Budgetgrundsätze
Das Budget ist "das in Zahlen gegossene Regierungsprogramm": Gemeint ist damit der Haushaltsplan des Bundes, der die für ein Finanzjahr (= Kalenderjahr) erwarteten Einzahlungen und vorgesehenen Auszahlungen sowie dazugehörige Erträge und Aufwendungen beinhaltet. Das Budget zeigt, wie viele finanzielle Mittel zum Erfüllen der Aufgaben des Bundes im jeweiligen Finanzjahr nötig sind, und wie diese Mittel gedeckt werden.
Grundsätze des Haushaltsrechtes des Bundes
- Wirkungsorientierung: Dabei werden bereitgestellte Mittel mit den damit zu erreichenden Wirkungs- und Leistungszielen verknüpft, um eine ideale Nutzung der bereitgestellten finanziellen Ressourcen sicherzustellen.
- Gleichstellung: Im Rahmen der Wirkungsorientierung ist auch die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu berücksichtigen.
- Transparenz: Sowohl die haushaltspolitischen Ziele des Budgets, als auch dessen Erstellung und die Kontrolle während und nach dem Vollzug, sind transparent zu gestalten und das Budget ist öffentlich einsehbar.
- Effizienz: Während der bisherige Grundsatz der Zweckmäßigkeit in der Wirkungsorientierung aufgeht, gehen die bisherigen Prinzipien von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Begriff der Effizienz auf.
- Getreue Darstellung der finanziellen Lage des Bundes: Mit dem neuen Rechnungswesen des Bundes, das neben einer Geldflussrechnung (Finanzierungshaushalt) auch einen Ergebnis- und einen Vermögenshaushalt umfasst, wird dieses Ziel ebenso wie das Prinzip der Budgetwahrheit erreicht.
- Einjährigkeit: Bundesbudgets gelten in der Regel für ein Jahr. Unabhängig davon gibt es seit 2009 zwecks besserer mittelfristiger Planung ein vier Jahre umfassendes Bundesfinanzrahmengesetz.
- Bruttobudget: Alle Einzahlungen und Auszahlungen sowie dazugehörige Erträge und Aufwendungen sind getrennt im Budget zu veranschlagen.