Kompetenzen des Finanzministers
Die Bundesverfassung räumt dem Bundesminister für Finanzen im Interesse geordneter Staatsfinanzen die Gesamtverantwortung für die Haushaltsführung ein.
Bundesfinanzen
Der Finanzminister verfolgt die budgetpolitische Leitlinie eines ausgeglichenen Haushalts über den Konjunkturzyklus und ist verantwortlich für budgetäre Angelegenheiten der EU sowie finanzielle Beziehungen mit Ländern und Gemeinden (Finanzausgleich, Stabilitätspakt). Er erstellt die Entwürfe für folgende Dokumente:
- Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG)
- Bundesfinanzgesetz (BFG)
- Bundesvoranschlag
- Strategiebericht
- Budgetbericht und Verfassung des Arbeitsbehelfes und der Teilhefte unter Mitwirkung der anderen haushaltsleitenden Organe
Der Finanzminister führt den Bundeshaushalt, das heißt er
- kann Haushaltsrücklagen bilden, verfügt mit Zustimmung der Bundesregierung Ausgabenbindungen
- genehmigt überplanmäßige Ausgaben (Ausgabenüberschreitungen)
- muss bei Vorhaben des Bundes ab einer bestimmten Größenordnung (bei Gesetzen, Verordnungen und Vorbelastungen) befasst werden und zustimmen
Bundesvermögen
Der Finanzminister
- verfügt über Vergütungen des Bundesvermögens (zB Veräußerungen, Belastungen, Verzicht)
- ist befugt, Finanzschulden und Bundeshaftungen einzugehen
Beteiligungs-, Budget-, Finanz- und Personalcontrolling
Der Finanzminister erlässt Richtlinien und Verordnungen.