Vollmachten-Service
Eine Vollmacht ist die Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person oder im Namen eines Wirtschaftsbetriebs zu handeln (Vertretungsmacht).
Eintragung der Vertretungsbefugnis auf Ihre Bürgerkarte
In der Online-Anwendung Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde können Sie jemanden bevollmächtigen, Sie mit seiner elektronischen Identität ( ID Austria) zu vertreten.
Zur Anmeldung am Vollmachtenservice
Rechtsgrundlagen
§ 9 der Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2009, BGBl. II Nr. 330/2009 i.V.m. dem § 5 des E-Government-Gesetzes BGBl. I Nr. 10/2004
Vollmacht auf Grundlage des Ergänzungsregisters für sonstige Betroffene, Firmenbuchs oder Vereinsregisters
Im Ergänzungsregister für sonstige Betroffene, Firmenbuch oder Vereinsregister eingetragene Vertretungsbefugnisse werden automatisch vom Vollmachtenservice übernommen.
Möchten Sie für Ihr Unternehmen eine spezifische Vollmacht (z.B. für Zoll- und Importverfahren oder Postvollmachten) einem anderen Unternehmen oder einer natürlichen Person ausstellen, können Sie dies im Unternehmensserviceportal (USP) erledigen. Die USP-Administratorin bzw. der USP-Administrator oder von dieser bzw. diesem berechtigte Benutzerinnen und Benutzer haben hier mit dem Vertretungsmanagement die Möglichkeit, etwa 200 vorbereitete Vollmachten zu verwalten. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass das Unternehmen im Unternehmensserviceportal registriert ist.
Vollmacht zwischen natürlichen Personen
Sie können einer anderen Person die Befugnis einräumen, Sie mit Hilfe der Bürgerkarte zu vertreten. Sowohl der Vollmachtgeber als auch der Machtnehmer benötigen eine elektronische Identität (ID Austria).
Überblick über erteilte Vollmachten
Auf der Webseite Vollmachtenservice erhalten Sie einen Überblick, wem Sie die Befugnis eingeräumt haben, Sie mit Hilfe elektronischen Identität (ID Austria) zu vertreten.
Weitere Informationen
- Stammzahlenregisterbehörde
- Anmeldung am Vollmachtenservice mit elektronischer Identität
- Stammzahlenregisterbehördenverordnung 2009
- E-Government-Gesetz
Kontakt
Stammzahlenregisterbehörde: post.szrb@bmf.gv.at