler End-to-End Prozess

Angehende Gründerinnen und Gründer registrieren sich im ersten Schritt mittels ID Austria am Unternehmensserviceportal und legen ein Gründungskonto an. Im nächsten Schritt wählen sie die Rechtsform ihres neuen Unternehmens aus. Zur Durchführung wird ein eigener Gründungskontobereich zur Verfügung gestellt, in dem alle für die Gründung des Unternehmens notwendigen Formulare sowie ausführliche Informationen zum Vorgang angezeigt werden.

Die Formulare können direkt im Gründungskonto online bearbeitet und an die zuständigen Behörden abgeschickt werden. Im Fall der Ein-Personen-GmbH muss beim Befüllen der Finanzamtsmeldung der Firmenbuchauszug nicht mehr zusätzlich übermittelt werden, da die Daten im Hintergrund, also behördenintern, zur Verfügung gestellt werden. Dadurch sparen sich Gründerinnen und Gründer Zeit und Kosten.

Nach dem Absenden aller Formulare bearbeiten die zuständigen Behörden die übermittelten Anträge. Nach Abschluss der erfolgreichen Gründung des Unternehmens erfolgt im Gründungskonto eine automatische Benachrichtigung.

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